Wir beraten und vertreten Ärzte und andere Leistungserbringer sowie deren Gesellschaften (BAG, MVZ, Praxisgemeinschaften, Pflegedienste usw.) in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir entwickeln Arbeitsverträge für Chefärzte, Ärzte und Praxispersonal unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Medizinrechts (etwa Weisungsfreiheit in medizinischen Angelegenheiten, Datenschutz etc.).
Insbesondere in letzter Zeit begleiten wir vermehrt Ärzte bei Statusfeststellungsverfahren der Sozialversicherung.
Unsere Kanzlei vertritt Sie auch in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.