3. April, 17 Uhr: Webinar Arbeitsrecht für Therapeuten: Einstellung, Arbeitsvertrag und Kündigung

Wenn Sie als Therapeut eine Praxis mit angestellten oder freien Mitarbeitern haben, gibt es viele rechtliche Details, die Sie wissen müssen, damit Sie nicht wertvolle Mitarbeiter verlieren oder gar vor dem Arbeitsgericht landen.

Wie Sie als Arbeitgeber rechtsicher handeln, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel anschaulich und leicht verständlich im nächsten RatgeberRecht Webinar am 3. April 2019, 17:00 Uhr. Das Webinar richtet sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Im Anschluss an das Webinar beantwortet Dr. Dr. Thomas Ruppel die Fragen der Teilnehmer im Live-Chat.

Im Webinar erfahren Sie:

  • Was bei der Gestaltung einer Stellenanzeige wichtig ist
  • Welche Fragen Sie beim Vorstellungsgespräch stellen dürfen und welche nicht
  • Was bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags zu beachten ist
  • Wie Sie ein Arbeitsverhältnis beenden
  • Was Sie zum Kündigungsschutzgesetz wissen müssen
  • Welche Risiken bei scheinselbstständigen freiberuflichen Mitarbeiten bestehen

Webinar mit Live-Chat, Mittwoch, 3. April 2019, 17:00 Uhr
Als Arbeitgeber rechtssicher handeln – Teil 1: Einstellung, Arbeitsvertrag, Kündigung
Informationen und Anmeldung

Im einem zweiten Webinar zum Thema Arbeitsrecht, das am 8. Mai 2019 stattfindet, befasst sich Dr. Dr. Ruppel mit den Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in bestehenden Arbeitsverhältnissen. Informationen und Anmeldung zum Webinar 2

Die Webinare findet im Rahmen des Infoservice RatgeberRecht statt – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum.

Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare

GCP-Fortbildung für Ärzte und medizinisches Fachpersonal

Am 27. April 2019 gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel einen GCP-Refresherkurs an der Universität Greifswald. Dieser Fortbildungskurs richtet sich an Ärzte und medizinische Fachkräfte, die Patienten für klinische Studien rekrutieren und ihr Wissen zur GCP auf auffrischen wollen. Die Gute Klinische Praxis (GCP, Good Clinical Practice), die als internationaler ethischer und wissenschaftlicher Standard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen am Menschen gilt, stellt hohe Anforderungen an Ärzte und das beteiligte medizinische Fachpersonal.

Dr. Dr. Ruppel befasst sich in diesem Kurs insbesondere mit den ethischen, juristischen und datenschutzrechtlichen Aspekten, wenn behinderte, nicht ansprechbare oder minderjährige Patienten an einer klinischen Studie teilnehmen sollen. Sie lernen, was Sie bei der Aufklärung dieser Patienten und beim Einholen der freiwilligen Einwilligungserklärung beachten müssen.

Diese Kurs vermittelt fundiertes und praxisorientiertes Wissen zur GCP, das Sie unterstützt, die GCP-Richtlinien bei dieser besonderen Patientengruppe richtig anzuwenden. Die Einhaltung der GCP-Richtlinie ist die Voraussetzung, dass klinische Studien in der Öffentlichkeit akzeptiert werden sowie Rechte, Sicherheit und Wohlergehen der Studienteilnehmer gewahrt bleiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Universität Greifswald.

Praxishomepage – gut besuchte Vorträge auf der TheraPro und der Therapie

Auf großes Interesse ist der RatgeberRecht Vortrag „Abmahnfalle Praxis-Webseite – wie Sie Ihre Homepage über die DSGVO hinaus rechtssicher gestalten“ gestoßen, den Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Januar 2019 auf der TheraPro in Stuttgart und im März 2019 auf der Therapie in Leipzig gehalten hat. Beide Fachausstellungen richten sich an Leistungserbringer im Heilmittelbereich wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.

Dr. Dr. Ruppel erläuterte in dem Vortrag, welche rechtlichen Vorgaben bei einer Praxishomepage zu beachten sind. Das beginnt schon damit, dass Online-Inhalte im Gesundheitswesen nicht nur der DSGVO entsprechen müssen. Das Haftungsrecht und das Heilmittelwerbegesetz beinhalten weitere Vorgaben. Wer als Praxisinhaber diese Regelungen nicht kennt, kann leicht abgemahnt werden. Schon ein kleiner Fehler im Impressum kann eine Haftungsklage nach sich ziehen. Ein Zitat eines Patienten, der sich auf der Webseite für eine erfolgreiche Behandlung bedankt, kann ebenfalls abgemahnt werden. Ein weiteres Thema war der Datenschutz bei Online-Fotos. Ein Foto, dessen Quelle nicht korrekt nach den Vorgaben des Autors oder der Bilddatenbank angegeben ist, verstößt gegen das Urheberrecht. Fotos von Personen, die der Veröffentlichung nicht ausdrücklich zugestimmt haben, verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht.

Beide Vorträge fanden in Zusammenarbeit mit dem Optica Abrechnungszentrum statt. Optica war auf der TheraPro sowie auf der Therapie mit einem Infostand vertreten und hat interessierten Therapeuten kostenlosen Eintritt zur Fachausstellung und damit auch zum Vortrag ermöglicht.

Im Anschluss an die Vorträge hatten die Teilnehmer jeweils ausführlich Gelegenheit, ihre Fragen am Optica-Stand direkt mit Dr. Ruppel zu besprechen. Das Interesse war so groß, dass die Gespräche bis zum Ende des offiziellen Messetages gingen. Die Wartezeit zu überbrücken, war aber denkbar angenehm – das Optica-Team versorgte die Besucher mit leckeren Smoothies und kreativen kleinen Köstlichkeiten.

Die Vorträge sind Teil des Infoservice RatgeberRecht – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum.

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Praxishomepage oder möchten Sie Dr. Dr. Ruppel als Referent zu diesem Thema einladen? Rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.