Arzthaftungsrecht

Unsere Kanzlei vertritt Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen Fragen von Haftungsfällen. Hierzu gehört insbesondere die Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen. Zudem haben wir stets auch die straf– und berufsrechtlichen Folgen im Blick. Wir begleiten Sie und Ihre Familie durch diese schwierige Zeit, die oftmals mit hohen seelischen Belastungen einhergeht.

Unsere Kanzlei steht während des gesamten – leider oft jahrelangen – Verfahrens bei der Abwehr von Haftungsansprüchen an Ihrer Seite. Hierzu gehören beispielsweise die Begleitung bei der Prüfung Ihrer Tätigkeit durch Gutachterkommissionen, in selbstständigen Beweissicherungsverfahren sowie vor den Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten. Überall wo möglich und gewünscht, setzen wir uns für eine außergerichtliche Streitbeilegung ein.

Wir vertreten keine Patienten.

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