Vortrag: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 11. April 2019 für die Bewohner des Seniorenheims in Timmendorfer Strand und deren Angehörige einen Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Wer möchte nicht im Krankheitsfall selbst entscheiden, welche Behandlung man wünscht oder ablehnt? Dennoch haben immer noch viele Menschen, die in eine solche Situation geraten, keine Patientenverfügung verfasst. Sei es, weil sie dieses schwierige Thema vor sich hergeschoben haben oder weil sie es noch gar nicht für nötig empfunden haben, sich damit auseinanderzusetzen. Aber auch bei einer vorliegenden Patientenverfügung kommt es viel zu oft vor, dass diese wirkungslos ist. Das liegt meist an zu allgemeinen und nicht eindeutigen Formulierungen oder weil beispielsweise kostenlose Vorlagen einfach ohne Beratung ausgefüllt wurden.

Dr. Dr. Ruppel erläutert in seinem Vortrag am 11. April 2019 im Seniorenheim in Timmendorfer Strand wie eine Patientenverfügung ausgefüllt und formuliert wird, damit sie den individuellen Behandlungswünschen des Betroffenen entspricht und das Recht auf Selbstbestimmung wirksam schützt. Der Vortrag richtet sich an die Bewohner des Seniorenheims und deren Angehörige.

Außer zur Patientenverfügung erläutert Dr. Dr. Ruppel auch, was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Dieses Dokument gehört ebenso zur Vorsorge wie eine Patientenverfügung. Fehlt diese Vollmacht, bestimmt das Gericht, wer als Betreuer über Bankangelegenheiten etc. entscheidet – das ist dann meist nicht die Person, die sich der Betroffene wünscht.

Dr. Dr. Ruppel geht in seinem Vortrag unter anderem auf häufig gestellte Fragen ein:

  • Was ist eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und wie unterscheiden sie sich?
  • Sind Vorlagen zum Ankreuzen geeignet?
  • Was muss ich bei den Formulierungen der Patientenverfügung beachten?
  • Welche Risiken birgt eine Vorsorgevollmacht?
  • Kann eine Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzen?

Dr. Dr. Ruppel ist auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisiert. Eines seiner Spezialgebiete ist das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Dieser Vortrag ist nicht öffentlich. Wenn Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben oder Dr. Dr. Ruppel als Referent zu diesem Thema in Ihre Einrichtung einladen wollen, rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.

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