Lebenslagen & Fallbeispiele

Hier finden Sie einige ausgewählte Beispiele unserer Tätigkeit im gesamten Medizinrecht:

Kauf und Verkauf einer Praxis
Sichere Übertragung des Kassenarztsitzes
Gründung einer Gemeinschaftspraxis
Erhalt einer Sonderbedarfszulassung in einem gesperrten Planungsbereich
Rechtssichere Gestaltung von Kooperationen – trotz der neuen Korruptionsnormen
Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Arbeitsverträgen
Statusfeststellungsverfahren der Sozialversicherung
Klärung von Behandlungsfehlern und Abwehr von Vorwürfen
Strafrechtliche & zivilrechtliche Abwehr von Pflege- und Arzthaftungsansprüchen
Inkasso für Ärzte und andere Leistungserbringer – Patienten zur Zahlung bewegen
Abrechnungsärger mit der Kassenärztlichen Vereinigung – gegen Honorarbescheide vorgehen
Findung von Praxisbesonderheiten
Verhindern ungerechtfertigter Bewertungen durch Patienten

Kauf und Verkauf einer Praxis

Ein junger Arzt möchte eine Praxis übernehmen und hat einen Verkäufer gefunden. Wir beraten über den Ablauf des Praxisübernahmeverfahrens, entwerfen einen Praxiskaufvertrag und übernehmen die Begleitung beim Zulassungsausschuss. Bei dem Praxiskaufvertrag achten wir zum Beispiel auf die korrekte Übernahme der Patientenkartei, ein Wettbewerbsverbot für den Veräußerer und die Übernahme von Telefonnummern. Unsere Kosten teilen sich regelmäßig Erwerber von Veräußerer. Sprechen Sie uns an, wir gestalten den Praxisübernahmevertrag, andere Verträge und beraten Sie im Kassenarztrecht.

Sichere Übertragung des Kassenarztsitzes

Hat nun ein im Nachbesetzungsverfahren unterlegener Bewerber Widerspruch gegen die Zulassung des Käufers eingelegt, vertreten wir den Käufer vor Widerspruchsbehörde und Sozialgericht. Hierbei haben wir insbesondere die hohen Risiken aufgrund der kaufvertraglichen Bindungen im Blick, wenn die zivilrechtlichen Verpflichtungen und die Kassenarztzulassung auseinanderfallen würden. Wurden wir mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragt, haben wir dies bereits in diesem berücksichtigt.

Gründung einer Gemeinschaftspraxis

Bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) hat einer der Gründer Fragen zu dem von seinen Partnern vorgelegtem Vertragsentwurf. Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel prüft innerhalb weniger Tage den vorgelegten Entwurf, berät den ratsuchenden Arzt und zeigt Schwachstellen auf. Gemeinsam gelingt es, die anderen Gründer von Nachbesserungen zu überzeugen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. Wir beraten zu allen Formen ärztlicher Kooperationen.

Erhalt einer Sonderbedarfszulassung in einem gesperrten Planungsbereich

Ein Arzt mit besonderer Qualifikation möchte in einen gesperrten Planungsbereich. Wir erläutern gut verständlich die Regelungen der Bedarfsplanung und beantragen eine Sonderbedarfszulassung wegen eines quantitativen oder qualitativen Versorgungsbedarfes unter Maßgabe der hierzu ergangenen Rechtsprechung und der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Selbstverständlich vertreten wir auch in evtl. nachfolgenden Gerichtsverfahren.

Rechtssichere Gestaltung von Kooperationen – trotz der neuen Korruptionsnormen

Ein niedergelassener Vertragsarzt ist durch die Diskussion um die neuen Antikorruptionsnormen §§ 299a, b Strafgesetzbuch verunsichert. Was darf er noch? Welche Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, Gesundheitsfachberufen, Sanitätshäusern usw. ist noch erlaubt? Steht er nicht schon mit einem Bein im Gefängnis? Wir beraten im Strafrecht präventiv und überprüfen die bisherigen Kooperationen – ohne jede „Verhinderungswut“, aber mit klarem Blick für die Risiken.

Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Arbeitsverträgen

Einem Oberarzt wird ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt, der Unklarheiten beinhaltet. Rechtsanwälte Dr. Dr. Ruppel prüfen den Vertrag und können dem Oberarzt die unklaren Passagen gut verständlich erklären. Wir entwickeln und prüfen Arbeitsverträge und beraten in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Statusfeststellungsverfahren der Sozialversicherung

Eine freiberufliche Chirurgin hat in der letzten Zeit vor allem für ein Krankenhaus gearbeitet. Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens kommt die Sozialversicherung zu dem Ergebnis, dass hier eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen habe. Rechtsanwälte Dr. Dr. Ruppel vertreten die Chirurgin und erläutern u.a., weshalb die Chirurgin selbstverständlich nicht ihre eigenen Arbeitsmaterialien in den OP mitnimmt und an den OP-Plan des Krankenhauses gebunden ist.

Klärung von Behandlungsfehlern und Abwehr von Vorwürfen

Ein Patient wirft einem Arzt einen Behandlungsfehler vor. In enger Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung bereiten wir den Fall aus Sicht des Arztes auf und vertreten diesen vor Gericht. Dabei ist es – neben der medizinrechtlichen Tätigkeit – einer der Schwerpunkte unserer Arbeit, den Ablauf des Gerichtsverfahrens verständlich zu erklären. Wir vertreten Sie im Arzthaftungsrecht.

Strafrechtliche & zivilrechtliche Abwehr von Pflege- und Arzthaftungsansprüchen

Mitarbeitern eines Pflegeheimes wird der Missbrauch einer Bewohnerin vorgeworfen, die Polizei hat bereits die Dokumentation beschlagnahmt. Über Nacht können Rechtsanwälte Dr. Dr. Ruppel Fachgutachter organisieren und beraten Verteidigungsstrategien. Dabei berücksichtigen wir, dass das Ausräumen einer vorsätzlichen Tat das Eingestehen eines Pflegefehlers beinhalten könnte. Wir übernehmen die Strafverteidigung und die Abwehr von Haftungsansprüchen.

Inkasso für Ärzte und andere Leistungserbringer – Patienten zur Zahlung bewegen

Eine Hautärztin hat häufig Ärger mit Selbstzahlern, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht zahlen. Mit einem Inkassobüro hat sie schlechte Erfahrungen gemacht. Rechtsanwälte aus der Kanzlei Dr. Dr. Ruppel übernehmen sehr preiswert das Inkasso und erklären den Patienten mit medizinrechtlicher Expertise die Rechnungen. Allein dies führt zu einer deutlich größeren Zahlungsbereitschaft. Auch das persönliche Anwaltsschreiben mit einem anwaltlichen Ansprechpartner für den zahlungsunwilligen Patienten führt zu deutlich größeren Zahlungseingängen – noch vor Einschaltung eines Gerichts.

Abrechnungsärger mit der Kassenärztlichen Vereinigung – gegen Honorarbescheide vorgehen

Ein niedergelassener Hausarzt berichtet uns, dass sein Honorarbescheid sachlich-rechnerisch berichtigt worden ist. Gemeinsam mit ihm prüfen wir die Berechtigung der Honorarkürzung am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und führen das Widerspruchsverfahren und etwaige Klageverfahren durch.

Findung von Praxisbesonderheiten

Im Rahmen einer Überprüfung korrigiert das Prüfgremium die Abrechnung eines niedergelassenen Arztes. Wir beraten den Arzt beim Vorgehen gegen die Entscheidung des Prüfgremiums und suchen nach Praxisbesonderheiten, die die ungewöhnliche Abrechnung erklären. Sprechen Sie uns an, wenn Sie im Dickicht des Vertragsarztrechts Hilfe benötigen.

Verhindern ungerechtfertigter Bewertungen durch Patienten

Ein Patient bewertet einen Arzt bei einem Onlinebewertungsportal mit der schlechtesten Note, obwohl es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Wir übernehmen die Vertretung des Arztes gegenüber dem Patienten und dem Portal und erreichen eine Streichung der schlechten Bewertung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen im ärztlichen Werberecht haben.