Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis?

Sie überlegen, eine berufliche Kooperation mit Kollegen einzugehen – wissen aber noch nicht, welche Kooperationsform die richtige für Sie ist und wie Sie eine Kooperation umsetzen? Im zweiteiligen RatgeberRecht Webinar „Praxisgemeinschaft versus Gemeinschaftspraxis“ bereitet Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel Sie optimal auf die Gründung an einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft vor – von der Entscheidungsfindung bis zur Umsetzung. Mit diesem Wissen sind Sie gut gerüstet, die Entscheidung für eine Kooperation fundiert zu treffen und Ihr Vorhaben rechtssicher und möglichst konfliktfrei zu starten.

Die On-Demand-Webinare richten sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Sie sind jederzeit buchbar –einzeln oder als Paket – und danach auch jederzeit erneut abrufbar. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zum Webinar direkt per E-Mail an Dr. Dr. Ruppel zu richten.

Im ersten Teil erfahren Sie, was Sie in der Vorbereitung auf eine berufliche Kooperation wissen sollten:

  • Was grundsätzliche für und gegen eine Kooperation sprechen kann
  • Was Sie mitbringen sollten, wenn Sie eine Kooperation eingehen
  • Was die Unterschiede zwischen Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis sind
  • Welche Rechtsformen möglich sind

Im zweiten Teil erfahren Sie, was Sie bei der Umsetzung der Kooperation beachten sollten:

  • Was Sie bei der Gründung einer GbR für eine Praxisgemeinschaft bzw. Gemeinschaftspraxis beachten sollten
  • Was beim Mietvertrag, bei Arbeitsverträgen und der Verteilung der Einnahmen wichtig ist
  • Welche Klauseln Sie bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags berücksichtigen sollten

RatgeberRecht-Webinare für Therapeuten:

Praxisgemeinschaft versus Gemeinschaftspraxis – Teil 1: Entscheidungsfindung
Informationen und Anmeldung Teil 1

Praxisgemeinschaft versus Gemeinschaftspraxis – Teil 2: Umsetzung
Informationen und Anmeldung Teil 2

Sie können die Webinare entweder einzeln  zum Preis von jeweils 49 Euro bzw. 39 Euro für Optica-Kunden oder im Paket für 78 Euro bzw. 62 Euro für Optica-Kunden buchen.

Die Webinare sind Teil des Infoservice RatgeberRecht – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum. Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare

8. Mai, 17 Uhr: Webinar Arbeitsrecht für Therapeuten: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Als Praxisinhaber und Arbeitgeber wissen Sie, wie wichtig es ist, gute Mitarbeiter zu halten und für ein funktionierendes Arbeitsklima in Ihrer Therapiepraxis zu sorgen. Deshalb sollten Sie nicht nur die Rechte und Pflichten Ihrer Mitarbeiter, sondern auch die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers haben.

Dazu hält Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel am Mittwoch, 8. Mai 2019, 17:00 Uhr ein Ratgeberrecht-Webinar, das sich speziell an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen richtet und die Thematik anschaulich und leicht verständlich auf den Punkt bringt. Im Anschluss an das Webinar können die Teilnehmer ihre Fragen im Live-Chat direkt an Dr. Dr. Ruppel richten.

Im Webinar erfahren Sie:

  • Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber zu Beschäftigung, Vergütung, Urlaub, zum Schutz vor Mobbing und Benachteiligung haben
  • Was Sie bei Ermahnung und Abmahnung beachten müssen
  • Welche Pflichten Arbeitnehmer hat bezüglich Arbeitsleistung, Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheit
  • Was Sie zum Thema Haftung für Schäden durch Arbeitnehmer.

Webinar mit Live-Chat, Mittwoch, 8. Mai 2019, 17:00 Uhr
A
ls Arbeitgeber rechtssicher handeln – Teil 2: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Informationen und Anmeldung zum Teil 2 

Das Webinar findet im Rahmen des Infoservice RatgeberRecht statt – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum .

Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare

Vortrag: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 11. April 2019 für die Bewohner des Seniorenheims in Timmendorfer Strand und deren Angehörige einen Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Wer möchte nicht im Krankheitsfall selbst entscheiden, welche Behandlung man wünscht oder ablehnt? Dennoch haben immer noch viele Menschen, die in eine solche Situation geraten, keine Patientenverfügung verfasst. Sei es, weil sie dieses schwierige Thema vor sich hergeschoben haben oder weil sie es noch gar nicht für nötig empfunden haben, sich damit auseinanderzusetzen. Aber auch bei einer vorliegenden Patientenverfügung kommt es viel zu oft vor, dass diese wirkungslos ist. Das liegt meist an zu allgemeinen und nicht eindeutigen Formulierungen oder weil beispielsweise kostenlose Vorlagen einfach ohne Beratung ausgefüllt wurden.

Dr. Dr. Ruppel erläutert in seinem Vortrag am 11. April 2019 im Seniorenheim in Timmendorfer Strand wie eine Patientenverfügung ausgefüllt und formuliert wird, damit sie den individuellen Behandlungswünschen des Betroffenen entspricht und das Recht auf Selbstbestimmung wirksam schützt. Der Vortrag richtet sich an die Bewohner des Seniorenheims und deren Angehörige.

Außer zur Patientenverfügung erläutert Dr. Dr. Ruppel auch, was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Dieses Dokument gehört ebenso zur Vorsorge wie eine Patientenverfügung. Fehlt diese Vollmacht, bestimmt das Gericht, wer als Betreuer über Bankangelegenheiten etc. entscheidet – das ist dann meist nicht die Person, die sich der Betroffene wünscht.

Dr. Dr. Ruppel geht in seinem Vortrag unter anderem auf häufig gestellte Fragen ein:

  • Was ist eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und wie unterscheiden sie sich?
  • Sind Vorlagen zum Ankreuzen geeignet?
  • Was muss ich bei den Formulierungen der Patientenverfügung beachten?
  • Welche Risiken birgt eine Vorsorgevollmacht?
  • Kann eine Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzen?

Dr. Dr. Ruppel ist auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisiert. Eines seiner Spezialgebiete ist das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Dieser Vortrag ist nicht öffentlich. Wenn Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben oder Dr. Dr. Ruppel als Referent zu diesem Thema in Ihre Einrichtung einladen wollen, rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.