Seit nunmehr einem Jahr wird im Rahmen des Pilotprojektes „Regionales Telepädiatrisches Netzwerk“ in Mecklenburg-Vorpommern und Nordbrandenburg ein neuer Ansatz der kinderärztlichen Versorgung erforscht. Ziel des Projektes ist es, mithilfe eines Netzwerkes aus derzeit zwölf teilnehmenden Krankenhäusern ein telemedizinisches Beratungs- und Behandlungsangebot an ländlichen Standorten zu schaffen.
Hintergrund des vom Gemeinsamen Bundesausschuss geförderten Projektes ist die Schließung vieler pädiatrischer Abteilungen in den letzten Jahren. Dadurch ergeben sich für viele Menschen lange Anfahrtswege zur nächsten kinderärztlichen Notaufnahme oder Station. Durch moderne Audio- und Videotechnik sowie eine gemeinsame Plattform wird jungen Patienten nun im nächstgelegenen Krankenhaus eine fachärztliche Behandlung durch Spezialisten anderer Kliniken angeboten. Dadurch wird nicht nur der Anfahrtsaufwand für Patienten erheblich reduziert, durch die direkte Vernetzung von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen steigt auch die allgemeine Qualität der Versorgung.
Nach einem von drei geplanten Jahren zeichnen sich bereits erfolgverprechende Ergebnisse ab. Die organistorischen und technischen Voraussetzungen sind geschaffen und erste Patienten bereits behandelt worden. In den kommenden zwei Jahren werden diese Strukturen weiter ausgebaut und verbessert, um schließlich ein universelles, auf andere Standorte übertragbares Modell zu erarbeiten. Da telemedizinische Versorgung in Deutschland ein noch sehr junger Ansatz ist, treten dabei viele neue rechtliche Fragstellungen auf. Diese werden von den Anwälten und Juristen unserer Lübecker Kanzlei geprüft und beantwortet.
Das so entstehende Gesamtkonzept der Organisation telepädiatrischer Versorgung wird Basis einer klaren Handlungsempfehlung an die Politik, um die gesundheitliche Versorgung der in ländlichen Regionen lebenden Menschen langfristig zu gewährleisten.