Gestaltung von ärztlichen Honorarvereinbarungen

Die büroktratischen Anforderungen an ärztliche Honorarforderungen werden zunehmend komplexer. Problematisch wird es dann, wenn Ärzte regelmäßig viel Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringen, anstatt Patienten behandeln zu können. Durch die rechtssichere Gestaltung von Behandlungsverträgen und Honorarvereinbarungen lassen sich viele juristische Fallstricke umgehen und Verwaltungstätigkeiten auf ein Minimum reduzieren. Worauf hierbei zu achten ist, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel am 28.09.2021 ab 19:30 Uhr in der Online-Sprechstunde des Apotheken- und- Ärzte- Abrechnungszentrums. Die Teilnahme ist derzeit kostenlos.

Im Fokus stehen dabei die Besonderheiten bei Honorarforderungen, die nicht der GOÄ folgen. Diese muss mit dem Patienten im Vorfeld in Schriftform vereinbart werden, während einem mündlichen Vertragsschluss automatisch die GOÄ zugrunde liegt. Die Abweichungen dürfen nur in Form eines veränderten Steigerungssatzes erfolgen, und diese müssen teilweise in tabellarischer Form deklariert werden.

Ebenfalls ist der Arzt verpflichtet, den Patienten im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass die Behandlung von der privaten / gesetzlichen Versicherung oder der Beihilfe voraussichtlich nicht vollständig oder gar nicht abgedeckt ist. Auch diese Aufklärung bedarf der Schriftform.

Weiterhin werden Honorarforderungen bei wiederholtem Nichterscheinen seitens des Patienten thematisiert. In diesem Fall kann der Arzt ein Ausfallhonorar berechnen; allerdings nur, wenn dies im Vorfeld vereinbart wurde. Auch hier müssen vor Stellung eines solchen Honorars gewisse Anforderungen erfüllt sein, beispielsweise muss ein Schadensnachweis erbracht werden.

Weitere Details zu den angesprochenen Bedingungen und viele weitere Tipps zur rechtssicheren Gestaltung von nicht der GOÄ folgenden Honorarvereinbarungen erhalten Sie morgen abend im Live-Webinar.

Gewinner des MSD-Gesundheitspreises: „RubiN“ ist das Juwel unter den Versorgungsforschungsprojekten

Jedes Jahr würdigt der Pharmakonzern MSD vielversprechende Versorgungsansätze mit dem MSD-Gesundheitspreis. Auch in diesem Jahr sind aus 59 eingereichten Bewerbungen die sieben innovativsten Projekte ausgesucht worden. Der Sonderpreis für Versorgungsnetze ging dabei an „RubiN“.

Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Versorgungsforschungsprojekt verfolgt den Ansatz, durch gezielte Koordination von Leistungen (z.B. von Facharztbesuchen und Hilfsmitteln) für Patienten über 70 Jahren die Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu erhöhen und dabei gleichzeitig die Selbstständigkeit der Patienten weitestmöglich zu erhalten. Die Koordination erfolgt durch bei den beteiligten Ärztenetzen angestellte Care-und-Case-Managerinnen.

Da durch die neuen Versorgungsstrukturen auch die medizinrechtliche Gesetzeslage überarbeitet werden muss, sind Dr. Dr. Thomas Ruppel und seine Kollegen für die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen im gesamten dreijährigen Verlauf des Projektes verantwortlich. Ziel ist hierbei die Formulierung von Handlungsempfehlungen für die Politik, um ähnliche Modelle bundesweit in die Regelversorgung zu integrieren.

Der MSD-Gesundheitspreis ist mit insgesamt 115.000 € dotiert, die auf die Preisträger aufgeteilt werden. Die Entscheidung zwischen den Bewerbern erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury sowie Publikumsabstimmung via Onlinevoting. Weitere Informationen zu „RubiN“ und den anderen Preisträgern erhalten Sie auf der Website von MSD.

Alles neu für die Gemeinschafspraxis?

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Dieses stellt die größte Überarbeitung dieses Rechtsgebietes seit über 100 Jahren dar. Das Gesetz umfasst einerseits die Kodifizierung vieler Entscheidungen, die sich in der Rechtsprechung als maßgebend herausstellt haben. Auf der anderen Seite sind auch strukturelle Veränderungen enthalten, wie die Einführung des Gesellschaftsregisters für GbR. Die Reform wird auch auf der diesjährigen Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein am 17. und 18. September thematisiert. Dort stellt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Rahmen eines Vortrages dar, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf ärztliche und zahnärztliche Gemeinschaftspraxen haben wird.

Folgen der Hochwasserkatastrophe für Heilmittelerbringer

Die durch das Hochwasser verursachten Schäden stellen viele therapeutische Praxen vor große Probleme. In einem Beitrag für Optica erläutern die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei, welche Möglichkeiten sich betroffenen Therapeuten zur Bewältigung der besonderen Situation bieten. So hat beispielsweise der GKV-Spitzenverband vorerst bis zum 30.09.2021 gültige Empfehlungen ausgesprochen, um die geltenden Anforderungen an die vertragskonforme Heilmittelabgabe zu reduzieren und so die Erbringung und Abrechnung von Leistungen auch bei zerstörten Praxisräumen und fehlenden Unterlagen zu ermöglichen.

Welche Ansprüche Betroffene gegebenenfalls gegenüber ihrem Vermieter haben, wann sie Kurzarbeitergeld beantragen sollten und viele weitere Informationen finden Sie detailliert auf optica.de/hochwasser.

RubiN für den MSD Gesundheitspreis 2021 nominiert

Viele ältere Menschen sind aufgrund einer oder mehrerer chronischer Erkrankungen nicht mehr in der Lage, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Um diesen Patienten dennoch ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen, wird im Rahmen des Pilotprojektes „RubinN “ ein Ansatz erforscht, Betroffene durch ein umfassendes Care- und Case-Management bei der Organisation medizinischer wie auch sozialer Versorgungsangebote zu unterstützen und diese erfolgreich in ihren Alltag zu intergrieren. Durch dieses Prinzip wird die Selbstständigkeit der Patienten so weit wie individuell möglich erhalten und gleichzeitig eine optimale Versorgung sichergestellt. Dadurch stiegt einerseits die Lebensqualität der Betroffenen, andererseits werden in vielen Fällen Kosten gesenkt, da zum Beispiel doppelt durchgeführte Untersuchungen vermieden und Krankheiten früher erkannt werden.

Die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei sind in dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss unterstützten Projekt mit der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen betraut, da es sich um einen neuen Ansatz handelt, dessen Ziel es ist, fundierte Handlungsempfehlungen für die politisch Verantwortlichen zu formulieren. Umso mehr freut es uns daher, dass das Projekt für den MSD Gesundheitspreis 2021 nominiert ist. Dieser wird jährlich von dem deutschen Pharmakonzern für innovative Ansätze zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung vergeben. Aus 59 Bewerbungen wurden von einer unabhängigen Jury 10 Projekte ausgewählt, darunter auch „RubiN.“