Ärztliches Werberecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des ärztlichen Werberechts. Dieses reguliert die ärztliche Werbung und beschränkt damit Ihre Möglichkeiten zu werben – und gebietet gleichzeitig unlauteren Mitbewerbern Einhalt. Gesetzliche Regelungen finden sich im Heilmittelwerbegesetz, in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie in den jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern.

Wir überprüfen für Sie die rechtliche Zulässigkeit von Werbung und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und Grenzen. Wenn Ihr Mitbewerber gegen die werberechtlichen Regelungen verstößt, unterstützen wir Sie bei der Einleitung abstellender Maßnahmen (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen u.ä.).

Wir unterstützen Sie auch bei ungerechtfertigt negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen wie Jameda.

Ihr Ansprechpartner ist Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel.

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