Kooperationen & Ärztliche Gesellschaften (BAG, MVZ)

Als medizinrechtlich spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie bei der Gründung und dem Betrieb von ärztlichen Kooperationen wie Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, oder MVZ.

Wir entwerfen Gesellschaftsverträge – stets unter Berücksichtung der vertragsarztrechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben – ,beraten bei arbeitsrechtlichen Fragen und setzen notfalls Ihre Interessen auch gerichtlich durch. Dabei können wir auf ein Netzwerk an juristischen Fachleuten auch für spezielle gesellschaftsrechtliche sowie steuerechtliche Fragestellungen zurückgreifen.

Ihr Ansprechpartner ist Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel.