Aktionstag Unternehmensnachfolge

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist am 01.03.2023 beim Aktionstag Unternehmensnachfolge im Atlantik Hotel Lübeck dabei. Jedes Jahr widmet sich die IHK zu Lübeck dem Thema Unternehmensnachfolge. Sie bietet mit dieser kostenfreien Veranstaltung Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit Anregungen und Tipps zu erhalten, wie eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge gelingen kann. Dr. Dr. Thomas Ruppel referiert über die Vorsorgevollmacht für Unternehmer. Er erklärt anschaulich und gut nachvollziehbar wie sich Unternehmer mit einem Notfallkoffer für Krisensituationen wappnen können und was der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist. Zudem geht er darauf ein, warum das neue Vertretungsrecht des Ehegatten nicht ausreicht, weshalb die Vorsorgedokumente nicht im Bankschließfach lagern dürfen und wie man das Unternehmen fit macht für den Vorsorgefall.

Unter diesem Link können Sie sich für die Veranstaltung anmelden: https://eveeno.com/322699551

Notfallvorsorge für Praxis und Familie

Plötzliche Erkrankungen und schwere Unfälle sind nicht nur Schicksalschläge, sondern bedrohen auch die Familie und die wirtschaftliche Existenz von Praxisinhabern. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel bespricht in der Ausgabe 06/22 von „Zukunft Praxis“ wie Praxisinhaber am Besten vorsorgen können: Mit einem Notfallkoffer an wichtigen Informationen, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Der Autor stellt die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dar und gibt wichtige Tipps, welche Fehler man vermeiden sollte, damit im medizinischen Ernstfall nicht noch juristische Probleme entstehen. Der Beitrag kann abgerufen werdne unter: www.optica.de/notfallkoffer

Im Ernstfall abgesichert: Die rechtssichere Gestaltung von Vorsorgevollmachten

Auch wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, sind dennoch viele Entscheidungen zu treffen und Dinge zu erledigen. Dazu gehören Vertragsschlüsse, Umzüge – zum Beispiel in eine Pflegeeinrichtung -, aber auch das Öffnen von Briefen und andere Tätigkeiten des alltäglichen Lebens. Wie man sich frühzeitig für die Einwilligungsunfähigkeit absichern kann, erklärt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Magazin Zukunft:Praxis (03/22).

Zwischen dem Eintritt des sogenannten Vorsorgefalls und dem Tod vergehen oft Jahre. Anders als bei medizinischen Entscheidungen, bei denen anhand einer Patientenverfügung der mutmaßliche Wille gut eingeschätzt werden kann, ist eine solche Vorsorge bei Rechtsgeschäften nicht möglich. Um nichtsdestotrotz bestmöglich abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Formulierung einer Vorsorgevollmacht. Diese bestimmt, wer im Ernstfall auf Konten zugreifen, Verträge eingehen und lebensverändernde Entscheidungen für den Hilfebedürftigen treffen darf.

Auch für Heilmittelerbringer ist es wichtig zu wissen, wer für einwilligungsunfähige Patienten den Behandlungsvertrag schließen kann oder wer der Ansprechpartner im Falle von Abrechnungsproblemen ist. Diese und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf optica.de.

Vorsorge für den Ernstfall: Rechtssichere Gestaltung von Patientenverfügungen

Auch wenn sie in der Regel mit der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten geschehen, sind ärztliche Heileingriffe Körperverletzungen und Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht. Daraus können Probleme resultieren, wenn ein Patient vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen diesbezüglichen Willen zu formulieren. In diesem Fall ist der mutmaßliche Wille zu erkunden, was sich häufig als schwierig herausstellt und nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt. Um dieser Situation vorzubeugen, empfiehlt sich die Formulierung einer Patientenverfügung, in der der selbst gebildete Wille für bestimmte Fälle festgehalten wird. Worauf hierbei zu achten ist und wie dadurch der therapeutische Praxisalltag betroffen ist, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel in der neuen Ausgabe des Magazins Zukunft:Praxis (02/2022).

Bei der Gestaltung einer Patientenverfügung muss einigen wichtigen Aspekten Beachtung geschenkt werden, damit diese im Ernstfall als Grundlage einer therapeutischen Entscheidung genutzt werden kann. Patientenverfügungen zum Ankreuzen sind beispielsweise in der Regel unwirksam, da diese oftmals nur Situationen bei degenerativen Prozessen oder am natürlichen Lebensende berücksichtigen und somit lebensbedrohliche Akutsituationen nicht mit abdecken. Hier stehen die tatsächlichen Wünsche des Patienten oft diametral zu seinem in der Patientenverfügung erklärten Willen eines Behandlungsabbruches, etwa nach einem Verkehrsunfall.

Weitere Informationen zum Thema sowie konkrete Handreichungen für gute Patientenverfügungen finden Sie auf optica.de.

Juristendeutsch trifft Humor

Ein Vortrag über Recht muss weder schwer verständlich noch langweilig sein. Das hat uns eine Teilnehmerin bestätigt, die einen Vortag von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehört hat.

Es war erstaunlich, wie humorvoll Anwaltsdeutsch sein kann…“ so ihr Kommentar – und wir haben uns über dieses Lob sehr gefreut. Noch mehr freuen wir uns, dass die Erklärungen ihr für die eigene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weitergeholfen haben, wie sie uns in Ihrer Nachricht weiter schreibt.

Vortrag: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 11. April 2019 für die Bewohner des Seniorenheims in Timmendorfer Strand und deren Angehörige einen Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Wer möchte nicht im Krankheitsfall selbst entscheiden, welche Behandlung man wünscht oder ablehnt? Dennoch haben immer noch viele Menschen, die in eine solche Situation geraten, keine Patientenverfügung verfasst. Sei es, weil sie dieses schwierige Thema vor sich hergeschoben haben oder weil sie es noch gar nicht für nötig empfunden haben, sich damit auseinanderzusetzen. Aber auch bei einer vorliegenden Patientenverfügung kommt es viel zu oft vor, dass diese wirkungslos ist. Das liegt meist an zu allgemeinen und nicht eindeutigen Formulierungen oder weil beispielsweise kostenlose Vorlagen einfach ohne Beratung ausgefüllt wurden.

Dr. Dr. Ruppel erläutert in seinem Vortrag am 11. April 2019 im Seniorenheim in Timmendorfer Strand wie eine Patientenverfügung ausgefüllt und formuliert wird, damit sie den individuellen Behandlungswünschen des Betroffenen entspricht und das Recht auf Selbstbestimmung wirksam schützt. Der Vortrag richtet sich an die Bewohner des Seniorenheims und deren Angehörige.

Außer zur Patientenverfügung erläutert Dr. Dr. Ruppel auch, was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Dieses Dokument gehört ebenso zur Vorsorge wie eine Patientenverfügung. Fehlt diese Vollmacht, bestimmt das Gericht, wer als Betreuer über Bankangelegenheiten etc. entscheidet – das ist dann meist nicht die Person, die sich der Betroffene wünscht.

Dr. Dr. Ruppel geht in seinem Vortrag unter anderem auf häufig gestellte Fragen ein:

  • Was ist eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und wie unterscheiden sie sich?
  • Sind Vorlagen zum Ankreuzen geeignet?
  • Was muss ich bei den Formulierungen der Patientenverfügung beachten?
  • Welche Risiken birgt eine Vorsorgevollmacht?
  • Kann eine Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzen?

Dr. Dr. Ruppel ist auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisiert. Eines seiner Spezialgebiete ist das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Dieser Vortrag ist nicht öffentlich. Wenn Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben oder Dr. Dr. Ruppel als Referent zu diesem Thema in Ihre Einrichtung einladen wollen, rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Vortrag bei der Apobank: „Finanzplanung – gestalten Sie die Zukunft nach Ihren Vorstellungen“

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank veranstaltet am 14. November 2018 in Lübeck einen Nachmittag zum Thema „Finanzplanung – gestalten Sie die Zukunft nach Ihren Vorstellungen„.

Neben Referenten der Apobank hält Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel einen Vortrag zur vermögensrechtlichen Vorsorge bei Alter und Krankheit.

Beginn ist um 16.00 Uhr, der Eintritt ist kostenfrei, die Anmeldung erfolgt über die Apobank.

Nachfolgeberatung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel hat bei der IHK zu Lübeck interessierte Abgeber und potentielle Übernehmer von Unternehmen beraten. Die IHK zu Lübeck bietet kostenfreie Nachfolgeberatung an, in der betriebswirtschaftliche und rechtliche Themen besprochen werden.

Auch im Medizinrecht ist Rechtsanwalt Dr. Ruppel vor allem in der Nachfolgeberatung tätig, insbesondere bei der Übernahme von Praxen (Praxiskauf, Praxisverkauf) und bei Vorsorgevollmachten für Unternehmer, die sich, ihren Betrieb und ihre Familie vor bedrohlichen Krisen bei Krankheit und Unfall schützen wollen.

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht am 21.03.2017 in Wismar

Vortragsankündigung zum Thema Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel am 21. März 2017 um 18.00 Uhr im Haus Friedenshof der Seniorenheime der Hansestadt Wismar.

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes lässt Zweifel an vielen Patientenverfügungen aufkommen. Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel informiert gemeinsam mit den Seniorenheimen der Hansestadt Wismar in einem Vortrag über notwendige Nachbesserungen, um im Zweifelsfall keine unwirksame Patientenverfügung zu haben.

Die Themen:
– Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. Was ist was? Wo sind die Unterschiede?
– Kann mein Ehegatte mich vertreten?
– Wünsche, Werte, Ängste. Welche Alternativen gibt es zu Ankreuz-Patientenverfügungen?
– Was muss außer medizinischen Fragen noch geregelt werden?
– Wo muss ggf. nachgebessert werden?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls kostenfrei durch die Seniorenheime der Hansestadt Wismar gesorgt. Deshalb wird um eine kurze Anmeldung gebeten unter 0451/ 29 366 – 500 oder kanzlei [at] gesundheitsrecht [dot] de.

Veranstaltungsort: Seniorenheime der Hansestadt Wismar – Haus Friedenshof, Störtebekerstraße 2, 23966 Wismar, Großer Saal, 18.00 Uhr.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel.