Leider bereits ausgebucht ist das § 15-FAO-Seminar von Dr. Dr. Thomas Ruppel zu den Schnittstellen von Gesellschaftsrecht und Medizinrecht in Hannover. Aber auch 2022 wird dieses Seminar wieder angeboten – dann noch relevanter: Dr. Dr. Ruppel wird dann bereits intensiv über die im August 2021 vom Bundestag beschlossenen Änderungen des GbR-Rechts und die Auswirkungen auf laufende und zukünftige Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften – von den neuen Regelungen zur Gewinnverteilung bis zum Gesellschaftsregister – informieren.
Monat: November 2021
Recht der Zahnärzte – § 15 FAO-Seminar
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel gibt am 02. Dezember in Frankfurt am Main ein §-15-FAO-Seminar zum Recht der Zahnärzte. Praxisnah und beratungsorientiert bespricht Dr. Dr. Ruppel vertragsarzt-, beruf-, straf-, und gesellschaftsrechtliche Aspekte der zahnärztlichen Berufsausübung. Ein idealer Einblick für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftrecht, Fachanwälte für Strafrecht und natürlich Fachanwälte für Medizinrecht in die Beratung von Zahnärzten: Dr. Dr. Ruppel behandelt die Verschränkungen und Beziehungen aller Teilrechtsgebiete in der Rechtsberatung von Zahnärzten, von vertragszahnärztlichen Zulassungsverfahren über die arbeits- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung dabei bis zur Gestaltung von Praxiskaufverträgen und Berufsausübgungsgemeinschaften.
Korruption im Gesundheitswesen: Seminar von Staatsanwältin & Rechtsanwalt
Staatsanwältin Christine Thürmann von der Staatsanwaltschaft Wuppertal und Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lübeck, referieren gemeinsam im § 15 FAO-Seminar zur „Korruption im Gesundheitswesen“. Der nächste Termin ist der 26. November 2021 in Stuttgart. Aus rechtsberatender und strafverfolgender Sicht werden nicht nur die Grundlagen der straf-, berufs-, und vor allem sozialrechtlichen Antikorruptionsvorschriften gelegt, sondern praxisnah Fallgestaltungen besprochen. Daher sehr gut geeignet für Fachanwälte für Strafrecht, Fachanwälte für Medizinrecht und auch für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Webinar zum Apothekenrecht
Eine fundierte Übersicht über das Apothekenrecht wird für interessierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht im ARBER-Webinar zu diesem Thema am 17.11.2021 angeboten. In der Veranstaltung vermitteln der Apotheker Dr. Jonas Fiederling und Dr. Dr. Thomas Ruppel gemeinsam das Wissen, das eine erfolgreiche Arbeit in apothekenrechtlichen Mandaten ermöglicht.
Unter anderem gehen sie dabei auf den Verkauf und Erwerb von Apotheken und die Apothekenbetriebserlaubnis ein. Darüber hinaus werden zulässige Waren und Dienstleistungen, Beratungspflichten sowie die Rechtslage bei Retaxierungen thematisiert.
Die Veranstaltung findet am 17.11.2021 von 17.30 bis 20 Uhr statt. Gebucht werden kann die Teilnahme über ARBER-Seminare.
Webinar zur Mitarbeit bei Übertragungen ärztlicher Praxen für Renos/Refas
Interessierte und gut ausgebildete Mitarbeiter können Anwälte bei der Arbeit in medizinrechtlichen Mandaten oftmals auf vielfältige Weise unterstützen. Dies gilt auch bei ärztlichen Praxisübertragungen, insbesondere Praxisverkäufen und Nachbesetzungs- / Zulassungsverfahren für die vertragsärztliche Tätigkeit.
Im Rahmen eines ARBER-Webinars bietet Dr. Dr. Thomas Ruppel am 17.11.2021 eine Fortbildung für Renos/Refas an, die die juristische Arbeit in solchen Mandaten gern bestmöglich unterstützen möchten. Dabei erklärt er zu Beginn die juristischen Grundlagen von Praxisübertragungen und Vertragsarztzulassungen, um anschließend anhand praktischer Beispiele die Möglichkeiten einer erfolgreichen Mitarbeit darzustellen. Der Fokus wird hierbei auf dem Management der verschiedenen Verträge und ihrer Anlagen sowie dem Ausfüllen der Anträge für die Zulassungsausschüsse liegen.
Die Veranstaltung findet online am 17.11.2021 von 10 biss 12 Uhr statt. Buchbar ist die Fortbildung über ARBER-Webinare.
Verkehrssicherung vor therapeutischen Praxen
In der kalten Jahreszeit sind Fußwege, Parkplätze etc. häufig nass und rutschig. Die sogenannten „Verkehrssicherungspflichten“ sehen vor, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, Sicherungsmaßnahmen durchführen muss, um Schäden anderer zu verhindern. Diese Pflichten werden häufig von Vermietern auf ihre Mieter übertragen, so sind auch physiotherapeutische Praxen oftmals mit diesen betraut. In einem Gastbeitrag in der aktuellen Augabe von Zukunft:Praxis gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel Tipps für Inhaber therapeutischer Praxen.
Ob auch Sie hiervon betroffen sind, ist im Praxismietvertrag geregelt. Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet, sämtliche Gefahrenquellen in dem in Ihrer Verantwortung befindlichen Bereich mit geeigneten Vorkehrungen zu sichern. Sollten Sie dieser Pflicht nicht in angemessenem Maße nachgekommen sein, haften Sie für entstandene Schäden, z.B. wenn ein Patient oder Passant stürzt. Da es sich hierbei nicht um einen Behandlungsfehler handelt, sind solche Risiken nicht von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Mit welchen einfachen Schritten Sie Ihre Pflichten herausfinden und sich absichern können, lesen Sie detailliert auf Optica.de.