Wir suchen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Vertragsarztrecht. Nähere Informationen finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Monat: Juni 2018
Live-Webinar für Therapeuten: Praxiskaufvertrag – wie Käufer und Verkäufer Fallstricke vermeiden
Wollen Sie eine Praxis oder Anteile an einer Gemeinschaftspraxis kaufen oder verkaufen? Dann spielt der Praxiskaufvertrag eine zentrale Rolle und birgt gleichzeitig viele Risiken. Was Käufer und Verkäufer beachten müssen, um häufige Fehler zu vermeiden, bringt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Live-Webinar RatgeberRecht leicht verständlich auf den Punkt. Er erläutert beispielsweise, wie Käufer und Verkäufer sich auf die Übernahme bzw. Übergabe vorbereiten, wie sich der Kaufpreis zusammensetzt und welche Klauseln Sie kennen müssen.
Das Webinar findet am 18. Juli 2018 von 17:00 bis 18:15 statt. Zusätzliche Vorteile für Teilnehmer: Individuelle Fragen beantwortet Dr. Dr. Thomas Ruppel am Ende des Webinars im E-Mail-Chat und die Webinarinhalte stehen im Anschluss zum Download zur Verfügung. Zum Start der Webinar-Reihe bieten wir Ihnen dieses Webinar einmalig kostenlos an und schenken Ihnen die reguläre Teilnahmegebühr von 79 Euro/59 Euro für Optica-Kunden.
Melden Sie sich einfach mit Ihrem Vorteilscode opt1juli an unter https://optica.techcast.com.
Wer sich schon jetzt für den Optica-Newsletter registriert, bekommt die Einladung zu zukünftigen RatgeberRecht-Webinaren automatisch.
Das Webinar RatgeberRecht ist Teil der Kooperation mit dem Optica Abrechnungszentrum. Auf der Optica-Webseite finden Sie im Menü „Wissenswert“ weitere Beiträge von Dr. Dr. Thomas Ruppel zu Rechtsthemen.
Wann darf Patienten die Einsicht in die Patientenakte verweigert werden?
Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel untersucht in seinem kleinen Beitrag auf der Website des Abrechnungsunternehmens „Optica“ ob und wann Therapeuten Patienten die Einsicht in die Patientenakte verweigern dürfen.
Kooperation mit „Optica“ für Therapeuten
Rechtsanwälte Dr. Dr. Ruppel sind eine Kooperation mit dem Stuttgarter Abrechnungsunternehmen „Optica“ eingegangen. Optica ist Teil der Dr. Güldener Firmengruppe. Die Firmengruppe rechnet mit über 1.200 Mitarbeitern für etwa 45.000 Kunden Rezepte in den Bereichen Heilmittel, Hilfsmittel und Medizintechnik ab.
In der Rubrik „Wissenswertes“ schreibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel regelmäßig Beiträge zu Rechtsthemen. Außerdem werden die Kanzlei und Optica gemeinsam Webinare für Praxisinhaber, Mitarbeiter und Übernahmeinteressenten zu interessanten Themen anbieten.
Rückblick: Richtig absichern für Selbstständige
Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat am vergangenen Mittwoch bei der IHK in Ahrensburg ein Seminar zum „richtig absichern für Selbstständige“ gehalten. Trotz des sommerlichen Wetters war das sich an IHK-Neumitglieder richtende Seminar gut besucht. Der Referent gab den Teilnehmern einen ersten Überblick über
- private Krankenversicherung und freiwillig gesesetzliche Krankenversicherung
- private Unfallversicherung
- freiwilliger Arbeitslosenversicherung
- Altersabsicherung zwischen Riester, Rürup, ETFs, Lebensversicherungen und gesetzlicher Rentenversicherung
- Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung