Webinar zur rechtssicheren Gestaltung eines Praxiskaufvertrages

Der Erwerb einer eigenen Praxis ist oftmals der wichtigste Schritt in der Laufbahn eines Leistungserbringers im Gesundheitswesen. Dieser Vorgang ist für Käufer wie Verkäufer mit einem großen Risiko verbunden. Umso wichtiger ist es, bei der Erstellung des Kaufvertrages bestimmte Details zu beachten. Unachtsamkeiten können hier schnell die Kosten der Praxisübernahme vervielfachen oder gar den ganzen Verkauf vereiteln.

Einen fundierten Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Ausgestaltung eines solchen Vertrages bedenken sollten, gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Optica-Webinar.

Dabei geht er zunächst darauf ein, welche Vorbereitungen für eine reibungslose Kaufabwicklung unbedingt getroffen werden sollten. Anschließend werden die Nachteile von Musterverträgen und die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises thematisiert. Desweiteren erläutert Herr Dr. Dr. Ruppel, worauf bei der rechtssicheren Übernahme einer Patientenkartei zu achten ist, um abschließend darauf einzugehen, welche Klauseln unbedingt in den Kaufvertrag aufgenommen werden müssen.

Das Webinar können Sie bei Optica buchen und danach jederzeit abrufen. Bei noch offenen Fragen steht Referent Dr. Dr. Thomas Ruppel gerne via Email zur ihrer Verfügung.

Rechtswidriges Hilfsprogramm für Therapeuten: Keine Nachbesserung geplant

Seit seinem Inkrafttreten wird der Schutzschirm für Erbringer von Heilmitteln in seiner derzeitigen Form scharf kritisiert. Vielfach wurde das Gesundheitsministerium aufgefordert, nachzubessern und die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu beenden.

Aus dem politischen Berlin hört man nun, dass eine nachträgliche Anpassung der Zuschussberechnung nicht geplant sei. Somit bleibt betroffenen Heilmittelerbringern nur der Klageweg, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei beraten und vertreten Sie gerne, wenn auch Ihnen zu geringe oder gar keine Zuschüsse bewilligt worden sind.

Pilotprojekt „Regionales Telepädiatrisches Netzwerk Mecklenburg Vorpommern Brandenburg“

Das Angebot ärztlicher Versorgung geht in ländlichen Regionen seit Jahren mehr und mehr zurück. So finden sich auch kinderärztliche Praxen kaum mehr abseits der Städte.

In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird nun im Rahmen einer Studie ein regionales telepädiatrisches Netzwerk („RTP-Net“) aufgebaut, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. In das vom Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Pilotprojekt sollen insgesamt 2.400 Patienten eingebunden werden.

Dabei sollen in örtlichen Kliniken unter anderem Kinder in Videosprechstunden behandelt werden, wenn vor Ort keine Ärzte des entsprechenden Fachgebiets vorhanden sind. Teilnehmende Krankenhäuser sind die Asklepios Kliniken Parchim, Pasewalk und Uckermark sowie das Kreiskrankenhaus Wolgast, das Sana-Krankenhaus Rügen und das Universitätsklinikum Greifswald.

Die juristische Beurteilung krankenhaus- und haftungsrechtlicher Aspekte sowie der Vergütung übernimmt dabei Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel.