Rechtssichere Dokumentation in therapeutischen Praxen

Die ausführliche Behandlungsdokumentation ist für viele Therapeuten nur schwer im eng getakteten Praxisalltag unterzubringen. Warum sie aber für die erfolgreiche Therapie und Praxisführung unabdingbar ist, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in der neuen Ausgabe des Optica-Magazins Zukunft:Praxis (11/2021).

Therapeuten sind durch gesetzliche Regelungen zum Behandlungsvertrag (§ 630a ff. BGB) sowie die Rahmenverträge zwischen den Berufsverbänden und Krankenkassen verpflichtet, Behandlungen schriftlich zu dokumentieren. Grund hierfür ist, dass nur so der Erfolg einer Behandlung und gegebenenfalls eine sachgerechte Weiterbehandlung sichergestellt werden können.

Darüber hinaus kann eine saubere Dokumentation im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht als Beweis der sachgerechten Durchführung einer Behandlung von entscheidender Bedeutung sein. Sind keine schriftlichen Aufzeichnungen vorhanden, kann im Zweifelsfall sogar die Durchführung der gesamten Behandlung angezweifelt werden.

Welche Folgen das Fehlen einer ordnungsgemäßen Dokumentation nach sich ziehen kann und wie Sie diesem Fall rechtssicher vorbeugen, lesen Sie detailliert auf optica.de/patientendokumentation.

Ankündigung – Chenot/Scherer: Allgemeinmedizin

Das neue Standardwerk zur Allgemeinmedizin erscheint Mitte Dezember 2021 im Buchhandel. Auf fast 1000 Seiten besprechen namhafte Autoren alle relvanten Aspekte der Allgemeinmedizin gut verständlich. Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel und Rechtsanwalt Julian Detmer haben die Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen der Allgemeinmedizin und zur Dokumentation in der Hausarztpraxis beigetragen.