Im Ernstfall abgesichert: Die rechtssichere Gestaltung von Vorsorgevollmachten

Auch wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, sind dennoch viele Entscheidungen zu treffen und Dinge zu erledigen. Dazu gehören Vertragsschlüsse, Umzüge – zum Beispiel in eine Pflegeeinrichtung -, aber auch das Öffnen von Briefen und andere Tätigkeiten des alltäglichen Lebens. Wie man sich frühzeitig für die Einwilligungsunfähigkeit absichern kann, erklärt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Magazin Zukunft:Praxis (03/22).

Zwischen dem Eintritt des sogenannten Vorsorgefalls und dem Tod vergehen oft Jahre. Anders als bei medizinischen Entscheidungen, bei denen anhand einer Patientenverfügung der mutmaßliche Wille gut eingeschätzt werden kann, ist eine solche Vorsorge bei Rechtsgeschäften nicht möglich. Um nichtsdestotrotz bestmöglich abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Formulierung einer Vorsorgevollmacht. Diese bestimmt, wer im Ernstfall auf Konten zugreifen, Verträge eingehen und lebensverändernde Entscheidungen für den Hilfebedürftigen treffen darf.

Auch für Heilmittelerbringer ist es wichtig zu wissen, wer für einwilligungsunfähige Patienten den Behandlungsvertrag schließen kann oder wer der Ansprechpartner im Falle von Abrechnungsproblemen ist. Diese und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf optica.de.

Vortrag auf dem BMC-Kongress 2022

Der Bundesverband Managed Care (BMC) ist ein Verbund von 230 Akteuren aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Das gemeinsame Ziel ist die Weiterentwicklung und Verbesserung der Patientenversorgung in Deutschland. An der Schnittstelle von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik fungiert der BMC als eine Plattform für Information, Diskussion und Vernetzung.

Auf mehr als 40 Veranstaltungen in diesem Jahr gibt der BMC Impulse für die Gesundheitsversorgung der Zukunft. Die wichtigste davon ist der BMC-Kongress 2022, der am 19. und 20. Mai 2022 als Hybridveranstaltung in Berlin und digital stattfindet. Als einer von 108 Referenten wird sich Dr. Dr. Thomas Ruppel am 20. Mai um 13 Uhr mit dem Thema der trägerübergreifenden Zusammenarbeit von medizinischen Versorgungsdienstleistern befassen.

Die Anmeldung zum Kongress ist auf der Website des BMC möglich.