Masterstudiengang Medizinrecht

Im Wintersemester 2020/21 bietet die Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Amberg-Weiden in Kooperation mit ARBER erstmals den Masterstudiengang Medizinrecht an. Im Rahmen mehrerer Webinare wird Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel als Dozent daran mitwirken.

Der Studiengang ist als berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot insbesondere für Juristen mit 1. oder 2. Staatsexamen sowie Absolventen anderer einschlägiger Studiengänge angelegt, beispielsweise Mediziner, Apotheker und Pharmazeuten.

Die Teilnehmer vertiefen ihr juristisches Wissen in speziell für dieses Hochschulstudium konzipierten Modulen. Absolventen wird der akademische Titel Master of Laws (LL.M.) verliehen. Anschließend übernehmen sie Fach- und Führungsaufgaben in medizinrechtlichen Kanzleien, im öffentlichen Dienst, in Pharmaunternehmen sowie verschiedenen Institutionen des Gesundheitssystems.

GCP-Fortbildung für Ärzte und medizinisches Fachpersonal

Am 27. April 2019 gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel einen GCP-Refresherkurs an der Universität Greifswald. Dieser Fortbildungskurs richtet sich an Ärzte und medizinische Fachkräfte, die Patienten für klinische Studien rekrutieren und ihr Wissen zur GCP auf auffrischen wollen. Die Gute Klinische Praxis (GCP, Good Clinical Practice), die als internationaler ethischer und wissenschaftlicher Standard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen am Menschen gilt, stellt hohe Anforderungen an Ärzte und das beteiligte medizinische Fachpersonal.

Dr. Dr. Ruppel befasst sich in diesem Kurs insbesondere mit den ethischen, juristischen und datenschutzrechtlichen Aspekten, wenn behinderte, nicht ansprechbare oder minderjährige Patienten an einer klinischen Studie teilnehmen sollen. Sie lernen, was Sie bei der Aufklärung dieser Patienten und beim Einholen der freiwilligen Einwilligungserklärung beachten müssen.

Diese Kurs vermittelt fundiertes und praxisorientiertes Wissen zur GCP, das Sie unterstützt, die GCP-Richtlinien bei dieser besonderen Patientengruppe richtig anzuwenden. Die Einhaltung der GCP-Richtlinie ist die Voraussetzung, dass klinische Studien in der Öffentlichkeit akzeptiert werden sowie Rechte, Sicherheit und Wohlergehen der Studienteilnehmer gewahrt bleiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Universität Greifswald.

Zukunft Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)

Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel hat gemeinsam mit Experten aus Krankenhausführung, privatärztlicher Abrechnung, IT-Conulting, Wissenschaft, Arztnetzen und Versorgungsforschung zwei Tage lang auf Kloster Eberbach die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Weiterentwicklung Medizinischer Versorgungszenztren (MVZ) beraten und diskutiert.

Dabei ging es unter anderem um die sich wandelnden Erwartungen von Patienten, Änderungen in der Arbeitswelt von Ärzten und Pflegeberufen, die Finanzierung von Leistungserbringern, PKV und GKV, und die Schnittmengen von ambulanter und stationärer Versorgung.

Good Clinical Practice-Schulung

Rechtsanwalt Dr. Ruppel wird heute erneut Ärzte und Pharmazeuten zu juristischen Fragen der „guten klinischen Praxis“ bei klinischen Studien an der Universität Greifswald schulen. Im Mittelpunkt stehen die immer noch nicht in Kraft getretenen Neuregelungen einer entsprechenden europäischen Verordnung, vor allem zur Einwilligung und zu klinischen Studien an Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen.

Rückblick: Pro & Contra Substitution ärztlicher Leistungen

In seinem Statement im Forum Pro & Contra der Substitution ärztlicher Leistungen auf dem 16. Deutschen Kongress für Versorgungsforschung hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel aus Lübeck deutlich gemacht, dass der Substitution ärztlicher Leistungen nach geltendem Recht erhebliche rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Dies sind zum einen das Heilpraktikergesetz, welches die selbstständige Heilbehandlung Ärzten und Heilpraktikern vorbehält, zum anderen vor allem die fehlenden Vergütungsregelungen für fachlich selbstständig arbeitende nichtärztliche Leistungserbringer, sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der PKV. Rechtsanwalt Dr. Ruppel machte aber deutlich, dass es keine rechtlichen Bedenken gäbe, diese Regelungen aufzuheben oder anzupassen.

Die Rechtswissenschaft könne ohne Weiteres die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Substitution ärztlicher Leistungen schaffen.

Inbesondere im Straf- und im Haftungsrecht ist das Recht nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ruppel bereits gut vorbereitet und kann die Substitution ärztlicher Leistungen ohne größere Anpassungen aufnehmen und umsetzen.

Die Debatte um die Substitution ärztlicher Leistungen sei damit eine primär medizinische und versorgungswissenschaftliche Frage, keine rechtswissenschaftliche. Das Recht bietet den passenden Rahmen, inhaltlich dürfte sich nicht hinter vermeintlich rechtlichen Hürden versteckt werden. So sei der häufig genannte Anstellungszwang, der vermeintlich notwendig sei, um haftungsrechtliche Beziehungen sicherzustellen und daher einer Substitution ärztlicher Leistungen im Wege stehen würde, gar keine rechtliche Notwendigkeit. Haftungsbeziehungen und Haftungsverantwortung können bereits jetzt auch außerhalb von Anstellungsverhältnissen geklärt und eindeutig definiert werden.

Mit Rechtsanwalt Dr. Ruppel diskutierten unter anderem der Vizepräsident der Bundesärztekammer Dr. Kaplan, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Gassen, der Vorstandsvorsitzende der BARMER Prof. Dr. Straub, die Versorgungsforscherin PD. Dr. van den Berg und weitere Ärzte und Versorgungsforscher.

Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel wird am 05. Oktober in Berlin auf dem Deutschen Kongress für Versorgungsforschung unter anderem einen Vortrag zum Thema „Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen“ halten. Zum gleichen Thema wird er mit Nachwuchswissenschaftlern bei einer meet-the-expert-Runde diskutieren.

Maus: Rezension zu Ruppel, AGnES in der Regelversorgung

Rechtsanwalt Dr. Christian Maus aus Düsseldorf hat in der Fachzeitschrift „Wege zur Sozialversicherung“ (Ausgabe 2/2017, S. 63f) die Disseration von Dr. Thomas Ruppel, „AGnES in der Regelversorgung – Mangelhafte Umsetzung des § 87 Abs. 2b S. 5 SGB V in Bundesmantelvertrag und EBM“ rezensiert.

Dr. Thomas Ruppel hat in seinem Werk die Umsetzung des Modelles „AGnES“ zur Delegation von hausärztlichen Hausbesuchen auf nichtärztliche Fachkräfte, das insbesondere dem Ärztemangel im ländlichen Raum lindern sollte, durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverband Bund der Kankenkassen) untersucht. Dr. Ruppel kam zu dem Ergebnis, der der Gesetzgeber das „AGnES“-Modell in die Regelversorgung überführen wollte, dies aber durch die Selbstverwaltung sowohl im Umfang der delegierbaren Tätigkeiten, der in Frage kommenden Patienten, der Fortbildung für die Fachkräfte als auch hinsichtlich der Vergütung und vieler weiterer Aspekte nur unzureichend geschehen ist.

Büroleiter/in gesucht

Wir suchen eine/n Büroleiter/in in Teilzeit.

Das bringen Sie mit:

  • 1. juristisches Staatsexamen und/oder
  • 2. juristisches Staatsexamen oder
  • Fortbildung zur/m Rechtsfachwirt/in

Das bringen wir mit:

  • eine junge, wachsende Kanzlei
  • keine unbezahlten Überstunden
  • flexible Arbeitszeitmodelle
  • regelmäßige Fortbildungen
  •  gute Erreichbarkeit mit ÖPNV

Diese abwechslungsreichen Tätigkeiten erwarten Sie:

  • Büroleitung
  • Aktenbearbeitung (vollständig elektronisch)
  • selbstständige Abwicklung von Schriftverkehr
  • Mitarbeit im Marketing (Newsletter, Blogs)
  • Betreuung von Mandanten
  • Rechnungen erstellen
  • Mitarbeit bei Ausbildung (Refa / Bürokaufleute)
  • Erstellen und Kontrollieren von Verträgen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel bei der 16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“

Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel hat anlässlich der  16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“ der Universitätsmedizin Greifswald, einem Intensivseminar für Ärzte, Study Nurses und Studienkoordinatoren einen Vortrag zu den rechtliche Grundlagen des Erfordernisses der Einwilligung in klinische Studien, zur Einwilligungsfähigkeit, zur Aufklärung, und zu klinischen Studien an Minderjährigen gehalten.

Der Vortrag war Teil eines mehrtägigen Seminares, mit dem Ärzte, Study Nurses, Studienkoordinatoren und Mitarbeiter  der  pharmazeutischen  Industrie  die nach dem Arzneimittelgesetz notwendigen Fortbildungsstunden bei der Durchführung klinischer Studien nachweisen.

 

Uni deckelt Nebenverdienst von Medizinprofessor – zu Recht?

Ein Neurologe der Medizinischen Hochschule Hannover berät seit 2008 das Pharmaunternehmen Merz gegen ein jährliches Honorar von 43.500 Euro. Die Hochschule Hannover verweigert dem Mediziner seit 2013 die dafür erforderliche Genehmigung und legte die Grenze des Zuverdienstes  auf maximal 25.000 Euro fest. Die Hochschule begründet den Schritt damit, dass so Korruption unterbunden werden solle und eine übermäßige Beeinflussung der Mitarbeiter ausgeschlossen werde.

Der Arzt argumentierte hingegen, dass er kein Beamter sei und dass über 75% seines Gehalts aus Drittmitteln von Unternehmen bezahlt werde. Ferner habe er den Vertrag mit der Hochschule nur unter der Voraussetzung geschlossen, dass er Nebeneinnahmen erzielen dürfe.

Der Neurologe klagte gegen die Obergrenze vor dem Arbeitsgericht Hannover – erfolglos. Die Richter stellten die Rechtmäßigkeit der 25.000 Euro Grenze fest.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel berät zu Fragen der Vertragsgestaltung im Medizin- und Gesundheitsrecht, etwa im Vergütungs– und im Arbeitsrecht.