Behandlung nur gegen Vorlage des Personalausweises?

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel bespricht auf www.arzt-wirtschaft.de das Thema Ausweispflicht bei selbstzahlenden Patienten sowie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Lünen aus dem Jahr 2016 zu diesem Thema.

Link zum Beitrag von Dr. Thomas Ruppel

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer in allen Fragen des Vergütungsrechts der Heilberufe, sowohl im Vertragsarztrecht als auch bei der privatärztlichen Abrechnung.

Wichtiger Veranstaltungshinweis

Der Vortrag zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ von Herrn Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel in Travemünde findet am Dienstag, 31.01.2017 um 15.00 Uhr statt. Bei dem von den Lübecker Nachrichten veröffentlichten Termin (28.01.2017) handelt es sich um ein Redaktionsversehen – die LN hat das Datum weggelassen!

Wir freuen uns auf Sie am Dienstag, den 31.01.2017 um 15.00 Uhr in Travemünde!

Patientin stirbt nach Bluttransfusion: Geldstrafe für Arzt

Ein Anästhesist hat bei einer Operation im Dezember 2015 einer Patientin eine Blutkonserve gegeben, die für eine andere Patientin bestimmt war. Zu der Verwechslung war es gekommen, weil beide Patientinnen den gleichen Nachnamen trugen und der Arzt, entgegen den Vorschriften des Transfusionsgesetzes, die Patientendaten nicht vollständig abglich. Der Arzt unterließ es ferner, vor der Transfusion die Blutgruppe der Patientin sowie der der Blutkonserve zu bestimmen und ihre Kongruenz zu überprüfen. Die 81-Jährige Frau starb, da da die Blutgruppen der Patientinnen nicht übereinstimmten und ihr Blut verklumpte.

Das Krankenhaus entließ den Anästhesisten nach dem Tod der Patientin. Er wurde nunmehr wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 11.700 Euro verurteilt.

Wir – Rechtsanwälte Dr. Ruppel – beraten Klinikmitarbeiter und Klinikverantwortliche in Fragen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir werden präventiv für Sie tätig: Wir beraten Sie in Verdachtsfällen und finden mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Patienten schützen können und der Ruf Ihres Hauses keinen Schaden nimmt.

Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sein, so übernehmen wir Ihre Verteidigung und begleiten Sie durch diese Zeit.

Sie erreichen uns über unsere Notfallnummer 24 Stunden/7 Tage die Woche: 0451 / 293 66-505

Patientenfahrdienste in der ambulanten Versorgung – innovative Versorgungsmodelle und zurückhaltende Rechtsprechung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und sein Dortmunder Kollege Müssig haben einen für viele Ärzte und ihre Berater relevanten Aufsatz zu „Patientenfahrdiensten in der ambulanten Versorgung – innovative Versorgungsmodelle und zurückhaltende Rechtsprechung“ in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Gesundheit und Pflege“ veröffentlich. In diesem wird untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Ärzte, Praxen und MVZ Patientenfahrdienste anbieten dürfen.

Gerade in ländlichen Regionen sind mittlerweile viele Modelle etabliert, dass der Arzt nicht-ärztliche Fachkräfte (AGnES, VERAH, EVA, Moni usw.) zu Hausbesuchen ausschickt, und selbst in der Praxis bleibt. Dies spart wertvolle Ressourcen, muss die Praxis doch in dieser Zeit nicht geschlossen werden. Mit den medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Delegation von Hausbesuchen beschäftigt sich Dr. Thomas Ruppel unter anderem in seinem Werk „AGnES in der Regelversorgung“ , welches gerade von seinem Kollegen Dr. Makoski rezensiert wurde.

In ihrem Aufsatz zu Patientenfahrdienten nehmen Dr. Ruppel und Müssig nun genau eine gegenteilige Möglichkeit in den Blick: Nicht die Arzthelferin fährt zum Patienten, sondern der Patient wird in die Praxis gefahren.

Gründe für diese Modelle gibt es viele, seien es der teils – gerade außerhalb der Schulzeiten – sehr schlechte öffentliche Nahverkehr, seien es medizinische Aspekte (etwa nach ambulanten Operationen) oder Gründe der „Kundenbindung“.

All diese Gründe werden von Dr. Ruppel und Müssig auf ihre rechtliche Zulässigkeit untersucht.

Beide Autoren beschäftigten sich zudem mit den verschiedenen Möglichkeiten, einen Patientenfahrdienst auch umzusetzen: Von der Beauftragung lokaler Bus- und Taxiunternehmer über angestellte Fahrer bei Praxen und Praxisverbünden bis hin zur Einbindung solcher Fahrten in den regulären Nahverkehr gibt es viele Modelle, die auf unterschiedliche rechtliche Hürden in Berufsrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz oder Personenbeförderungsrecht stoßen.

Beide Autoren beraten Ärzte bundesweit zu diesem Thema.

Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel telefonisch unter 0451 / 29 366 500.

Rezension zu Ruppel, „AGnES in der Regelversorgung“

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Gesundheit und Pflege“ (Heft 6/2016) hat Rechtsanwalt Dr. Kyrill Makoski aus Düsseldorf eine Rezension zum Werk von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel, „AGnES in der Regelversorgung“ veröffentlicht.

Dr. Makoski bespricht die Untersuchung von Dr. Ruppel, ob der Gesetzgeber bei der Schaffung der neuen Regeln zur Delegation von Hausbesuchen auf nicht-ärztliche Fachkräfte ein bestimmtes Delegationsmodell – hier „AGnES“ der Uniklinik Greifswald gemeint hatte, oder ob für den Gesetzgeber auch Delegationsmodelle mit geringeren Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte und den Umfang der delegierbaren Leistungen in Betracht kamen.

Im zweiten Teil seiner von Dr. Makoski besprochenen Monographie hat Dr. Ruppel untersucht, ob die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen die von ihm herausgearbeiteten Anforderungen des Gesetzgebers eingehalten hat. Dabei entdeckte er eine große Anzahl von Verstößen gegen den gesetzgeberischen Willen, die für die eingesetzten Fachkräfte und die sie entsendenden Ärzte haftungsrechtlich problematisch sind können und nach Ansicht von Ärzten die Patientensicherheit gefährden können.