In vielen Praxen und Unternehmen gehören Smartphones, Tablets und Laptops längst zur Grundausstattung. Doch im Arbeitsalltag stellen sich schnell praktische und rechtliche Fragen: Darf ich mein Dienstgerät privat nutzen? Muss ich mein eigenes Handy für die Arbeit einsetzen? Und was passiert, wenn etwas kaputtgeht?
Genau diesen Fragen geht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel im Ratgeber Recht von Optica nach. Dort erklärt er kurz und verständlich wie der Umgang mit dienstlichen und privaten Endgeräten geregelt ist – und wie sich unnötiger Ärger vermeiden lässt.
Wird ein Gerät vom Arbeitgeber gestellt, besteht grundsätzlich auch die Pflicht, es zu nutzen. Die private Nutzung des Geräts ist nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich oder stillschweigend gestattet wurde. Wer sich nicht daran hält und beispielsweise private Programme oder Apps installiert, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Umgekehrt darf der Arbeitgeber ohne vertragliche Regelung nicht verlangen, dass Mitarbeiter ihr eigenes Gerät für die Arbeit verwenden. Der Einsatz privater Technik bringt erhebliche rechtliche Risiken mit sich – von Lizenzproblemen bis zu Datenschutzverstößen, etwa wenn Patientendaten ungeschützt auf privaten Geräten gespeichert werden.
Wenn Sie tiefer in die rechtlichen Details rund um die Nutzung dienstlicher und privater Endgeräte eintauchen möchten, finden Sie den vollständigen Beitrag unter folgendem Link: https://www.optica.de/wissenswert/detail/dienstlaptop-therapiepraxis