Arzt des UKE soll Patientin sexuell missbraucht haben

Ein ehemaliger Arzt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ist angeklagt, 2013 eine Patientin in zwei Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der Arzt soll während der Morgenvisite sexuelle Handlungen an der Frau vorgenommen haben, die, anders als er darstellte, medizinisch nicht notwendig gewesen sein sollen.

Der Fall wird ab dem 05. Dezember vor dem Landgericht in Hamburg verhandelt. Der Mediziner bestreitet die Vorwürfe. Das UKE hat den Arzt entlassen.

Wir – Rechtsanwälte Dr. Ruppel – beraten Klinikmitarbeiter und Klinikverantwortliche in Fragen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir werden präventiv für Sie tätig: Wir beraten Sie in Verdachtsfällen und finden mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Patienten schützen können und der Ruf Ihres Hauses keinen Schaden nimmt.

Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sein, so übernehmen wir Ihre Verteidigung und begleiten Sie durch diese Zeit.

Sie erreichen uns über unsere Notfallnummer 24 Stunden/7 Tage die Woche: 0451 / 293 66-505.

UKE erneut in den Schlagzeilen: Schleuste ein Arzt Flüchtlinge nach Deutschland?

Dr. G., früherer Arzt im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), bescheinigte nachweislich eines offiziellen Formulars der deutschen Botschaft in Abu Dhabi, dass ein Iraker, der in Abu Dhabi lebte, für eine Operation im UKE nach Deutschland einreisen müsse. Als Gegenleistung musste der Iraker 4.000 Euro auf ein Cash Deposit auf dem Namen von Dr. G. hinterlegen.

Der Iraker behauptet nun, dass die bescheinigte Operation im UKE nie stattfinden sollte. Er habe die 4.000 Euro lediglich an Dr. G. bezahlt, um ein medizinisches Visum für sich und seine Familie zu erhalten. Er wollte, als sein Arbeitsvisum in Abu Dhabi auslief, mit seiner Familie nach Europa flüchten. Der Iraker verlangt nunmehr seine 4.000 Euro von Dr. G. zurück und plant, Anzeige gegen den Arzt zu erstatten. Derweil meldete sich eine zweite Familie, die ebenfalls 4.000 Euro an Dr. G. zahlte und als Gegenleistung eine Bescheinigung erhielt, mit der sie ein medizinisches Visum beantragen konnte.

Dr. G. erklärte, dass es sich bei den 4.000 Euro um eine übliche Vorauszahlung für eine Behandlung gehandelt habe.

Es besteht der Verdacht, dass Dr. G. nicht alleine gehandelt habe. Ein Mittelsmann solle zwischen Abu Dhabi und Hamburg gependelt sein, um das Vertrauen der irakischen Familie gewinnen zu können. Diese soll ihre gesamten Ersparnisse in Höhe von ca. 80.000 Euro überwiesen haben.

Das UKE gab bekannt, dass es eine interne Prüfung eingeleitet und Herrn Dr. G. zu einer Stellungnahme aufgefordert habe. Das UKE erwäge die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen Dr. G.

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Der Fall Niels H.: Anklage gegen sechs Klinikverantwortliche

Der Fall Niels H.: Niels H. war als Krankenpfleger von 1999 bis 2005 u.a. in dem ehemaligen Klinikum Delmenhorst tätig. In dieser Zeit kam es zu rätselhaften Not- und Todesfällen. 2005 wurde er von Kollegen erwischt, als er die Spritzenpumpe eines Patienten manipulierte und diesem ohne medizinische Indikation Gilurytmal mit dem Wirkstoff Ajmalin verabreichte. Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen wurden etwa 300 Todesfälle von der Polizei untersucht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Niels H. für insgesamt 37 Todesfälle verantwortlich sei. Im Februar 2015 wurde Niels H. wegen zweifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg hat nunmehr Anklage gegen insgesamt sechs Verantwortliche des Klinikums wegen Totschlag durch Unterlassen erhoben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass Sie nicht gehandelt hätten, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass Niels H. Patienten getötet habe.

Der Verdacht sei erstmals Mitte Mai 2005 zwischen einem Pfleger und der stellvertretenden Stationsleiterin diskutiert worden, der Stationsleiter habe von dem Verdacht spätestens Ende Mai erfahren – dennoch habe man Niels H. weiterhin als Krankenpfleger arbeiten lassen. Sogar, als eine Kollegin ihn Ende Juni bei einem Mord auf frischen Tat ertappt habe, habe der Krankenpfleger noch weitere zwei Tage seiner Arbeit nachgehen dürfen. In der Zeit zwischen Mitte Mai und Ende Juni habe Niels H. fünf Patienten getötet, das letzte Opfer an seinem letzten Arbeitstag.

Die Verantwortlichen der Klinik hätten beschlossen, die Polizei nicht einzuschalten und auch den Krankenpfleger nicht mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Sie seien auf Grund ihrer Funktion jedoch verpflichtet gewesen, das Leben der Patienten zu schützen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, dass sie aus Angst um die Reputation der Klinik die Taten von Niels H. billigend in Kauf genommen hätten.

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Uni deckelt Nebenverdienst von Medizinprofessor – zu Recht?

Ein Neurologe der Medizinischen Hochschule Hannover berät seit 2008 das Pharmaunternehmen Merz gegen ein jährliches Honorar von 43.500 Euro. Die Hochschule Hannover verweigert dem Mediziner seit 2013 die dafür erforderliche Genehmigung und legte die Grenze des Zuverdienstes  auf maximal 25.000 Euro fest. Die Hochschule begründet den Schritt damit, dass so Korruption unterbunden werden solle und eine übermäßige Beeinflussung der Mitarbeiter ausgeschlossen werde.

Der Arzt argumentierte hingegen, dass er kein Beamter sei und dass über 75% seines Gehalts aus Drittmitteln von Unternehmen bezahlt werde. Ferner habe er den Vertrag mit der Hochschule nur unter der Voraussetzung geschlossen, dass er Nebeneinnahmen erzielen dürfe.

Der Neurologe klagte gegen die Obergrenze vor dem Arbeitsgericht Hannover – erfolglos. Die Richter stellten die Rechtmäßigkeit der 25.000 Euro Grenze fest.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel berät zu Fragen der Vertragsgestaltung im Medizin- und Gesundheitsrecht, etwa im Vergütungs– und im Arbeitsrecht.

Buchankündigung: Haftungsfragen bei der Freiwilligen Feuerwehr

Dr. Thomas Ruppel ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch seit vielen Jahren in Freiwilligen Feuerwehren aktiv. Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Ruppel berät deshalb nicht nur im gesamten Medizinrecht, sondern auch bei Rechtsfragen rund um Feuerwehr und Rettungsdienst. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig Haftungsansprüche. Genau zu diesem Thema erscheint noch in diesem Jahr ein Buch „Wer haftet, wenn was passiert?“ im Ecomed-Verlag, welches Dr. Ruppel mit seinen Co-Autoren, der in der Feuerwehr Düsseldorf aktiven Rechtsanwältin Barbara Timm und dem in Dortmund aktiven Rechtsanwalt Jörg Müssig verfasst hat.

Das Werk behandelt anschaulich mit vielen Beispielen und auch für juristische Laien gut verständlich typische Haftungsrisiken, ausgehend von Einsatzszenarien

  • Weg zur Wache
  • Anfahrt
  • Sonderrechte
  • Rechte und Pflichten an der Einsatzstelle
  • Brandwache
  • Übergabe der Einsatzstelle

und typischen Situationen außerhalb von Einsätzen, etwa

  • im Feuerwehrverein
  • bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Tagen der offenen Tür
  • bis hin zu Festumzügen.

Eine Besonderheit des Buches des Buches ist es dabei, dass es nicht einer für Laien nur schwer nachvollziehbare juristischen Gliederung folgt, sondern konsequent an den Einsatz- und Übungserfahrungen der Freiwilligen Feuerwehr ausgerichtet ist.

Abgerundet wird das Werk durch eine gut verständlichen juristischen Teil rund um

  • Zivilrechtliche Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung
  • Amtshaftung
  • Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten) und
  • Strafrecht.

Das Werk wird knapp 30 Euro kosten und ist im Buchhandel und auch bei Amazon erhältlich. Vorbestellen und Kaufen lohnt sich!

Unregelmäßigkeiten bei Transplantationspatienten: Ermittlungen gegen UKE

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie gegen die LungenClinic Großhansdorf Ermittlungen wegen Aktenunterdrückung aufgenommen. Das UKE steht im Verdacht, Daten von 14 Lungenpatienten verschlimmert zu haben, um für diese schneller ein Spenderorgan beschaffen zu können.

Die Ermittlungen kamen durch einen Bericht einer Überwachungskommission ins Rollen, die bei 14 von 25 untersuchten Lungentransplantationen Unregelmäßigkeiten feststellten. Die Angaben der Ärzte bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant wichen wohl von den Befunden, die in Kopien von Krankenunterlagen dokumentiert wurden, ab:
Der Gesundheitszustand der Patienten wurde nach Medienberichten erheblich verschlimmert dargestellt. Die Patienten seien auf Grund des ausgewiesenen lebensbedrohlichen Zustandes auf der Warteliste von Eurotransplant in die Kategorie „High-Urgency-Fälle“ gerutscht.

Die Originalakten seien nach Angaben der Überwachungskommission in großem Umfang unauffindbar. Die Kommission sieht hierin den Verdacht begründet, dass systematisches Fehlverhalten beteiligter Ärzte vor der Entdeckung bewahrt werden solle.

Das UKE bestreitet „Eingriffe in die Rangfolge von Patienten auf der Transplantationsliste“, erkennt allerdings „einige Kritikpunkte der Kommission“ an.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel übernimmt die Verteidigung in Verfahren des Arztstrafrechts.

Ärztemangel auf dem Land – neue Wege werden nicht angenommen

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ging neue Wege, um dem Ärztemangel, gerade in ländlichen Gebieten Sachsen-Anhalts, zu begegnen:

Von dem Sommersemester 2016 bis zum Wintersemester 2018/2019 starten pro Semester zwei Bewerber/innen an der Privatuniversität Witten/Herdecke ihr Medizinstudium – bezahlt aus einem Strukturfonds, den die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zur Hälfte bezahlt. Nach Abschluss des Studiums erwartet die angehenden Ärzte ein Kassensitz und die Verpflichtung zehn Jahre in Sachsen-Anhalt zu praktizieren. Anderenfalls müssen sie das erhaltene Geld zurückzahlen.

Das Angebot stößt jedoch auf wenig Interesse. Pro Semester gibt es lediglich um die zehn Bewerbungen auf zwei ausgeschriebenen Stellen, obwohl für die Auswahl der Wunsch als Landarzt zu praktizieren im Vordergrund steht und der Abiturschnitt keine Rolle spielt.

Trotz der geringen Resonanz sieht sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, dem Ärztemangel in ländlichen Regionen zu begegnen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät Sie in allen Fragen zu Praxiskauf, Praxisverkauf und Nachbesetzung.

Kommt eine Verschärfung des Heilpraktikerrechts?

Nach den auch die die Publikumspresse gegangenen Todesfällen bei der alternativen Krebs“behandlung“ durch einen Heilpraktiker mit dem nicht zugelassenen Mittel 3-Bromopyruvat wurde nicht nur die Klinik des Heilpraktikers zwischenzeitlich geschlossen, sondern wird offenbar auch der Gesetzgeber aktiv.

Bereits im Juni 2016 hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder angeregt, die Abschlussprüfungen der im Übrigen staatlich nicht regulierten Heilpraktikerausbildung anspruchsvoller zu gestalten. Dies könnte nunmehr auch umgesetzt werden, wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen (BT-Drs. 18/9567 – pdf) mitteilt.

Abrechnungsbetrug – Berufsverbot?

Wie unter anderem der NDR dieser Tage berichtet, droht einem Hamburger Arzt der Entzug der Approbation. Der betreffende Mediziner hat einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (ausgesetzt zur Bewährung) und eine Geldstrafe von 100.000 Euro erhalten, weil er gegen die Pflicht zur höchstpersönlichen Leistungserbrinung verstoßen hat. Offenbar hat er, was bei Chefärzten recht häufig vorkommt, Leistungen nicht selbst (oder durch einen zulässigen Vertreter) erbracht, obwohl er hierzu verpflichtet gewesen wäre.

Nachdem der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist, prüft die Approbationsbehörde den sogenannten „berufsrechtlichen Überhang“, d.h. sie prüft, ob neben den strafrechtlichen Maßnahmen auch berufsrechtliche Konsequenzen notwendig seien. Eine – neben anderen – mögliche Konsequenz wäre die Entziehung der Approbation.

Ob es dazu kommt, hängt insbesondere davon ab, wie schwerwiegend die Freiheitsstrafe gewertet wird und ob die Approbationsbehörde die Falschabrechnung als Verfehlung mit Patientennähe sieht. Generell gilt: Je höher die Strafe und je näher die Fehler die Berufsausübung am Patienten betreffen, desto schärfer sind die Folgen.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel vertreten Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen auch im Arztstrafrecht, im Abrechnungsrecht und im Berufsrecht, insbesondere in Approbationsverfahren. Wir beraten sie auch bei der Gestaltung von Honoravereinbarungen und Vertretungsregelungen. Ihre Ansprechpartner sind Dr. Thomas Ruppel und Christine Thürmann.

Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln?

Nach dem auch hier im Blog besprochenen Ende der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel scheint Gesundheitsminister Gröhe sich auf die Seiten der Apotheken geschlagen zu haben. Medienberichten zu Folge plant er ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Sollte dieses Verbot wirklich kommen und den zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen standhalten, könnte sich der Erfolg von DocMorrs vor dem Europäischen Gerichtshof als Pyrrhussieg erweisen. Denn dann entfallen nicht nur die nun erkämpften Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Apotheken, sondern der Martk wäre für diese Gruppe komplett dicht. Schlimmer noch für die insbesondere holländischen Apotheken: Viele deutsche Verbraucher würden ihnen vielleicht sogar ganz den Rücken kehren, weil sie ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel dann ohnehin in der Apotheke vor Ort kaufen würden und die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamte womöglich gar nicht mehr gesondert im Internet bestellen.

Mit seinem Ansinnen dürfte Gröhe nicht nur die ausländischen Apotheker gegen sich aufgebracht haben, sondern auch die deutschen Krankenkassen, die als große Player im Markt auf deutliche Rabatte und damit Kostendämpfungen im Arzneimittelbereich hoffen. Kommt es tatsächlich zu deutlichen Einsparungen bei den Arzneimittelkosten, dürften sich einerseits Versicherte und Arbeitgeber über zumindest gebremste Anstiege bei den Sozialabgaben (von Senkungen der GKV-Beiträge wird auch hier im Blog nicht geträumt) freuen. Andererseits wären die dort gesparten Summen natürlich politische Verhandlungsmasse etwa für Ärzte und Krankenhäuser in den nächsten Verhandlungsrunden.