Arbeitsrechtliche Grundlagenkenntnisse für Therapeuten

Immer wieder geraten Betreiber therapeutischer Praxen bei der Anstellung von Mitarbeitern in arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Diese ziehen häufig langwierige und kostspielige Streitigkeiten nach sich, die mit einigen Grundkenntnissen leicht vermieden werden können.

Worauf Sie als Praxisinhaber achten müssen, um sich arbeitsrechtlich abzusichern, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Beitrag für Optica. Neben den Grundlagen rund um die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen geht er unter anderem auf die diskrimierungsfreie Formulierung von Stellenanzeigen und unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch ein.

Ein kurzer Gastbeitrag zu diesem Thema erschien in der aktuellen Ausgabe des Magazins Zukunft:Praxis (7/21). Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Website von Optica.

Live-Webinar für Therapeuten: Rechtssicheres Handeln als Arbeitgeber

Im Rahmen der Projektwoche „Optica On“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Live-Webinar die arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei der Führung einer therapeutischen Praxis.

Dabei geht er zunächst auf die angemessene Formulierung von Stellenausschreibungen und beim Vorstellungsgespräch (nicht) zulässige Fragen ein. Daraufhin beleuchtet er, worauf bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen geachtet werden sollte, um abschließend auf die rechtssichere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einzugehen.

Die Teilnahme an dem Webinar ist über die Website von Optica möglich.

Begrüßung von Rechtsanwältin Martina Rocksien

Wir freuen uns, Frau Martina Rocksien als neues Mitglied unseres Anwaltsteams willkommen zu heißen!

Frau Rocksien arbeitete von 2015 bis 2021 als Rechtsanwältin in einer auf das Arbeits- und Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Schwerin. Dort vertrat sie insbesondere Krankenhausträger bei Abrechnungsstreitigkeiten und war darüber hinaus in der arbeitsrechtlichen Beratung von Ärzten und anderen Leistungserbringern tätig.

Ab dem 01.03.2021 ist sie mit denselben Tätigkeitsschwerpunkten in der Kanzlei Dr. Dr. Ruppel tätig. Desweiteren ist sie Ihre Ansprechpartnerin für die Gestaltung von Chefarztvertägen sowie bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern.

Webinar zum rechtssicheren Handeln als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber haben Sie Ihren Angestelltem gegenüber bestimmte Rechte und Pflichten. Einen Überblick über diese gibt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Optica-Webinar für Inhaber therapeutischer Praxen.

Das Webinar ist inhaltlich in zwei Abschnitte gegliedert. Im ersten Teil liegt der rechtliche Rahmen der Findung qualifizierter Mitarbeiter im Fokus. Hier erläutert Herr Dr. Dr. Ruppel zunächst die angemessene Formulierung von Stellenanzeigen und worauf Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen achten sollten. Weitere Themen sind unter anderem im Bewerbungsgespräch unangebrachte Fragen sowie die rechtssichere Kündigung eines Mitarbeiters.

Im zweiten Teilwebinar werden dann Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber wie auch die Ihrer Angestellten beleuchtet. Neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen stehen an dieser Stelle auch die Haftung und die angemessene Reaktion auf Pflichtverletzungen seitens eines Mitarbeiters im Mittelpunkt.

Das Webinar können Sie als Gesamtpaket oder teilweise über Optica buchen und danach jederzeit abrufen. Sollten Sie im Anschluss noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Dr. Dr. Ruppel gerne per Email zur Verfügung.

Personalfragen: Dürfen meine Mitarbeiter wegen Corona nicht zur Arbeit kommen?

Gerade in der aktuellen Ausnahmesituation stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen Ihre Mitarbeiter Ihrer Praxis fernbleiben dürfen.

Grundsätzlich gilt, dass die Angst vor einer Infektion durch Patientenkontakt nicht ausreichend ist, um nicht zur Arbeit zu erscheinen. In welchen Ausnahmefällen es Ihren Mitarbeitern doch erlaubt ist und was bei Infektionsverdacht geschieht, erfahren Sie in unserem Rechtstipp zu diesem Thema auf Anwalt.de.

Bei allen Fragen bezüglich der Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs, des Arbeitsschutzes, Ausnahmesituationen etc. stehen die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung!

8. Mai, 17 Uhr: Webinar Arbeitsrecht für Therapeuten: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Als Praxisinhaber und Arbeitgeber wissen Sie, wie wichtig es ist, gute Mitarbeiter zu halten und für ein funktionierendes Arbeitsklima in Ihrer Therapiepraxis zu sorgen. Deshalb sollten Sie nicht nur die Rechte und Pflichten Ihrer Mitarbeiter, sondern auch die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers haben.

Dazu hält Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel am Mittwoch, 8. Mai 2019, 17:00 Uhr ein Ratgeberrecht-Webinar, das sich speziell an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen richtet und die Thematik anschaulich und leicht verständlich auf den Punkt bringt. Im Anschluss an das Webinar können die Teilnehmer ihre Fragen im Live-Chat direkt an Dr. Dr. Ruppel richten.

Im Webinar erfahren Sie:

  • Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber zu Beschäftigung, Vergütung, Urlaub, zum Schutz vor Mobbing und Benachteiligung haben
  • Was Sie bei Ermahnung und Abmahnung beachten müssen
  • Welche Pflichten Arbeitnehmer hat bezüglich Arbeitsleistung, Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheit
  • Was Sie zum Thema Haftung für Schäden durch Arbeitnehmer.

Webinar mit Live-Chat, Mittwoch, 8. Mai 2019, 17:00 Uhr
A
ls Arbeitgeber rechtssicher handeln – Teil 2: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Informationen und Anmeldung zum Teil 2 

Das Webinar findet im Rahmen des Infoservice RatgeberRecht statt – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum .

Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare

3. April, 17 Uhr: Webinar Arbeitsrecht für Therapeuten: Einstellung, Arbeitsvertrag und Kündigung

Wenn Sie als Therapeut eine Praxis mit angestellten oder freien Mitarbeitern haben, gibt es viele rechtliche Details, die Sie wissen müssen, damit Sie nicht wertvolle Mitarbeiter verlieren oder gar vor dem Arbeitsgericht landen.

Wie Sie als Arbeitgeber rechtsicher handeln, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel anschaulich und leicht verständlich im nächsten RatgeberRecht Webinar am 3. April 2019, 17:00 Uhr. Das Webinar richtet sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Im Anschluss an das Webinar beantwortet Dr. Dr. Thomas Ruppel die Fragen der Teilnehmer im Live-Chat.

Im Webinar erfahren Sie:

  • Was bei der Gestaltung einer Stellenanzeige wichtig ist
  • Welche Fragen Sie beim Vorstellungsgespräch stellen dürfen und welche nicht
  • Was bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags zu beachten ist
  • Wie Sie ein Arbeitsverhältnis beenden
  • Was Sie zum Kündigungsschutzgesetz wissen müssen
  • Welche Risiken bei scheinselbstständigen freiberuflichen Mitarbeiten bestehen

Webinar mit Live-Chat, Mittwoch, 3. April 2019, 17:00 Uhr
Als Arbeitgeber rechtssicher handeln – Teil 1: Einstellung, Arbeitsvertrag, Kündigung
Informationen und Anmeldung

Im einem zweiten Webinar zum Thema Arbeitsrecht, das am 8. Mai 2019 stattfindet, befasst sich Dr. Dr. Ruppel mit den Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in bestehenden Arbeitsverhältnissen. Informationen und Anmeldung zum Webinar 2

Die Webinare findet im Rahmen des Infoservice RatgeberRecht statt – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum.

Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare

Fristen bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Wenn Arbeitsverhältnisse ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden, müssen unterschiedliche Kündigungsfristen beachtet werden. Dr. Dr. Thomas Ruppel gibt in seinem aktuellen RatgeberRecht-Beitrag „Fristen bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung“ Tipps für die Praxis, beispielsweise wie die Mindestkündigungsfristen bei ordentlicher Kündigung geregelt sind und welche Anlässe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Wie ein Arbeitsverhältnis durch Befristung oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird, erläutert Dr. Dr. Ruppel im Beitrag: Arbeitsverhältnisse – Befristung und Aufhebungsvertrag.

Der RatgeberRecht ist eine Kooperation zwischen der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener. Die Beiträge richten sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Auf der Optica-Webseite finden Sie im Menü „Wissenswert weitere Beiträge von Dr. Dr. Thomas Ruppel.

Ärztezeitung zu Vortrag von Dr. Dr. Ruppel bei Bundesverband Managed Care

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat einem Kongress des Bundesverbandes Managed Care – Regional Nordrhein-Westfalen – einen Vortrag zur Delegation und Substiution ärztlicher Leistungen, zu deren rechtlichen Risiken und Chancen gehalten, über den die Ärztezeitung online berichtet.

Zukunft Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)

Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel hat gemeinsam mit Experten aus Krankenhausführung, privatärztlicher Abrechnung, IT-Conulting, Wissenschaft, Arztnetzen und Versorgungsforschung zwei Tage lang auf Kloster Eberbach die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Weiterentwicklung Medizinischer Versorgungszenztren (MVZ) beraten und diskutiert.

Dabei ging es unter anderem um die sich wandelnden Erwartungen von Patienten, Änderungen in der Arbeitswelt von Ärzten und Pflegeberufen, die Finanzierung von Leistungserbringern, PKV und GKV, und die Schnittmengen von ambulanter und stationärer Versorgung.