Datenschutz im Gesundheitswesen

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen.

Datenschutz ist ein Thema, welches in den letzten Jahren – insbesondere auch im Gesundheitswesen – eine immer größere Bedeutung erlangt hat. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft Arztpraxen beim Mitarbeiterdatenschutz, beim Patientendatenschutz, bei der Homepagegestaltung und vielem mehr.

Sie als Arzt oder als anderer Leistungserbringer kommen täglich mit hochsensiblen persönlichen Daten, denen Ihrer Patienten, in Berührung. Die Erhebung dieser Daten ist nur zulässig, wenn sie für medizinische Zwecke erforderlich ist und die Daten ausschließlich durch ärztliches Personal oder sonstige Personen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, verarbeitet werden. Patientendaten müssen vor dem Zugriff Unbefugter unbedingt geschützt werden. Eine Weitergabe der Daten ist nur mit ausdrückliche Einwilligung des Patienten erlaubt.

Gerne beraten wir Sie zu den Anforderungen des Datenschutzrechts und helfen Ihnen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Dabei betreuen wir Sie bei Alltagsfragen wie der Sicherstellung des Datenschutzes in Ihrer Praxis (z.B. im Empfangsbereich), entwerfen Verschwiegenheits-vereinbarungen, Muster für Einwilligungen in die Erhebung und Speicherung der Patientendaten und Muster für die Einwilligung in die Weitergabe der Patientendaten für private Abrechnungsstellen. Auch in der Vertragsgestaltung haben wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Blick.

Wir stehen Ihnen auch gerne in datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Wir entwerfen Verschwiegenheitsvereinbarungen für Arbeitsverträge und beraten Sie zu Ihren Rechten, Pflichten und Kontrollmöglichkeiten im Arbeitsverhältnis.