Wer haftet bei einer Unfallverursachung durch freiberufliche Mitarbeiter?

Eine freiberufliche Anästhesistin verursachte während ihrer Tätigkeit in einer chirurgischen Praxis durch das Bedienen einer Sauerstoffflasche einen Brand. Neben einem hohen Sach- und Ausfallschaden führte der Brand auch zu einer Verletzung eines Patienten, der sich noch auf der Toilette befand.

Doch wer haftet in solch einem Fall?

Als die Anästhesistin das Flaschenventil öffnete, soll ein starkes Zischen ertönt sein, gefolgt von einem Knall und Flammen. Sie rannte schnell aus dem Raum und warnte die anderen Mitarbeiter. Die Feuerwehr wurde gerufen und die Praxis geräumt. Dabei verständigte aber niemand den Patienten, der sich noch auf der Toilette befand, so dass dieser mit erheblichen Verletzungen selbst hinaus gelangen musste. Er erlitt Atemwegsverletzungen im Bereich der Stimmlippen (voraussichtlich ein Dauerschaden) und forderte 50.000 € Schmerzensgeld. Gutachter stellten fest, dass die Fehlbedienung durch die Anästhesistin den Brand verursacht habe, aber auch bei richtiger Bedienung der Sauerstoffflasche der Brand sehr wahrscheinlich trotzdem ausgelöst worden wäre. Somit liegt also kein Verschulden der Anästhesistin vor und zumindest ihre strafrechtliche Haftung ist sehr eingeschränkt.

Wenn auch Sie freiberuflich tätig sind oder freiberufliche Kollegen beschäftigen: die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Ruppel berät Sie gerne. Telefonisch sind wir unter der Rufnummer 0451/293 66 500 für Sie da.

Patientenverfügungen – was müssen junge Ärzte beachten?

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hat einen kleinen Beitrag im Karger Kompass Pneumologie (Heft 5/2017, S. 103f) zum Thema „Patientenverfügungen – was müssen junge Ärzte beachten?“ veröffentlicht. Er berät Ärzte, Pflegekräfte, Heimbetreiber, Privatpersonen und auch Unternehmer zur Erstellung und zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sprechen Sie uns an: Telefon 0451 / 29 366 500.

Ruppel/Peters, Ausgewählte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheit und Pflege im Überblick

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und seine Mitarbeiterin Svenja Peters haben einen Überblicksaufsatz über die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu wichtigen Themen in Gesundheit und Pflege in der gleichnamigen Fachzeitschrift „GuP – Gesundheit und Plflege“, veröffentlicht.

Ruppel/Peters: Ausgewählte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheit und Pflege
im Überblick, GuP 2017, 104

Die Rechtsanwälte der Kanzlei beraten ärztliche und nicht-ärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen, auch Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und deren Mitarbeiter in allen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts, insbesondere im Arbeitsrecht, bei Nachfolgeregelungen, Abrechnungsfragen, im Strafrecht und bei Behandlungsfehlervorwürfen.