Webinar zum Apothekenrecht

Eine fundierte Übersicht über das Apothekenrecht wird für interessierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht im ARBER-Webinar zu diesem Thema am 17.11.2021 angeboten. In der Veranstaltung vermitteln der Apotheker Dr. Jonas Fiederling und Dr. Dr. Thomas Ruppel gemeinsam das Wissen, das eine erfolgreiche Arbeit in apothekenrechtlichen Mandaten ermöglicht.

Unter anderem gehen sie dabei auf den Verkauf und Erwerb von Apotheken und die Apothekenbetriebserlaubnis ein. Darüber hinaus werden zulässige Waren und Dienstleistungen, Beratungspflichten sowie die Rechtslage bei Retaxierungen thematisiert.

Die Veranstaltung findet am 17.11.2021 von 17.30 bis 20 Uhr statt. Gebucht werden kann die Teilnahme über ARBER-Seminare.

Webinar zur Mitarbeit bei Übertragungen ärztlicher Praxen für Renos/Refas

Interessierte und gut ausgebildete Mitarbeiter können Anwälte bei der Arbeit in medizinrechtlichen Mandaten oftmals auf vielfältige Weise unterstützen. Dies gilt auch bei ärztlichen Praxisübertragungen, insbesondere Praxisverkäufen und Nachbesetzungs- / Zulassungsverfahren für die vertragsärztliche Tätigkeit.

Im Rahmen eines ARBER-Webinars bietet Dr. Dr. Thomas Ruppel am 17.11.2021 eine Fortbildung für Renos/Refas an, die die juristische Arbeit in solchen Mandaten gern bestmöglich unterstützen möchten. Dabei erklärt er zu Beginn die juristischen Grundlagen von Praxisübertragungen und Vertragsarztzulassungen, um anschließend anhand praktischer Beispiele die Möglichkeiten einer erfolgreichen Mitarbeit darzustellen. Der Fokus wird hierbei auf dem Management der verschiedenen Verträge und ihrer Anlagen sowie dem Ausfüllen der Anträge für die Zulassungsausschüsse liegen.

Die Veranstaltung findet online am 17.11.2021 von 10 biss 12 Uhr statt. Buchbar ist die Fortbildung über ARBER-Webinare.

Gestaltung von ärztlichen Honorarvereinbarungen

Die büroktratischen Anforderungen an ärztliche Honorarforderungen werden zunehmend komplexer. Problematisch wird es dann, wenn Ärzte regelmäßig viel Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringen, anstatt Patienten behandeln zu können. Durch die rechtssichere Gestaltung von Behandlungsverträgen und Honorarvereinbarungen lassen sich viele juristische Fallstricke umgehen und Verwaltungstätigkeiten auf ein Minimum reduzieren. Worauf hierbei zu achten ist, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel am 28.09.2021 ab 19:30 Uhr in der Online-Sprechstunde des Apotheken- und- Ärzte- Abrechnungszentrums. Die Teilnahme ist derzeit kostenlos.

Im Fokus stehen dabei die Besonderheiten bei Honorarforderungen, die nicht der GOÄ folgen. Diese muss mit dem Patienten im Vorfeld in Schriftform vereinbart werden, während einem mündlichen Vertragsschluss automatisch die GOÄ zugrunde liegt. Die Abweichungen dürfen nur in Form eines veränderten Steigerungssatzes erfolgen, und diese müssen teilweise in tabellarischer Form deklariert werden.

Ebenfalls ist der Arzt verpflichtet, den Patienten im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass die Behandlung von der privaten / gesetzlichen Versicherung oder der Beihilfe voraussichtlich nicht vollständig oder gar nicht abgedeckt ist. Auch diese Aufklärung bedarf der Schriftform.

Weiterhin werden Honorarforderungen bei wiederholtem Nichterscheinen seitens des Patienten thematisiert. In diesem Fall kann der Arzt ein Ausfallhonorar berechnen; allerdings nur, wenn dies im Vorfeld vereinbart wurde. Auch hier müssen vor Stellung eines solchen Honorars gewisse Anforderungen erfüllt sein, beispielsweise muss ein Schadensnachweis erbracht werden.

Weitere Details zu den angesprochenen Bedingungen und viele weitere Tipps zur rechtssicheren Gestaltung von nicht der GOÄ folgenden Honorarvereinbarungen erhalten Sie morgen abend im Live-Webinar.

Webinar zum Recht der Zahnärzte

In den kommenden Monaten ist Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel wieder vermehrt als Referent für ARBER-Seminare tätig. Die erste Veranstaltung thematisiert das Recht der Zahnärzte und wird am 15.10.2021 im Raum München sowie am 29.10.2020 im Raum Berlin angeboten.

Der Fokus dieses Seminares liegt dabei auf einer kompakten, aber umfassenden Vermittlung des aktuellen Standes der Rechtsprechung sowie Gesetzeslage, um den Teilnehmern eine bestmögliche Beratung und Vertretung von Mandanten auf diesem Gebiet zu ermöglichen. Das Angebot richtet sich dabei gleichermaßen an Fachanwälte für Medizinrecht sowie andere Rechtsanwälte, deren beruflicher Schwerpunkt oder Interesse in diesem Bereich liegt.

Buchbar sind diese Veranstaltung und alle weiteren Seminare über ARBER.

Fachanwaltslehrgang Medizinrecht

Im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Medizinrecht 2020/21 im Raum Köln ist Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel aktuell als Dozent für ARBER-Seminare tätig.

Da aufgrund des jüngsten Pandemiegeschehens auf eine Präsenzveranstaltung verzichtet werden muss, gibt er am 15.04.2021 ein Webinar für die teilnehmenden Juristen und Anwälte, in dem er auf das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe eingeht. Einen besonderen Schwerpunkt stellen hier Vertragsgestaltungen in diesem Bereich dar.

Live-Webinar für Therapeuten: Verbindlichkeit von Verträgen

Am 11.03. um 17 Uhr beteiligt sich Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel erneut mit einem Live-Webinar am Programm der „Optica on“. In diesem werden wichtige Kenntnisse über die Gefahren bei Vertragsschlüssen als Inhaber einer therapeutischen Praxis vermittelt.

Dabei erläutert Herr Dr. Dr. Ruppel zu Beginn die Besonderheiten von in digitaler Form oder auf Messen geschlossenenen Verträgen. Anschließend kommt er auf die Bedingungen eines Rücktritts sowie Garantieansprüche zu sprechen, um mit der Zulässigkeit einer Vertragsanfechtung zu enden.

Das Live-Webinar ist für interessierte Therapeuten auf der Website von Optica verfügbar.

Live-Webinar für Therapeuten: Rechtssicheres Handeln als Arbeitgeber

Im Rahmen der Projektwoche „Optica On“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Live-Webinar die arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei der Führung einer therapeutischen Praxis.

Dabei geht er zunächst auf die angemessene Formulierung von Stellenausschreibungen und beim Vorstellungsgespräch (nicht) zulässige Fragen ein. Daraufhin beleuchtet er, worauf bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen geachtet werden sollte, um abschließend auf die rechtssichere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einzugehen.

Die Teilnahme an dem Webinar ist über die Website von Optica möglich.

Webinar zu neuem Zulassungsverfahren für Produkte zur Wundversorgung

Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einführung eines umfangreichen Verfahrens zur Zulassung bestimmter Wundversorgungsartikel beschlossen. Davon betroffen sind Produkte mit „Zusatznutzen“, beispielsweise Wundverbände, die Medikamente in die Wunde freisetzen.

Das neue Verfahren ist dem im pharmazeutischen Sektor etablierten AMNOG-Verfahren ähnlich, welches die Zulassung von Arzneimitteln reguliert. Dabei durchlaufen die Produkte eine langwierige Phase der wissenschaftlichen Evaluation, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Expertenzirkel“ des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsforschung (WIG2) findet am 3. Dezember 2020 ein Webinar zu diesem Thema statt. In diesem kommen Fachleute unterschiedlicher Bereiche in einem Dialog zusammen, um die Auswirkungen des G-BA-Beschlusses aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Den regulatorischen Rahmen wird dabei Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel beleuchten.

Die Anmeldung zu diesem gebührenfreien Webinar ist auf der Website des WIG2 möglich.

Webinar zum Recht der Zahnärzte

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie können die in den Räumen Nürnberg und Köln geplanten ARBER-Seminare zum Recht der Zahnärzte nicht stattfinden. Anstelle dessen wird das Thema in einem zweigeteilten Webinar aufgegriffen. In diesem vermittelt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel eine kompakte Übersicht der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. Die Veranstaltung richtet sich dabei gleichermaßen an Fachanwälte für Medizinrecht und andere interessierte Anwälte.

Der erste Teil der Veranstaltung findet am 27.11.2020, der zweite am 04.12.2020 statt. Buchbar sind beide einzeln oder als Gesamtpaket über ARBER-Seminare.

Der Seminartermin in Hannover am 11.12.2020 bleibt hiervon unberührt.

Masterstudiengang Medizinrecht

Im Wintersemester 2020/21 bietet die Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Amberg-Weiden in Kooperation mit ARBER erstmals den Masterstudiengang Medizinrecht an. Im Rahmen mehrerer Webinare wird Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel als Dozent daran mitwirken.

Der Studiengang ist als berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot insbesondere für Juristen mit 1. oder 2. Staatsexamen sowie Absolventen anderer einschlägiger Studiengänge angelegt, beispielsweise Mediziner, Apotheker und Pharmazeuten.

Die Teilnehmer vertiefen ihr juristisches Wissen in speziell für dieses Hochschulstudium konzipierten Modulen. Absolventen wird der akademische Titel Master of Laws (LL.M.) verliehen. Anschließend übernehmen sie Fach- und Führungsaufgaben in medizinrechtlichen Kanzleien, im öffentlichen Dienst, in Pharmaunternehmen sowie verschiedenen Institutionen des Gesundheitssystems.