23 Minuten…

Vor ein paar Tagen saß ich in einer Fortbildung, in der wir unter anderem folgenden Übungsfall besprochen haben:

Patient P kommt mit Herzinfrakt in ein Krankenhaus. Er verstirbt dort nach 23 Minuten.

Frage: Kann das Krankenhaus eine eintägige stationäre Behandlung abrechnen, obwohl nach 23 Minuten nichts mehr zu tun ist?

Es spricht wohl etwas gegen uns Juristen, dass wir diese Frage überhaupt nicht kurios fanden, sondern ganz ernsthaft an der Beantwortung gearbeitet haben.

Übrigens: Das Krankenhaus kann die Behandlung als eintägig stationär abrechnen, weil und soweit aus einer Perspektive des Krankenhausarztes einer stationäre Behandlung notwendig war. Egal, ob der Patient zwischendurch wegläuft oder tot liegen bleibt.