Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel bei der 16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“

Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel hat anlässlich der  16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“ der Universitätsmedizin Greifswald, einem Intensivseminar für Ärzte, Study Nurses und Studienkoordinatoren einen Vortrag zu den rechtliche Grundlagen des Erfordernisses der Einwilligung in klinische Studien, zur Einwilligungsfähigkeit, zur Aufklärung, und zu klinischen Studien an Minderjährigen gehalten.

Der Vortrag war Teil eines mehrtägigen Seminares, mit dem Ärzte, Study Nurses, Studienkoordinatoren und Mitarbeiter  der  pharmazeutischen  Industrie  die nach dem Arzneimittelgesetz notwendigen Fortbildungsstunden bei der Durchführung klinischer Studien nachweisen.

 

Anstieg von Straftaten gegenüber niedergelassenen Ärzten und Praxispersonal

Immer mehr niedergelassene Ärzte berichten von einem Anstieg von Straftaten gegenüber ihnen und ihrem Praxispersonal. Sie beklagen, dass Patienten sich zunehmend aggresiv verhielten.

Würden Wünsche nicht erfüllt, so komme es zu Pöbeleien, Beleidigungen, Bedrohungen oder gar zu Handgreiflichkeiten. Die Ärztekammern sehen eine „überzogenen Anspruchshaltung“ einiger Patienten als Grund der Aggressivität.

Offizielle Zahlen zu dem Thema gibt es nicht. Bei einer Befragung durch das Deutsche Ärzteblatt im Jahr 2015, gab etwa jeder zehnte Hausarzt an, Gewalterfahrungen in seiner Praxis erlebt zu haben.

Die Ärztekammer möchte die Ärzte mit zusätzlichen Kursen für Mediziner und Fachangestellte schulen und so seinen Mitgliedern zur Seite stehen.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät Sie in Fragen des Hausrechts und Rechtsanwältin Christine Thürmann unterstützt Sie, einstweilige Verfügungen gegen gewalttätige Patienten zu erwirken und Ihre Rechte in etwaigen Straf- und Zivilverfahren durchzusetzen.

Vortrag zu Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht bringt Sicherheit

Fast 120 Besucher kamen in den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Gemeinnützigen Vereins in Lübeck-Travemünde und lauschten bei von den Mitarbeitern der Kanzlei selbst gebackenen Kuchen dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel erläuterte in angenehmer Atmosphäre diese schwierigen Themen, ging auf die Notwendigkeit der rechtsgeschäftlichen Vollmachterteilung ein und wies auf die praktischen und rechtlichen Lücken der leider immer noch verbreiteten Patientenverfügungen zum Ankreuzen, wie es sie etwa aus dem Buchhandel gibt, hin.

Viele Zuhörer bekundeten nach dem Vortrag, dass sie nun endlich Sicherheit darüber hätten, ob die bestehenden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ausreichten oder ob noch Nachbesserungen notwendig sind.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und bietet an, diese in den Kanzleiräumen aufzubewahren.

Rechtsanwaltsfachangestellte/r auf 450€-Basis gesucht

Wir – eine medizinrechtliche Kanzlei in Lübeck (Eschenburgstraße) – suchen ab sofort eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n zur Unterstützung für unsere Anwälte auf 450-€-Basis.

Werden Sie Teil unseres netten Teams und unterstützen Sie unsere Anwälte.

Unsere Kanzlei ist modern und neu eingerichtet, alle Arbeitsplätze sind freundlich und ruhig. Wir arbeiten bereits komplett mit elektronischen Akten auf Basis von Advolux. Vorkenntnisse in „Advolux“ sind nicht notwendig, wir arbeiten Sie ein.

Sie sollten eine sehr genaue Arbeitsweise mitbringen, keine Angst vor Computern haben und über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen.

Ihre Arbeitszeiten können Sie nach Absprache mit uns recht flexibel festlegen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an:

Rechtsanwälte Dr. Ruppel
Christine Thürmann
kanzlei [at] gesundheitsrecht [dot] de