Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 11. April 2019 für die Bewohner des Seniorenheims in Timmendorfer Strand und deren Angehörige einen Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Wer
möchte nicht im Krankheitsfall selbst entscheiden, welche Behandlung man wünscht
oder ablehnt? Dennoch haben immer noch viele Menschen, die in eine solche
Situation geraten, keine Patientenverfügung
verfasst. Sei es, weil sie dieses schwierige Thema vor sich hergeschoben haben
oder weil sie es noch gar nicht für nötig empfunden haben, sich damit auseinanderzusetzen.
Aber auch bei einer vorliegenden Patientenverfügung kommt es viel zu oft vor,
dass diese wirkungslos ist. Das
liegt meist an zu allgemeinen und nicht eindeutigen Formulierungen oder weil beispielsweise kostenlose Vorlagen einfach ohne Beratung
ausgefüllt wurden.
Dr.
Dr. Ruppel erläutert in seinem Vortrag
am 11. April 2019 im Seniorenheim in Timmendorfer Strand wie eine
Patientenverfügung ausgefüllt und formuliert wird, damit sie den individuellen
Behandlungswünschen des Betroffenen entspricht und das Recht auf Selbstbestimmung wirksam schützt. Der Vortrag richtet
sich an die Bewohner des Seniorenheims und deren Angehörige.
Außer
zur Patientenverfügung erläutert Dr. Dr. Ruppel auch, was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Dieses
Dokument gehört ebenso zur Vorsorge wie eine Patientenverfügung. Fehlt diese
Vollmacht, bestimmt das Gericht, wer als Betreuer über Bankangelegenheiten etc.
entscheidet – das ist dann meist nicht die Person, die sich der Betroffene
wünscht.
Dr. Dr. Ruppel geht in seinem Vortrag unter anderem auf häufig gestellte Fragen ein:
- Was ist eine
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und wie
unterscheiden sie sich?
- Sind Vorlagen zum
Ankreuzen geeignet?
- Was muss ich bei den
Formulierungen der Patientenverfügung beachten?
- Welche Risiken birgt
eine Vorsorgevollmacht?
- Kann eine
Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzen?
Dr. Dr. Ruppel ist auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisiert. Eines seiner Spezialgebiete ist das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Dieser Vortrag ist nicht öffentlich. Wenn Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben oder Dr. Dr. Ruppel als Referent zu diesem Thema in Ihre Einrichtung einladen wollen, rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.