Einige Änderungen im Gesundheitsrecht zum Jahreswechsel

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf die aus seiner Sicht relevanten Änderungen im Gesundheitsrecht zum Jahreswechsel hin, die insbesondere

– den Wegfall der Praxisgebühr (dazu in diesem Blog schon hier, hier und hier)
– keine Zusatzbeiträge bzw. sogar Prämienauszahlungen seitens der Kassen
– den Beitrag für den Basistarif der Privaten Krankenversicherungen
– Änderungen der Entgeltstrukturen
– und eine Pflegereform

betreffen, hin.

Für Arbeitgeber hat die Bahn BKK nützliche Hinweise zusammengestellt.

Frohe Weihnachten

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern ein frohes Weihnachtsfest!

Der Autor wird sich auf ausgiebigen Bahnfarten auch in den nächsten Tagen dem Gesundheitsrecht widmen, aber – zum Glück – weitgehend ohne Internet und teilweise auch ohne Mobilfunkempfang.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Merkel und Hitler…

Der insbesondere wegen seiner hohen Gehälter und seines wohl etwas gewöhnungsbedürftigen Führungsstils in die Kritik geratene Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die als Spitzenorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen eine bedeutende Rolle für die vertragsärztliche Versorgung und auch für den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung spielt, hat nach Berichten mehrerer Medien auf der Weihnachtfeier Bundeskanzlerin Merkel mit Hitler verglichen –  und mit Julius Cäsar, Karl dem Großen und Napoleon.

KBV-Chef Köhler hat auf den ironischen Unterton seiner Rede, bei dem die Genannten hinsichtlich ihrer Bemühungen zur „Einigung“ Europas in Verbindung gebracht wurden, hingewiesen. Ob derlei Ironie den Stand der Vertragsärzte bei Regierung und Opposition verbessert, sei einmal dahingestellt.

Vertrauliches Gutachten?

In verschiedenen Urteilen von Sozialgerichten aus allen Instanzen wird Bezug genommen auf ein bestimmtes Gutachten einer der großen Unternehmensberatungsgesellschaften in Deutschland, welche dieses Gutachten für eine Ärzteorganisation verfasst hat. Auf meine Bitte, mir zumindest eine Zusammenfassung dieses Gutachtens (gegen Kostenerstattung) zukommen zu lassen, teilt mir die Unternehmensberatungsgesellschaft mit, dass dies aus Gründen der Vertraulichkeit leider nicht möglich sei.

Haben die Gerichte es also selbst nicht gelesen und ihre Urteile auf reinem Glauben verfasst? Zumal der Auftraggeber das Gutachten, soweit ich einschätzen kann, gerade als Argumentationsmaterial mehr oder minder öffentlich verwenden wollte. Vielleicht komme ich bei ihm direkt zum Ziel.

§ 87 SGB V – „Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte“

Hinter der etwas kryptischen Überschrift: „Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte“ verbirgt sich im § 87 SGB V eine zur Zeit aus 24 Absätzen bestehende Zentralnorm des Krankenversicherungsrechts, insbesondere des Vergütungsrechts der Vertragsärzte mit weiten Folgen für den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Es ist daher kaum verwunderlich, dass diese Norm auch in meiner Promotion nicht ganz unerheblich ist. Nun gibt es im Zeitalter der Onlinekommentare sehr schnell reagierende Autoren, die die gesetzlichen Änderungen auch in ihrer Kommentierung sehr schnell nachvollziehen. Spätestens, wenn man Urteile auswertet, hilft das aber auch nicht weiter. Glücklicherweise bieten die großen juristischen Datenbanken auch ältere Versionen des Gesetzestextes und auch der Kommentare an, teilweise verfüge ich mittlerweile selbst über solche in gedruckter Form.

Nun habe ich versucht, die für mich wesentlichen Änderungen des Gesetzes nachzuvollziehen, was sich angesichts der gesetzgeberischen Geschwindigkeit aber als etwas schwierig herausstellte. Allein diese Norm wurde seit 01.01.2005, also innerhalb von fast acht Jahren elf Mal geändert!

Hier ein kleiner Auszug der Gültigkeit der verschiedenen Versionen des § 87 SGB V:

1. 01. Januar 2005 – 27. Juni 2005
2. 28 Juni 2005 – 30. September 2005
3. 01. Oktober 2005 – 26. Oktober 2006
4. 27. Oktober 2006 – 07. November 2006
5. 08. November 2006 – 31. März 2007
6. 01. April 2007 – 30. Juni 2008
7. 01. Juli 2008 – 17. Juni 2009
8. 18. Juni 2009 – 21. September 2010
9. 22. September 2010 – 03. August 2011
10. 04. August 2011 – 31. Dezember 2011
11. 01. Januar 2012 – 29. Oktober 2012
12. derzeit (noch) gültige Fassung ab 30.10.2012

Nur nicht durcheinander kommen…

Büchersendung des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht in Kassel verkauft ältere Auflagen von Gesetzen, Kommentaren und andere Bücher zum Teil sehr günstig, zum Teil sogar kostenfrei online. Ich suchte nach der Kommentierung einer bestimmten Norm des SGB V – dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung – aus den 1990er Jahren und nach noch älteren Gesetzestexten. Diese sind zwar teilweise auch über Onlinedatenbanken erhältlich, aber ich ziehe, sofern möglich, ein gedrucktes Buch vor.

Vor ein paar Tagen brachte mit die Post dann ein schweres Paket mit insgesamt zehn Bänden Kommentaren, Festschriften und Gesetzestexten – und ich habe nur etwas über drei Euro Versandkosten bezahlt.

Das ist ein wirklich schneller, preiswerter und sehr nützlicher Service für (angehende) Juristen.

Datensammeln für Apotheker?

Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, stehe die „Berliner Republik […] vor ihrem bisher größten Lobby-Skandal“.  Ein freiberuflicher Apothekenlobbyist und Mitarbeiter einer externen IT-Firma des Gesundheitsministeriums sollen im großen Stil Nachrichten aus dem Ministerium abgefangen haben, um Apothekenvertretern bessere Ausgangsapositionen in Verhandlungen mit dem Ministerium zu beschaffen.

HVM – HVV – HVM

Manchmal macht der änderungsfreudige Gesetzgeber im Gesundheitsrecht das Leben eines Doktoranden wirklich etwas schwer. So muss ich gerade bei der Auswahl und Einschätzung von Literatur über die Verteilung des von den gesetzlichen Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlten Honorars an die Vertragsärzte (früher: Kassenärzte) sehr aufpassen: Bis 2004 galt gem. § 85 Abs. 4 SGB V, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen durch eine eigene Satzung die Verteilung als Honorarverteilungsmaßstab (HVM) festlegten. Danach mussten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den gesetzlichen Krankenkassen darüber einigen, weshalb keine Satzung mehr in Frage kam, sondern ein Vertrag – der Honorarverteilungsvertrag (HVV) – notwendig wurde. Seit 2012 können die Kassenärztlichen Vereinigungen die Verteilung nun wieder weitgehend selbst festlegen – der HVM ist wieder da.

Und wie viel von der zwischen 2004 und 2012 erschienenen Literatur ist noch verwertbar?

„Der Spiegel“ ist sehr hartnäckig

„Der Spiegel“ und andere Medien sind überaschend hartnäckig in ihrer Berichterstattung um den eingewiesenen Mollath, was sicherlich auch und gerade an der Verknüpfung von Ehedrama, Justiz und Politik liegt. Ob die bayerische Justizministerin in dieser Sache glücklich agiert, vermag ich aus Düsseldorf nicht einzuschätzen, aus juristischer Perspektive finde ich aber folgenden Ausschnitt aus einem aktuellen Artikel bei Spiegel-Online bemerkenswert:

„Das Amtsgericht Nürnberg beschloss, Mollath müsse psychiatrisch untersucht werden. Der Angeklagte ging jedoch nicht zum Arzt, sondern erstattete nochmals Anzeige wegen Steuerhinterziehung gegen Mitarbeiter und Kunden der HVB. Die Anzeige landete auch bei der Steuerfahndung Nürnberg. Die „Nürnberger Nachrichten“ berichten, dass kurz darauf ein Richter des Landgerichts Nürnberg bei den Fahndern angerufen haben soll, mit dem Hinweis, man müsse der Anzeige nicht nachgehen – der Mann sei verrückt.

Die Steuerfahnder hätten den Fall damit für erledigt erklärt und ins Archiv gelegt. Der Anruf soll ausgerechnet von jenem Richter gekommen sein, der Mollath zwei Jahre später in die geschlossene Psychiatrie einweisen ließ.“

Zumindest dies hat sich nun wohl auch bestägit.

„Der Spiegel“ fragt, was sich mir auch bisher bei dieser Geschichte nicht aufdrängt:

„Aber warum soll sich ein Richter des Landgerichts in das Strafverfahren eines Amtsrichters eingemischt haben?“

Was ist eigentlich mit Jenen, über die die bundesdeutschen Leitmedien nicht berichten?