Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht (Stuttgart)

Am 22. November 2024 findet erneut das Seminar von Dr. Dr. Thomas Ruppel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, statt. Dieses Seminar beleuchtet die Schnittstellen zwischen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf dem Vertragsarztrecht, Berufsrecht und Arzthaftungsrecht bei Vertragsgestaltungen. Die Vermittlung erfolgt praxisnah und anschaulich anhand konkreter Klauselbeispiele aus Praxiskaufverträgen, Anteilsübertragungsverträgen und Gesellschaftsverträgen, die die verschiedenen medizinrechtlichen Anforderungen und Gestaltungsvarianten verdeutlichen.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in ihren medizinrechtlichen Ausgestaltungen, darunter: Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Teil-BAG, Praxisgemeinschaft.
  • Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und seine rechtlichen Besonderheiten.

Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, die ihr Wissen um medizinrechtliche Aspekte erweitern möchten, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Fokus auf medizinrechtliche Mandate oder medizinrechtlichem Interesse.

Datum: 22. November 2024
Ort: Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.arber-seminare.de/seminar/schnittstellen-medizinrecht-und-gesellschaftsrecht-stuttgart/9408

Mitarbeiterwebinar – erfolgreiche Mitarbeit im Medizinrecht auf Arztseite: Praxisnachfolge & Zulassungsverfahren

Am 20.11.2024 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse im Medizinrecht gezielt zu vertiefen. Im Online-Seminar von Dr. Dr. Thomas Ruppel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht erfahren Sie alles Wichtige rund um eine erfolgreiche Mitarbeit im Medizinrecht auf Arztseite. Das Webinar bereitet Sie optimal auf die Herausforderungen in dem Bereich der Praxisnachfolge und die Verfahren vor dem Zulassungsausschuss vor. Es behandelt insbesondere zentrale Themen wie:

·        Kollisionskontrolle: Erkennen und Vermeiden von Interessenkonflikten zwischen verschiedenen Beteiligten

·        Zulassungsverfahren: Antragstellung für Anstellungen, Gründungen von Gemeinschaftspraxen oder MVZ

·        Abrechnungsfragen: Rechtliche Besonderheiten im Abrechnungsprozess

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Rechtsanwälte gezielt bei Mandaten zur Praxisnachfolge, beim Praxisverkauf und in Zulassungsverfahren unterstützen möchten.

Datum: 20. November 2024
Ort: Online
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.arber-seminare.de/seminar/erfolgreiche-mitarbeit-im-medizinrecht-auf-arztseite-praxisnachfolge-und-zulassungsverfahren-online/10110

Seminar Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht

Am 8. November 2024 findet in Hamburg ein praxisnahes Seminar zu den Schnittstellen und Wechselwirkungen von Medizin- und Gesellschaftsrecht statt, geleitet von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel. Anhand anschaulicher Vertragsklauseln und Beispielverträge werden medizinrechtliche Anforderungen und Gestaltungsvarianten praxisgerecht erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und ihren medizinrechtlichen Ausprägungen: Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Teil-BAG, Praxisgemeinschaft und Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, die ihre Kenntnisse um medizinrechtliche Besonderheiten erweitern möchten, sowie an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht und Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich auf medizinrechtliche Mandate spezialisiert haben oder daran interessiert sind.

Link bei Arber-Seminare: https://www.arber-seminare.de/seminar/schnittstellen-medizinrecht-und-gesellschaftsrecht/0836

Mitarbeiterwebinar – erfolgreiche Mitarbeit im Medizinrecht auf Arztseite: Praxisnachfolge & Zulassungsverfahren – online

Am 20.11.2024 findet ein Onlineseminar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel zu einer erfolgreichen Mitarbeit im Medizinrecht auf Arztseite statt. Der Schwerpunkt liegt auf Praxisnachfolge und Zulassungsverfahren. Das Webinar bereitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal auf die Herausforderungen in dem Bereich der Praxisnachfolge und die Verfahren vor dem Zulassungsausschuss vor. Ein zentraler Punkt ist dabei die sorgfältige Kollisionskontrolle, die sicherstellt, dass mögliche Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Beteiligten rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Darüber hinaus lernen Sie die Feinheiten der Antragstellung bei Zulassungsausschüssen kennen, sei es für die Anstellung von Ärzten, die Gründung von Gemeinschaftspraxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Auch die Besonderheiten der Abrechnung in diesen Bereichen werden umfassend behandelt.

Das Webinar richtet sich vorrangig an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anwälte bei Mandaten zur Praxisnachfolge, beim Praxisverkauf und in den Zulassungsverfahren gezielt unterstützen möchten.

Link bei Arber-Seminare: https://www.arber-seminare.de/seminar/erfolgreiche-mitarbeit-im-medizinrecht-auf-arztseite-praxisnachfolge-und-zulassungsverfahren-online/10110

Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 18.11.2022 im Seaside Park Hotel Leipzig ein Seminar über die Schnittstellen und Wechselwirkungen des Medizinrechts und des Gesellschaftsrechts. An den Klauseln von Beispielverträgen werden die verschiedenen medizinrechtlichen Anforderungen und Gestaltungsvarianten praxisnah dargestellt. Im Zentrum steht dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihren medizinrechtlichen Ausformungen als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Teil-BAG – Praxisgemeinschaft und das MVZ.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe inkl. Vertragsgestaltung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist auch im Jahr 2022 wieder Referent bei den Fachanwaltslehrgängen der ARBER-Seminare. In Frankfurt am Main bildet er Fachanwälte für Medizinrecht an den Schnittstellen von Vertragsartztrecht (Kassenarztrecht) und Vertragsgsgestaltung aus. Dazu gehören etwa Praxiskaufverträge, Gesellschaftsverträge für Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften), Verträge über den Verkauf von Gemeinschaftspraxisanteilen, aber auch Vertragsgestaltungen rund um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und vertragsarztrechtlichem Jobsharing.

jurisPraxisreport: Erteilung einer Sonderbedarfszulassung für MVZ in Trägerschaft eines kommunalen Krankenhauses

Nach aktueller Rechtsprechung sind MVZ, deren Geschäftsanteile nicht mehrheitlich bei dort tätigen Vertragsärzten liegen, bei der Vergabe von Sonderbedarfszulassungen gegenüber anderen Bewerbern nachrangig zu berücksichtigen. Das diesbezügliche Urteil des SG München vom 27.07.2020 bespricht Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im aktuellen jurisPraxisreport Medizinrecht (2/2021, Anm. 2, herausgegeben von Möller und Partner – Kanzlei für Medizinrecht).

Vortrag auf der Gutachtertagung der brandenburgischen Zahnärzte

Eine regelmäßige Fortbildung ist für Gutachter im medizinischen Bereich aufgrund der großen Verantwortung ihrer Position unabdingbar. Aus diesem Grund haben unsere Rechtsanwälte Dr. Dr. Thomas Ruppel und Julian Detmer am 25. Oktober 2019 auf der Gutachtertagung der Landeszahnärztekammer und der KVZ Brandenburg gemeinsam einen Vortrag über die rechtlichen Dimensionen vertragszahnärztlicher Gutachten gehalten.

Zunächst sind Sie dabei auf die unterschiedlichen Arten von Gutachten und die Besonderheiten der vertragszahnärztlichen eingegangen. Danach haben sie kurz Fragen der Haftung des Zahnarztes thematisiert, insbesondere in Gemeinschaftspraxen und MVZ, um darauf folgend auf den inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltung, die rechtlichen Grundlagen des vertragszahnärztlichen Gutachterverfahrens, zu sprechen zu kommen. Abschließend haben die beiden Anwälte die Thematik der Haftung des Gutachters beleuchtet.

Dr. Dr. Ruppel bei Arber-Seminaren zu gesellschaftsrechtlicher Gestaltung im Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel ist Referent beim Anbieter „Arber-Seminare“ für den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht und die Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung, „Arber“ lud am Wochenende seine Referenten nach Bad Rappenau in Baden-Württemberg ein, um mit ihnen die Weiterentwicklung des Fortbildungsprogrammes zu besprechen. Dies bot eine VIelzahl von Gelegenheiten zum Austausch mit Kollegen aus allen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Medizinrecht.

Dr. Dr. Ruppel Referent beim Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel ist Referent beim Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht des Anbieters „Arber Seminare“. Der Fachanwaltslehrgang findet in Hannover statt und beginnt am 05. April. Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel wird im September zum Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberuf referieren.

Weitere Informationen gibt es direkt beim Anbieter ARBER Seminare.