Arbeitsschutz für Heilmittelerbinger

Um Gefahren für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter therapeutischer Praxen zu verhüten, gibt es gesetzliche Regelungen zum technischen Arbeitsschutz. Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel in der Januarausgabe des Magazins Zukunft:Praxis.

Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten Praxisinhaber, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Bei dieser werden die potentielle Gefährdung durch die Einrichtung der Räume und Arbeitsplätze, die Regelungen der Arbeit mit Patienten, die Organisation von Arbeitsabläufen und der Arbeitsschutz bei der Büroarbeit eingeschätzt.

Da die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt sie sich nicht durch entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag vermeiden.

Im Rahmen der Arbeitsschutzbetreuung können sich Praxisinhaber von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen lassen. Da therapeutische Praxen durchschnittlich weniger als zehn Mitarbeiter haben, greift zumeist das Modell der Regelbetreuung, das eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung im Bedarfsfall vorsieht.

Welche grundlegenden Anforderungen an die Praxisräume und die Organisation von Arbeitsabläufen gestellt werden, lesen Sie neben weiteren Details zum Thema auf optica.de/arbeitsschutz.

Pilotprojekt „RubiN“ zieht erfolgreiche Bilanz

Vier Monate vor dem geplanten Auslaufen von „RubiN“ (Regional ununterbrochen betreut im Netz) fallen die vorläufigen Ergebnisse des Projektes durchweg positiv aus. Die Barmer kam in Ihrer Stellungnahme am 16.02.2022 zu dem Schluss, dass durch den neuen Ansatz der Organisation von Versorgungsleistungen in vielen Fällen eine frühzeitige Heimunterbringung älterer Patienten vermieden und so die Lebensqualität der Betroffenen deutlich erhöht werden kann, während Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem reduziert werden. Am 17.02 berichteten die Lübecker Nachrichten ebenso wie am vorherigen Tag RTLs Nachrichtensendung TVnow (ab Min. 15:08) über die dreijährige Erfolgsgeschichte des Projektes.

„Insbesondere die ambulante ärztliche Versorgung ist geprägt von Termindichte und Zeitmangel“, erläutert Dr. Bernd Hillebrand, der Landesgeschäftsführer der BARMER Schleswig-Holstein, auf der Pressekonferenz am vergangenen Mittoch. Durch das neue Betreuungsangebot würden Kapazitäten geschaffen, die dieses Organisationsdefizit ausgleichen, Ärzte und Angehörige entlasten, die Leistungen von Pflegediensten optimal koordinieren und so die Versorgung geriatrischer Patienten verbessern. Möglich ist dies durch die Tätigkeit von Care- und Casemanagern, die als Schnittstelle zwischen den Patienten und den Erbringern der Versorgungsleistungen fungieren.

Die große Mehrheit der Studienteilnehmer war mit ihrer Versorgung im Projektzeitraum zufrieden. Damit das neue Betreuungsangebot weiteren pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung gestellt werden kann, muss nun ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der ähnliche Strukturen bundesweit ermöglicht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel, der bei „RubiN“ für die juristische Beurteilung der neuen Versorgungsansätze verantwortlich zeichnet, hat einen möglichen Gesetzesentwurf als Angebot an den Gesetzgeber formuliert. Nun hoffen die Initiatoren, dass der Bund diesen übernimmt und so das Care- und Casemanagement nach dem Vorbild des Projektes bald in die Regelversorgung übernommen werden kann.

Jean-François Chenot, Martin Scherer (Hrsg.): Allgemeinmedizin

Im Dezember 2021 ist im Elsevier-Verlag mit „Allgemeinmedizin“ ein weiteres aktuelles medizinisches Fachbuch erschienen, an dem Rechtsanwälte unserer Kanzlei als Autoren beteiligt sind. Die Herausgeber Prof. Jean-François Chenot (Direktor der Abteilung für Allgemeinmedizin an der Universität Greifswald) und Prof. Martin Scherer (Direktor des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am UKE Hamburg) haben in Zusammenarbeit mit vielen Co-Autoren eine umfassende Sammlung des aktuellen Wissensstandes für angehende Allgemeinmediziner und Internisten erstellt. Die Darstellung der juristischen Rahmenbedingungen erfolgt dabei auch durch Dr. Dr. Thomas Ruppel und Julian Detmer.
Das Werk kann gleichermaßen zur Vorbereitung auf die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sowie zur Auffrischung der Kenntnisse von bereits praktizierenden Hausärzten verwendet werden.

Die rechtlichen Grundlagen der hausärzlichen Tätigkeit führen Prof. Chenot und Dr. Dr. Ruppel aus. Sie gehen dabei unter anderem auf alles Wissenswerte bezüglich der Aufklärung von Patienten und des Behandlungsvertrages ein. Ebenfalls erläutern sie die ärztliche Schweigepflicht sowie die Besonderheiten in der Abrechnung von Kassen- und Privatpatienten. Darüber hinaus kommen sie auch auf Vorwürfe von Behandlungsfehlern und strafrechtliche Vorwürfe zu sprechen.

Anschließend bespricht Prof. Chenot gemeinsam mit Julian Detmer die Dokumentation in der Hausarztpraxis. Sie erklären, welche wichtige Rolle der sachgerechten Dokumentation im Praxisalltag zukommt und welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Beachtung geschenkt werden muss, um langfristig erfolgreich zu praktizieren. Weiterhin stellen sie praxisbewährte Ansätze zur Strukturierung von Sprechstunden- und Aufklärungsdokumentation vor und wägen die Vorzüge und Nachteile von elektronischer und herkömmlicher Aktenführung gegeneinander ab. Abschließend erörtern sie das zunehmend wichtige Thema des Datenschutzes, der rechtssicheren Speicherung und Verarbeitung von Daten sowie der Weitergabe an Dritte.

Darüber hinausgehend informiert das Werk über zahlreiche weitere Aspekte der allgemeinmedizinischen Tätigkeit und vermittelt so das relevante fachliche und juristische Wissen, das erfolgreiches selbstständiges Praktizieren als Hausarzt oder Internist ermöglicht.
„Allgemeinmedizin“ ist unter anderem im beck-online-shop sowie im Buchhandel erhältlich.