Arztstrafrecht & Medizinstrafrecht

Wir vertreten Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen im Arzt- und Medizinstrafrecht. Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich ist Herr Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel.

Wir geben Ihnen und Ihrer Familie Rat und Halt in dieser schwierigen Lebenslage. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht dabei in der Regel, eine öffentliche Hauptverhandlung vor einem Gericht zu vermeiden. Denn selbst wenn Sie am Ende dieser Hauptverhandlung freigesprochen werden, wollen wir die damit verbundene seelische Belastung sowie etwaige Rufschädigung vermeiden. Wenn sich dies aufgrund der Vorwürfe nicht vermeiden lässt, begleiten wir Sie als Pflicht- oder Wahlverteidiger auch in der Hauptverhandlung.

Neben der umfassenden inhaltlich-rechtlichen Beratung und Vertretung hinsichtlich der medizin- und der strafrechtlichen Fragen haben wir zur Vermeidung öffentlichkeitswirksamer Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen der Praxis- und Privaträume sowie der Beschlagnahme notwendiger Computer und Akten auch stets die strafprozessualen Folgen im Blick.

In jedem Stadium strafrechtlicher Verfahren berücksichtigen wir dabei zivil– und berufsrechtliche Folgen sowie etwaige Auswirkungen auf die vertragsärztliche Tätigkeit. Wir begleiten Sie auch in diesen Verfahren.

Arztstrafrechtliche Verfahren betreffen in vielen Fällen insbesondere zwei Themenfelder:

Dies sind zunächst Ermittlungsverfahren wegen fehlerhafter Abrechnungen oder Korruption im Gesundheitswesen. Insbesondere durch die Neuschaffung der §§ 299a, b StGB besteht hier eine große Unsicherheit, wie die Strafverfolgungsbehörden diese von manchen Juristen aufgrund ihrer Unklarheit für verfassungswidrig gehaltenen Regelungen anwenden werden.

In Abrechnungsfragen analysieren wir mit Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten bei der privat- und der kassenärztlichen Abrechnung.

Daneben werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren oftmals wegen des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers, d.h. wegen vemeintlich fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet. Hier arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen den vorgeworfenen Sachverhalt und Ihre Behandlung auf, um Verteidigungsmöglichkeiten zu bewerten und Sie effektiv zu verteidigen.

In steuerstrafrechtlichen Verfahren mit ärztlichem Berufsbezug werden wir gemeinsam mit Experten für Steuer(straf)recht tätig.

Wo immer möglich, werden wir gemeinsam mit Ihnen auch präventiv tätig, um bei der Gestaltung von Verträgen und Kooperationen sowie bei Ihrer täglichen Arbeit strafrechtlich relevantes Verhalten von vornherein zu vermeiden.

Bildnachweis: © Gerhard Seybert / Fotolia