Der kurzfristig zum Ausgleich der pandemiebedingten Verdienstausfälle für Therapeuten gespannte Schutzschirm ist seit Inkrafttreten Thema zahlreicher rechtlicher Diskurse. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob bei der Berechnung der Zuschüsse einige Therapeuten benachteiligt werden.
Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel kommt nun in einem Gutachten zu diesem Thema zu dem Schluss, dass der Rettungsschirm in seiner derzeitigen Form rechtswidrig ist. Weil sich die Bemessung der Zahlungshöhe am Rechnungsdatum und nicht am Datum der Leistungserbringung orientiert, erhalten viele Therapeuten zu wenig oder gar keine Unterstützung, wenn sie unregelmäßig oder zeitversetzt abgerechnet haben. Somit verstößt die Schutzverordnung gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Das Gutachten wurde vom Abrechnungszentrum Optica in Auftrag gegeben. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in dem Beitrag auf Optica.de
Wenn Sie auch von dieser Ungleichbehandlung betroffen sind, stehen Ihnen die Anwälte und Juristen unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.