Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht am 21.03.2017 in Wismar

Vortragsankündigung zum Thema Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel am 21. März 2017 um 18.00 Uhr im Haus Friedenshof der Seniorenheime der Hansestadt Wismar.

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes lässt Zweifel an vielen Patientenverfügungen aufkommen. Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel informiert gemeinsam mit den Seniorenheimen der Hansestadt Wismar in einem Vortrag über notwendige Nachbesserungen, um im Zweifelsfall keine unwirksame Patientenverfügung zu haben.

Die Themen:
– Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. Was ist was? Wo sind die Unterschiede?
– Kann mein Ehegatte mich vertreten?
– Wünsche, Werte, Ängste. Welche Alternativen gibt es zu Ankreuz-Patientenverfügungen?
– Was muss außer medizinischen Fragen noch geregelt werden?
– Wo muss ggf. nachgebessert werden?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls kostenfrei durch die Seniorenheime der Hansestadt Wismar gesorgt. Deshalb wird um eine kurze Anmeldung gebeten unter 0451/ 29 366 – 500 oder kanzlei [at] gesundheitsrecht [dot] de.

Veranstaltungsort: Seniorenheime der Hansestadt Wismar – Haus Friedenshof, Störtebekerstraße 2, 23966 Wismar, Großer Saal, 18.00 Uhr.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel.