Vortrag zu Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht bringt Sicherheit

Fast 120 Besucher kamen in den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Gemeinnützigen Vereins in Lübeck-Travemünde und lauschten bei von den Mitarbeitern der Kanzlei selbst gebackenen Kuchen dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel erläuterte in angenehmer Atmosphäre diese schwierigen Themen, ging auf die Notwendigkeit der rechtsgeschäftlichen Vollmachterteilung ein und wies auf die praktischen und rechtlichen Lücken der leider immer noch verbreiteten Patientenverfügungen zum Ankreuzen, wie es sie etwa aus dem Buchhandel gibt, hin.

Viele Zuhörer bekundeten nach dem Vortrag, dass sie nun endlich Sicherheit darüber hätten, ob die bestehenden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ausreichten oder ob noch Nachbesserungen notwendig sind.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und bietet an, diese in den Kanzleiräumen aufzubewahren.

Operationshäufigkeit und tödliche Fehler

Im Land Brandenburg gab es vor Kurzem eine Diskussion über den Erhalt kleinster und kleiner Stationen in Krankenhäusern, die nur über wenige Fälle verfügen. Insgesamt bleiben alle Krankenhäuser erhalten, nicht jedoch alle Stationen. Die Tageszeitung „Die Welt“ berichtete dazu, dass die Operationshäufigkeit wohl signifikant mit der Mortalität in Verbindung stünde. Je mehr Operationen eine Klinik in einem Bereich durchführe, je mehr Erfahrung sie in den Abläufen also hätte (und vermutlich auch besser ausgestattet ist), desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine Operation zu überleben. Nun kommen die Zahlen von den Wirtschaftsprüfern der Boston Consulting Group, aber wenn sie stimmen, dann gibt es Operationen, bei denen die Todeswahrscheinlichkeit in viel beschäftigten Krankenhäusern um über den Faktor 14 geringer ist als in Einrichtungen, die die betreffende Operation zwar anbieten, aber nur selten durchführen.

Auf der anderen Seite sind die Wege zu den Krankenhäusern, gerade zu den Fachstationen, schon heute auf dem Lande teilweise sehr weit.

Bundesgesundheitsministerium wirbt für Organspende

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Blog gestartet, der für die Bereitschaft, Organspender zu werden, werben soll. Unter www.organspende-geschichten.de stellen Prominente ihre Sichtweise auf das Thema da, werden Berichte von Betroffenen geschildert und auch einige sachliche Informationen gegeben. Neben der politischen und gesellschaftlichen Dimension ist das Thema auch medizinrechtlich sehr interessant, weil insbesondere das Vergabeverfahren über die Stiftung Eurotransplant in Leiden vielfältige Frage, insbesondere zur den Verteilungskriterien und zum Rechtsschutzes gegen Vergabeentscheidungen aufwirft.

Übrigens geht, bei aller berechtigter Kritik am Krankenversicherungssystem, schnell unter, dass es in Deutschland keine Frage des Geldes ist, dass (fast) Jedermann für ihn kostenfrei eine solch teure Operation und die notwendigen Behandlungen erhält. Organspende ist Kassenleistung.

Organspendekampagne erfolgreich – trotzdem längere Wartelisten

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Techniker Krankenkasse eine erfolgreiche Bilanz ihrer Organspendekampagne gezogen hat. Die Zahl der TK-Versicherten mit Organspendeausweis sei um ca. dreißig Prozent höher als in der Gesamtbevölkerung. Wobei dies sicherlich noch nicht bedeutet, dass diese Patienten auch ihre Spenderbereitschaft erklärt haben, vielmehr haben sie sich – aber immerhin – entschieden. Womöglich auch gegen die Organspende.

Angaben der Ostsee-Zeitung zufolge hat sich die – wenn auch auf geringem absoluten Niveau – die Zahl der auf eine Organspende wartenden Patienten in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhöht.

Neues Transplantationsgesetz in Kraft – Argumente für Organspende

Nach langen und ausnahmsweise fraktionsübergreifenden Diskussionen verschiedener Lösungsmöglichkeiten hatte sich der Bundestag auf ein neues Transplantationsrecht entschieden, welches seit dem 01. November in Kraft ist.

Wie berichtet, sinkt die Zahl der Organspender – wohl auch aufgrund der Skandale der letzten Monate und der damit einhergehenden Verunsicherung.

Spiegel Online listet einige Argumente für die Organspende auf, denen ich mich an dieser Stelle mit wenigen eigenen Gedanken weitgehend anschließen möchte:

  1. Es ist nur schwer erträglich zu wissen, dass täglich Menschen sterben, denen ausschließlich auf diese Weise geholfen werden könnte – aber nicht wird.
  2. Die Zahl derer, die Organspenden positiv bewerten ist signifikant höher als die Zahl derer, die tatsächlich einen Organspendeausweis haben.  Das war auch der Charme der Widerspruchslösung, nach der nur bei ausdrücklichem Widerspruch eine Organspende nicht durchgeführt wird. Sie hat sich in Deutschland nicht durchgesetzt.
  3. Damit hängt wohl auch zusammen, eine Spende auch für Unbekannte viel eher in Betracht kommt, wenn im eigenen Umfeld jemand auf eine Organspende angewiesen ist.
  4. Mit dem Tod beschäftigt sich niemand gern. Den Angehörigen kurz vor dem eigenen Tod die schwierige Entscheidung der Organspende zu überlassen, verschärft eine für diese bereits enorm schwere Situation unnötig.

Ich freue mich, dass der Spiegel noch auf einen weiteren Apsekt eingeht, den man nicht immer aussprechen mag: Die Manipulationen haben (wohl) nicht dazu geführt, dass jemand ein Organ erhalten hat, der es nicht brauchte. Es kann sein, dass Personen Organe erhalten haben, die sie nicht so dringend brauchten wie die, die sie eigentlich erhalten sollten. Dies setzt aber zunächst voraus, dass derzeitige Verteilsystem im Eurotransplant-Raum für ausgereift zu halten, was man durchaus bezweifeln kann. Selbst wenn mit den eigenen Organen also jemand bedacht wird, der nicht bei Eurotransplant Priorität hatte, hat man damit ein oder mehrere Menschenleben mehr gerettet, als ohne Organspende.

„Anwendungsprobleme der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“

Mit den „Anwendungsprobleme[n] der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“ beschäftigt sich ein gerade von mir in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2012, 734) veröffentlicher Aufsatz, der nun bei Beck-Online, im Beck-Shop, diversen Unibibliotheken und natürlich über den Buchhandel verfügbar ist.

Die Informationsfreiheitsgesetze gewähren Jedermann ohne Begründung einen Anspruch zu bei Behörden, teilweise auch öffentlichen Unternehmen, vorhandenen Informationen.

Die institutionellen Strukturen erweisen sich jedoch gerade im Gesundheitswesen als äußerst heterogen, von den klassischen Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, über öffentliche Unternehmen (auch in Privatrechtsform wie diverser Servicegesellschaften), bis hin zu in- und ausländischen Stiftungen (etwa Eurotransplant) finden sich eine Vielzahl möglicher Organisationsformen.

Dies hat zur Folge, dass selbst im Bund und in den Ländern, die bereits Informationsfreiheitsgesetze geschaffen haben, Auskunftsansprüche etwa gegen die Stiftung Eurotransplant als für Organenpfänger lebensentscheidende Institution, aber auch gegen Ärztekammern oder Kassenärztliche Vereinigungen nur sehr schwer begründbar sind (was ich in meinem Aufsatze versuche) bzw. scheitern. Hier kumulieren sich leider die negativen Seiten der ungeheurer vielfältigen, nicht unbedingt auf Transparenz und Verantwortung ausgelegten Strukturen im Gesundheitswesen mit den Defiziten der Informationsfreiheitsgesetze.

Nicht vergessen werden soll an dieser Stelle aber auch, dass zumindest für den Bundesbereich und in den elf Ländern, die eigene Informationsfreiheitsgesetze eingeführt haben, in Teilen Transparenz erreichbar ist, wie sie vor einigen Jahren noch undenkbar schien.