Gericht verhängt Verbot für telefonische Diagnose

Das Sozialgericht München entschied kürzlich, dass eine Organisation aus Ärzten, welche einen telefonischen Rund-um-die-Uhr-Service anbot, diesen einzustellen habe.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) stellte einen Eilantrag und begründete diesen mit dem Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung nach § 7 IV der Berufsordnung für Ärzte in Bayern. Zudem verstoße der der Service der Ärzte gegen das „Prinzip der Erzielung einer leistungsgerechten Honorierung unter Wahrung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages“ . Das SG Münschen entschied zugunsten der KVB und legte besonderes Augenmerk auf den Rang des Sicherstellungsauftrages der vertragsärztlichen Versorgung. Dieser weise den Kassenärzten eine gesetzliche Exklusivaufgabe zu, so die Richter. Bei der Tätigkeit der Ärzte handle es sich nicht lediglich um eine telefonische Beratung, sondern vielmehr um eine ärztliche Behandlun.

 

Bundesgerichtshof hat Freispruch für Göttinger Transplantationschirurgen bestätigt

Einem Transplantationschirurgen der Universität Göttingen wurde versuchter Totschlag vorgeworfen. Er habe durch Manipulation und falsche Angaben dafür gesorgt, dass eigene Patienten bei der Vergabe der Spenderorgane bevorzugt worden seien. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass somit andere Patienten nach hinten verschoben würden und dadurch sterben könnten. Diese Manipulationen seien nicht strafbar gewesen und der Mediziner habe von einem Überangebot an Organen gewusst, so dass das Sterberisiko der verdrängten Patienten gering gewesen sei. Daher entschied sich das Göttinger Gericht trotz großer moralischer Kritik für einen Freispruch. Dem widersprach der 5. Strafsenat des BGH nicht, schließlich habe das Göttinger Gericht weiten Beurteilungsspielraum und keinen Rechtsfehler begangen.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel, insbesondere Frau Rechtsanwältin Thürmann, verteidigen Ärzte in Strafverfahren wie etwa bei Vorwürfen des Abrechnungsbetruges oder Tötungsdelikten.