Wir vertreten Kassenärzte außergerichtlich und bei Klageverfahren vor Gericht

Bei Streitigkeiten zwischen Ärzten, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln, und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geht es oft um Honorarbescheide. Die KV hat Leistungen gekürzt oder gar nicht erst anerkannt.  In diesen Fällen vertritt unsere Kanzlei die Interessen der Ärzte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben aufgrund ihres Schwerpunktes auf Medizinrecht bereits viele Ärzte beraten und in Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren gegen Honorarbescheide vertreten. 

In einem aktuellen Fall, in dem es um einen 7-stelligen Honorarbetrag ging, hat Dr. Dr. Thomas Ruppel seinen Mandanten sogar durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht (BSG) begleitet. Lesen Sie dazu den Beitrag: „Rechtsanwälte Dr. Dr. Ruppel vertreten Kassenarzt vor dem Bundessozialgericht“.

Wenn Sie als Leistungserbringer Ärger mit der Abrechnung oder Honorarbescheiden haben, unterstützen wir Sie mit unserer Expertise. Das beginnt bereits bei der Prüfung, ob die Kürzung berechtigt ist. Wir beraten Sie zu den weiteren Schritten und führen das Widerspruchsverfahren und etwaige Klageverfahren durch.