Praxiskauf- und verkauf

Wir beraten und vertreten Sie bei der Planung und Umsetzung des Verkaufs oder Erwerbs einer Praxis.

Ansprechpartner für Praxiskauf- und verkauf ist Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel, der stets auch die vertragsarztrechtlichen Fragestellungen bei der Praxisübergabe im Blick hat. Deshalb begleiten wir Sie auch im Nachbesetzungsverfahren.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Musterverträge oder Verträge, die nicht durch Rechtsanwälte für Medizinrecht gestaltet wurden, oft lückenhaft oder gar schädlich sind, wenn es darauf ankommt. Dann fehlen etwa detaillierte und wirksame Wettbewerbsklauseln für den Veräußerer oder es wird sogar unzulässig der „Patientenstamm erworben“.

Praxiskaufverträge müssen weder besonders umfangreich noch besonders kostspielig sein – sie müssen aber so gut sein, dass sie der oft teuersten Investition des gesamten Berufslebens (und der Sicherung der Altersvorsorge für den Veräußerer) gerecht werden.