Vortrag: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 11. April 2019 für die Bewohner des Seniorenheims in Timmendorfer Strand und deren Angehörige einen Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Wer möchte nicht im Krankheitsfall selbst entscheiden, welche Behandlung man wünscht oder ablehnt? Dennoch haben immer noch viele Menschen, die in eine solche Situation geraten, keine Patientenverfügung verfasst. Sei es, weil sie dieses schwierige Thema vor sich hergeschoben haben oder weil sie es noch gar nicht für nötig empfunden haben, sich damit auseinanderzusetzen. Aber auch bei einer vorliegenden Patientenverfügung kommt es viel zu oft vor, dass diese wirkungslos ist. Das liegt meist an zu allgemeinen und nicht eindeutigen Formulierungen oder weil beispielsweise kostenlose Vorlagen einfach ohne Beratung ausgefüllt wurden.

Dr. Dr. Ruppel erläutert in seinem Vortrag am 11. April 2019 im Seniorenheim in Timmendorfer Strand wie eine Patientenverfügung ausgefüllt und formuliert wird, damit sie den individuellen Behandlungswünschen des Betroffenen entspricht und das Recht auf Selbstbestimmung wirksam schützt. Der Vortrag richtet sich an die Bewohner des Seniorenheims und deren Angehörige.

Außer zur Patientenverfügung erläutert Dr. Dr. Ruppel auch, was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Dieses Dokument gehört ebenso zur Vorsorge wie eine Patientenverfügung. Fehlt diese Vollmacht, bestimmt das Gericht, wer als Betreuer über Bankangelegenheiten etc. entscheidet – das ist dann meist nicht die Person, die sich der Betroffene wünscht.

Dr. Dr. Ruppel geht in seinem Vortrag unter anderem auf häufig gestellte Fragen ein:

  • Was ist eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und wie unterscheiden sie sich?
  • Sind Vorlagen zum Ankreuzen geeignet?
  • Was muss ich bei den Formulierungen der Patientenverfügung beachten?
  • Welche Risiken birgt eine Vorsorgevollmacht?
  • Kann eine Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzen?

Dr. Dr. Ruppel ist auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisiert. Eines seiner Spezialgebiete ist das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Dieser Vortrag ist nicht öffentlich. Wenn Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben oder Dr. Dr. Ruppel als Referent zu diesem Thema in Ihre Einrichtung einladen wollen, rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.

GCP-Fortbildung für Ärzte und medizinisches Fachpersonal

Am 27. April 2019 gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel einen GCP-Refresherkurs an der Universität Greifswald. Dieser Fortbildungskurs richtet sich an Ärzte und medizinische Fachkräfte, die Patienten für klinische Studien rekrutieren und ihr Wissen zur GCP auf auffrischen wollen. Die Gute Klinische Praxis (GCP, Good Clinical Practice), die als internationaler ethischer und wissenschaftlicher Standard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen am Menschen gilt, stellt hohe Anforderungen an Ärzte und das beteiligte medizinische Fachpersonal.

Dr. Dr. Ruppel befasst sich in diesem Kurs insbesondere mit den ethischen, juristischen und datenschutzrechtlichen Aspekten, wenn behinderte, nicht ansprechbare oder minderjährige Patienten an einer klinischen Studie teilnehmen sollen. Sie lernen, was Sie bei der Aufklärung dieser Patienten und beim Einholen der freiwilligen Einwilligungserklärung beachten müssen.

Diese Kurs vermittelt fundiertes und praxisorientiertes Wissen zur GCP, das Sie unterstützt, die GCP-Richtlinien bei dieser besonderen Patientengruppe richtig anzuwenden. Die Einhaltung der GCP-Richtlinie ist die Voraussetzung, dass klinische Studien in der Öffentlichkeit akzeptiert werden sowie Rechte, Sicherheit und Wohlergehen der Studienteilnehmer gewahrt bleiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Universität Greifswald.

Schadensersatzanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Lebenserhaltung?

Das OLG München verurteilte einen Arzt zu Schadensersatz, weil dieser einen Patienten (zu lange) am Leben erhielt (Urteil vom 21.12.2017, Az. 1 U 454/17). Der Mann war tödlich erkrankt und stark dement. In den Jahren 2010 und 2011 sei er künstlich ernährt und so am Leben gehalten worden, ohne dass Aussicht auf Besserung bestanden habe. Sein Sohn verlangt nun Schadensersatz für die Leiden seines Vaters und Ersatz für die Behandlungskosten, obwohl der Arzt die Möglichkeiten mit dem Betreuer des kranken Mannes diskutiert und dieser sich für die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen ausgesprochen habe.

Bereits die Vorinstanz, das Landgericht München, hatte in den lebenserhaltenden Maßnahmen einen Behandlungsfehler und somit einen „Schaden“ im Leben des Erkrankten gesehen. Dennoch sei nicht nachgewiesen, dass der Fehler kausal für den Schaden sei. So begründe das Handeln des Arztes im Ergebnis keinen Schadensersatzanspruch.

Das Oberlandesgericht schloss sich weitestgehend der Vorinstanz an, kam aber zu einer Haftung des Arztes. Bereits im Jahr 1994 zeigte eine Entscheidung des BGH, dass Mediziner nicht immer absolute Pflicht zur Lebenserhaltung hätten. Ziemlich optimistisch stellte der Vertreter des Klägers dar, dass diese Entscheidung Ärzte keiner Rechtsunsicherheit aussetzen würde und er auch keinen Konflikt mit dem Standesrecht der Ärzte sehe.

Da beide Parteien in Revision gehen wollen, wird der Fall vermutlich vom BGH entschieden.

Good Clinical Practice-Schulung

Rechtsanwalt Dr. Ruppel wird heute erneut Ärzte und Pharmazeuten zu juristischen Fragen der „guten klinischen Praxis“ bei klinischen Studien an der Universität Greifswald schulen. Im Mittelpunkt stehen die immer noch nicht in Kraft getretenen Neuregelungen einer entsprechenden europäischen Verordnung, vor allem zur Einwilligung und zu klinischen Studien an Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen.

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht am 21.03.2017 in Wismar

Vortragsankündigung zum Thema Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel am 21. März 2017 um 18.00 Uhr im Haus Friedenshof der Seniorenheime der Hansestadt Wismar.

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes lässt Zweifel an vielen Patientenverfügungen aufkommen. Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel informiert gemeinsam mit den Seniorenheimen der Hansestadt Wismar in einem Vortrag über notwendige Nachbesserungen, um im Zweifelsfall keine unwirksame Patientenverfügung zu haben.

Die Themen:
– Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. Was ist was? Wo sind die Unterschiede?
– Kann mein Ehegatte mich vertreten?
– Wünsche, Werte, Ängste. Welche Alternativen gibt es zu Ankreuz-Patientenverfügungen?
– Was muss außer medizinischen Fragen noch geregelt werden?
– Wo muss ggf. nachgebessert werden?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls kostenfrei durch die Seniorenheime der Hansestadt Wismar gesorgt. Deshalb wird um eine kurze Anmeldung gebeten unter 0451/ 29 366 – 500 oder kanzlei [at] gesundheitsrecht [dot] de.

Veranstaltungsort: Seniorenheime der Hansestadt Wismar – Haus Friedenshof, Störtebekerstraße 2, 23966 Wismar, Großer Saal, 18.00 Uhr.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel.

Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel bei der 16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“

Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel hat anlässlich der  16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“ der Universitätsmedizin Greifswald, einem Intensivseminar für Ärzte, Study Nurses und Studienkoordinatoren einen Vortrag zu den rechtliche Grundlagen des Erfordernisses der Einwilligung in klinische Studien, zur Einwilligungsfähigkeit, zur Aufklärung, und zu klinischen Studien an Minderjährigen gehalten.

Der Vortrag war Teil eines mehrtägigen Seminares, mit dem Ärzte, Study Nurses, Studienkoordinatoren und Mitarbeiter  der  pharmazeutischen  Industrie  die nach dem Arzneimittelgesetz notwendigen Fortbildungsstunden bei der Durchführung klinischer Studien nachweisen.

 

Vortrag zu Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht bringt Sicherheit

Fast 120 Besucher kamen in den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Gemeinnützigen Vereins in Lübeck-Travemünde und lauschten bei von den Mitarbeitern der Kanzlei selbst gebackenen Kuchen dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel erläuterte in angenehmer Atmosphäre diese schwierigen Themen, ging auf die Notwendigkeit der rechtsgeschäftlichen Vollmachterteilung ein und wies auf die praktischen und rechtlichen Lücken der leider immer noch verbreiteten Patientenverfügungen zum Ankreuzen, wie es sie etwa aus dem Buchhandel gibt, hin.

Viele Zuhörer bekundeten nach dem Vortrag, dass sie nun endlich Sicherheit darüber hätten, ob die bestehenden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ausreichten oder ob noch Nachbesserungen notwendig sind.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und bietet an, diese in den Kanzleiräumen aufzubewahren.

Wichtiger Veranstaltungshinweis

Der Vortrag zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ von Herrn Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel in Travemünde findet am Dienstag, 31.01.2017 um 15.00 Uhr statt. Bei dem von den Lübecker Nachrichten veröffentlichten Termin (28.01.2017) handelt es sich um ein Redaktionsversehen – die LN hat das Datum weggelassen!

Wir freuen uns auf Sie am Dienstag, den 31.01.2017 um 15.00 Uhr in Travemünde!