Beiträge in der neuen Auflage des Münchener Anwaltshandbuch für Sozialrecht

Vor kurzem ist die sechste Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs Sozialrecht mit einem neuen Herausgeberduo erschienen. Gemeinsam mit dem bewährten Team und einigen neuen Autorinnen und Autoren werden in der umfassenden Aktualisierung insbesondere die Änderungen im Sozialrecht durch die einschlägigen Reformen der Ampel-Koalition behandelt. Zu diesen neuen Autoren und Autorinnen gehören Dr. Dr. Thomas Ruppel, Julia Fahrinsland und Jan-Henri Haschke. Sie haben sich insbesondere mit dem SGB V auseinandergesetzt. Frau Fahrinsland und Herr Ruppel widmen sich dem Vertragsarztrecht während Herr Haschke und Herr Ruppel die Kooperationen in der gesetzlichen Krankenversicherung beleuchten. Mit dem größtmöglichen Praxisbezug wird das Werk in der bekannten Qualität weitergeführt.

Sie finden das Buch unter diesem Link: https://www.beck-shop.de/muenchener-anwaltshandbuch-sozialrecht/product/33503304

Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe inkl. Vertragsgestaltung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist auch im Jahr 2022 wieder Referent bei den Fachanwaltslehrgängen der ARBER-Seminare. In Frankfurt am Main bildet er Fachanwälte für Medizinrecht an den Schnittstellen von Vertragsartztrecht (Kassenarztrecht) und Vertragsgsgestaltung aus. Dazu gehören etwa Praxiskaufverträge, Gesellschaftsverträge für Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften), Verträge über den Verkauf von Gemeinschaftspraxisanteilen, aber auch Vertragsgestaltungen rund um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und vertragsarztrechtlichem Jobsharing.

8. Mai, 17 Uhr: Webinar Arbeitsrecht für Therapeuten: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Als Praxisinhaber und Arbeitgeber wissen Sie, wie wichtig es ist, gute Mitarbeiter zu halten und für ein funktionierendes Arbeitsklima in Ihrer Therapiepraxis zu sorgen. Deshalb sollten Sie nicht nur die Rechte und Pflichten Ihrer Mitarbeiter, sondern auch die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers haben.

Dazu hält Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel am Mittwoch, 8. Mai 2019, 17:00 Uhr ein Ratgeberrecht-Webinar, das sich speziell an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen richtet und die Thematik anschaulich und leicht verständlich auf den Punkt bringt. Im Anschluss an das Webinar können die Teilnehmer ihre Fragen im Live-Chat direkt an Dr. Dr. Ruppel richten.

Im Webinar erfahren Sie:

  • Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber zu Beschäftigung, Vergütung, Urlaub, zum Schutz vor Mobbing und Benachteiligung haben
  • Was Sie bei Ermahnung und Abmahnung beachten müssen
  • Welche Pflichten Arbeitnehmer hat bezüglich Arbeitsleistung, Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheit
  • Was Sie zum Thema Haftung für Schäden durch Arbeitnehmer.

Webinar mit Live-Chat, Mittwoch, 8. Mai 2019, 17:00 Uhr
A
ls Arbeitgeber rechtssicher handeln – Teil 2: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Informationen und Anmeldung zum Teil 2 

Das Webinar findet im Rahmen des Infoservice RatgeberRecht statt – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum .

Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare

Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat sein Werk „Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung“ bei Nomos veröffentlicht. In dieser Untersuchung bewegt er sich weg von der häufig diskutierten „angemessenen“ vertragsärztlichen Vergütung und leitet aus den Grundrechten der Berufsfreiheit, des Allgemeinen Gleichheitssatzes und – als Novum – der Eigentumsfreiheit, einen grundrechtlichen Anspruch der Kassenärzte auf die kostendeckende Vergütung jeder einzelnen kassenärztlichen Leistung ab.

Die Begründung eines solchen Anspruches geht einher mit einr Kritik an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die der vertragsärztlichen Vergütung zugrunde liegende Mischkalkulation auch eine nicht einmal kostendeckende Vergütung einzelner Leistungen erlaube.

Live-Webinar für Therapeuten: Praxiskaufvertrag – wie Käufer und Verkäufer Fallstricke vermeiden

Wollen Sie eine Praxis oder Anteile an einer Gemeinschaftspraxis kaufen oder verkaufen? Dann spielt der Praxiskaufvertrag eine zentrale Rolle und birgt gleichzeitig viele Risiken. Was Käufer und Verkäufer beachten müssen, um häufige Fehler zu vermeiden, bringt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Live-Webinar RatgeberRecht leicht verständlich auf den Punkt. Er erläutert beispielsweise, wie Käufer und Verkäufer sich auf die Übernahme bzw. Übergabe vorbereiten, wie sich der Kaufpreis zusammensetzt und welche Klauseln Sie kennen müssen.

Das Webinar findet am 18. Juli 2018 von 17:00 bis 18:15 statt. Zusätzliche Vorteile für Teilnehmer: Individuelle Fragen beantwortet Dr. Dr. Thomas Ruppel am Ende des Webinars im E-Mail-Chat und die Webinarinhalte stehen im Anschluss zum Download zur Verfügung. Zum Start der Webinar-Reihe bieten wir Ihnen dieses Webinar einmalig kostenlos an und schenken Ihnen die reguläre Teilnahmegebühr von 79 Euro/59 Euro für Optica-Kunden.

Melden Sie sich einfach mit Ihrem Vorteilscode opt1juli an unter https://optica.techcast.com.

Wer sich schon jetzt für den Optica-Newsletter registriert, bekommt die Einladung zu zukünftigen RatgeberRecht-Webinaren automatisch.

Das Webinar RatgeberRecht ist Teil der Kooperation mit dem Optica Abrechnungszentrum. Auf der Optica-Webseite finden Sie im Menü „Wissenswert weitere Beiträge von Dr. Dr. Thomas Ruppel zu Rechtsthemen.

 

Ärztezeitung zu Vortrag von Dr. Dr. Ruppel bei Bundesverband Managed Care

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat einem Kongress des Bundesverbandes Managed Care – Regional Nordrhein-Westfalen – einen Vortrag zur Delegation und Substiution ärztlicher Leistungen, zu deren rechtlichen Risiken und Chancen gehalten, über den die Ärztezeitung online berichtet.

Dr. Dr. Ruppel Referent beim Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel ist Referent beim Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht des Anbieters „Arber Seminare“. Der Fachanwaltslehrgang findet in Hannover statt und beginnt am 05. April. Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel wird im September zum Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberuf referieren.

Weitere Informationen gibt es direkt beim Anbieter ARBER Seminare.

Rückblick: Vortrag zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Nachdem meet-the-expert zum gleichen Thema beim Deutschen Kongress für Versorgungsforschung hat Rechtsanwalt Dr. Ruppel auch einen Vortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen gehalten.

Dabei ging er insbesondere darauf ein, dass die Substitution mit Ausnahme von im SGB V verankerten Modellprojekten aufgrund der Regelungen des Heilpraktikergesetzes derzeit nicht möglich sei. Außerdem fehle es an Vergütungsstrukturen.

Die Delegation ärztlicher Leistungen fände, so Dr. Ruppel, hingegen bis auf wenige Ausnahmen keine Grenzen in einem Arztvorbehalt. Berufsrechtlich sei die Delegation weitgehend unproblematisch.
Das Haftungsrecht und das Strafrecht würden sich weitgehend neutral zur Delegation ärztlicher Leistungen verhalten, entscheidend sei hier vielmehr die Einhaltung des Facharztstandards (bzw. vergleichbarer Standards). Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung nicht an die Weiterbildung zum Facharzt geknüpft ist, sondern sichergestellt werden muss vielmehr, dass die Leistung so erbracht wird, wie ein Facharzt sie erbracht haben würde.
Als Flaschenhals erweist sich aber auch hier, so Dr. Ruppel, das Vergütungsrecht. Die Vergütungsstrukturen müssen die Delegation ärztlicher Leistungen auch zulassen.