Beiträge in der neuen Auflage des Münchener Anwaltshandbuch für Sozialrecht

Vor kurzem ist die sechste Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs Sozialrecht mit einem neuen Herausgeberduo erschienen. Gemeinsam mit dem bewährten Team und einigen neuen Autorinnen und Autoren werden in der umfassenden Aktualisierung insbesondere die Änderungen im Sozialrecht durch die einschlägigen Reformen der Ampel-Koalition behandelt. Zu diesen neuen Autoren und Autorinnen gehören Dr. Dr. Thomas Ruppel, Julia Fahrinsland und Jan-Henri Haschke. Sie haben sich insbesondere mit dem SGB V auseinandergesetzt. Frau Fahrinsland und Herr Ruppel widmen sich dem Vertragsarztrecht während Herr Haschke und Herr Ruppel die Kooperationen in der gesetzlichen Krankenversicherung beleuchten. Mit dem größtmöglichen Praxisbezug wird das Werk in der bekannten Qualität weitergeführt.

Sie finden das Buch unter diesem Link: https://www.beck-shop.de/muenchener-anwaltshandbuch-sozialrecht/product/33503304

Rechtstipps zur Praxisgründung

Die Gründung einer Praxis ist eine aufregende Phase – Perspektiven wandeln sich, man hat die Möglichkeit seine Arbeitsumgebung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und sich selbst zu entfalten. Es ist jedoch wichtig, die vielfältigen rechtlichen Vorschriften, die dabei zu beachten sind, nicht zu übersehen 

In einem Artikel im Ratgeber Recht von Optica nimmt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, dieses Thema auf und liefert eine detaillierte und verständliche Erläuterung der zu beachtenden Punkte.

Praxisgründer:innen müssen zunächst eine Reihe wichtiger Entscheidungen treffen, darunter die Wahl der Rechtsform der Praxis und die notwendigen Anmeldungen oder Anträge. Es ist auch ratsam, sorgfältig über den Praxismietvertrag und die Gestaltung einer Praxishomepage nachzudenken.

Sie sollten sich bewusst sein, dass viele gewohnte Regelungen für sie nicht gelten. Beispielsweise haben Unternehmer:innen kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und können ihre Gewährleistungsrechte verlieren, wenn sie ihrer Rügeobliegenheit nicht nachkommen.

Es ist unerlässlich, geeignete Versicherungen abzuschließen. Herr Dr. Dr. Ruppel empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung. Ein häufiger Fehler bei der Berufshaftpflichtversicherung ist, dass viele Unternehmer:innen eine zu geringe Haftpflichtsumme versichern und der Versicherung nicht alle bestehenden Risiken mitteilen.

Des Weiteren gibt Herr Dr.Dr. Ruppel wertvolle Ratschläge wie verhindert werden kann, dass man in die missliche Lage kommt einen Kredit bei der Hausbank aufzunehmen um Steuerschulden zu begleichen. 

Den Artikel finden Sie im Ratgeber Recht bei Optica unter diesem Link: https://www.optica.de/wissenswert/detail/rechtstipps-zur-praxisgruendung?utm_source=Zukunft%20Praxis&utm_campaign=optica_informiert_01_24

Lob für Dynamik und Fachkompetenz im Rettungsdienstrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist seit vielen Jahren Dozent bei ARBER im Thema „Rettungsdienstrecht“. Kürzlich erhielt er auf LinkedIn wohlverdientes Lob für seinen erfrischend dynamischen Unterricht und sein Engagement. So hieß es in dem Feedback von Studierenden aus dem neunen LL.M. Studiengang Medizinrecht unter anderem: „Guter Vortragsstil, strukturierter Vortrag“ oder auch „Der Dozent verbindet in besonderer Weise Sachkompetenz mit einem lebendigen Vortragsstil“.  

Den LinkedIn Post finden Sie unter diesem Link: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7135975372050833410

Dürfen Angehörige Einsicht in die Patientenakte nehmen?

In einem neuen Beitrag beleuchtet Fachanwalt für Medizinrecht Dr. 
Dr. Thomas Ruppel das Thema der Einsicht in Patientenakten und die damit 
verbundenen rechtlichen Grenzen. Grundsätzlich liegt das Einsichtsrecht 
allein bei dem/der Patient:in, wobei weder Verwandte noch 
Ehepartner:innen Zugang zur Akte haben. Das bedeutet, das diesen nicht 
einmal mitgeteilt werden darf, ob der/die Partner:in sich in der 
Behandlung des/der Therapeut:in befindet oder befand. Eine Möglichkeit 
dem/der Ehepartner:in Akteneinsicht zu ermöglichen ist den/die 
Therapeut:in von der Schweigepflicht zu entbinden, diese sollte aufgrund 
der Gefahr einer Strafverfolgung stets schriftlich erfolgen. Unter 
welchen Umständen Angehörige noch Einsicht in die Patientenakte nehmen 
dürfen und wann die Erben ein Einsichtsrecht haben, können Sie im 
Septemberheft von „Zukunft Praxis“ nachlesen.

Den Beitrag finden Sie außerdem online im Ratgeber Recht von Optica 
unter diesem Link: 
https://www.optica.de/wissenswert/detail/duerfen-angehoerige-einsicht-in-die-patientenakte-nehmen?utm_source=Zukunft%20Praxis&utm_campaign=optica_informiert_09_23

Onlineseminar: Selektivverträge – Vertragsbeziehungen, Haftungsrisiken, Korruption

Am 04.12.2023 halten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 
Dr. Dr. Thomas Ruppel und Rechtsanwältin Julia Fahrinsland ein 
Onlineseminar zu Selektivverträgen. Die vertraglichen Beziehungen in 
Selektivverträgen betreffen nicht nur Krankenkassen und 
Managementgesellschaften, sondern beziehen auch eine Vielzahl von 
Leistungserbringern und Versicherten mit ein. Das Seminar bietet 
Unterstützung beim Erkennen dieser Beziehungen und präsentiert 
verschiedene Möglichkeiten zu ihrer Ausgestaltung. Zudem wird erklärt 
welche Haftungsrisiken in den einzelnen Vertragsbeziehungen entstehen 
können. Unter der Berücksichtigung des AGB-Rechts und der verschiedenen 
Anforderungen von Sozial- und Zivilrecht werden Vorschläge zur 
Klauselgestaltung anhand von konkreten Klauselbeispielen vorgestellt. 
Schließlich werden die straf-, sozial- und berufsrechtlichen 
Korruptionsvorschriften beleuchtet, wobei hilfreiche Tipps zur 
korruptionspräventiven Gestaltung der vertraglichen Beziehungen bei 
Selektivverträgen gegeben.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter diesem Link: 
https://www.gesundheitsforen.net/portal/de/veranstaltungen/digitale_veranstaltungen/digital_wissen/selektivvertraege___2/startseite_selektivvertraege_1.xhtml

Seminar Korruption im Gesundheitswesen in Hamburg

Es besteht nochmal die Gelegenheit an dem Seminar Korruption im Gesundheitswesen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel teilzunehmen. Das Seminar findet am 24.11.2023 in Hamburg statt. Im Fokus stehen die wesentlichen Inhalte und die neuesten Entwicklungen der Antikorruptionsvorschriften. Besondere Aufmerksamkeit wird auf ihre Anwendung bei der Ausgestaltung von Verträgen und Kooperationen gelegt. Neben den §§ 299a, b, 300 StGB werden auch § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften behandelt. Das Seminar empfiehlt sich für Fachanwälte/innen für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Medizinrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen wollen.

Link bei Arber-Seminare zu: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-hamburg/8772

Seminar Korruption im Gesundheitswesen

Am 17.11.2023 gibt es in Leipzig erneut die Gelegenheit an dem Seminar zur Korruption im Gesundheitswesen teilzunehmen. In diesem Seminar beleuchtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel die Komplexitäten des Umgangs mit den Antikorruptionsvorschriften im Gesundheitswesen. Dabei stehen ihre wesentlichen Inhalte und die neuesten Entwicklungen im Fokus der Diskussion. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Anwendung dieser Vorschriften bei der Ausgestaltung von Verträgen und Kooperationen gelegt. Das Seminar ist praxisorientiert, es behandelt neben den §§ 299a, b, 300 StGB auch § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften. Es richtet sich an Fachanwälte/innen für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Medizinrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.

Link bei Arber-Seminare zu: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-leipzig/8773

Korruption im Gesundheitswesen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 10.11.2023 in Stuttgart ein Seminar über Korruption im Gesundheitswesen. Das  Seminars beschäftigt sich mit den Antikorruptionsvorschriften, dem Umgang mit ihnen, ihren wesentlichen Inhalten und den aktuellen Entwicklungen. Dabei bildet ihre Verwendung in der Gestaltung von Verträgen und Kooperationen den Schwerpunkt. Im Seminar wird der Fokus auf die Praxis gelegt und nicht nur die §§ 299 a, b, 300 StGB, sondern auch § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften werden näher betrachtet. Das Seminar richtet sich an Fachanwälte/innen des Medizinrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Strafrechts. Aber auch an Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen wollen

Link zu Arber-Seminare: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-stuttgart/8774

Seminar Erwerb von Zahnarztpraxen & ausgewählte strafrechtliche Probleme

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hält 
am 03.11.2023 ein Online-Seminar über den Erwerb von Zahnarztpraxen und 
ausgewählte strafrechtliche Probleme. Das Seminar richtet sich an 
Fachanwälte/innen des Medizinrechts, des Handels- und 
Gesellschaftsrechts und des Strafrechts. Aber auch an 
Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen 
Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen wollen. Im 
ersten Teil des Seminars werden Fragen zum Erwerb und zur Veräußerung 
von Zahnarztpraxen anschaulich erläutert, beispielsweise zum Umfang mit 
Gewährleistungsfällen oder auch zum Zwei-Schrank-Modell nach der DSGVO. 
Im zweiten Teil werden dann ausgewählte strafrechtliche Probleme der 
zahnärztlichen Berufsausübung und deren berufs- und 
vertragszahnarztrechtliche Folgen besprochen.

Link bei Arber-Seminare zu: 
https://www.arber-seminare.de/seminar/erwerb-von-zahnarztpraxen-ausgewaehlte-strafrechtliche-probleme-online/9144

Seminar: Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht

Am 09.11.2023 hält Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. 
Thomas Ruppel ein Online-Seminar zu den Schnittstellen des Medizinrechts 
und des Gesellschaftsrechts. Praxisnah und an den Klauseln von 
Beispielverträgen werden die unterschiedlichen medizinrechtlichen 
Anforderungen und Gestaltungsvarianten dargestellt. Den Schwerpunkt 
bildet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihren medizinrechtlichen 
Ausformungen der Berufsausübungsgemeinschaft, Teil-BAG, 
Praxisgemeinschaft und das Medizinische Versorgungszentrum. Das Seminar 
richtet sich an Fachanwälte/innen für Medizinrecht sowie auch 
Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit medizinrechtlichen 
Mandanten befassen oder Interesse am Medizinrecht haben. Zudem richtet 
es sich an Fachanwälte/innen für Gesellschaftsrecht, die ihr vorhandenes 
Wissen um die medizinrechtlichen Besonderheiten ergänzen wollen.

Link bei Arber-Seminare zu: 
https://www.arber-seminare.de/seminar/schnittstellen-medizinrecht-und-gesellschaftsrecht-heilbronn-und-online-online/8952