Hintz/Ruppel: Schwangere Mitarbeiterin – was Praxisinhaber beachten sollten

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Arzt & Wirtschaft“ (Heft 10/2017, Seite 84) ist ein Beitrag der Rechtsanwälte Claudia Hintz und Dr. Thomas Ruppel zum richtigen Umgang von Praxisinhabern mit schwangeren Mitarbeiterinnen erschienen. Die beiden Lübecker Rechtsanwälte besprechen insbesondere Themen wie

  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Beschäftigungsverbote
  • Urlaubsgewährung
  • Kündigung

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere natürlich mit medizinrechtlichem Bezug.

Rückblick: Vortrag zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Nachdem meet-the-expert zum gleichen Thema beim Deutschen Kongress für Versorgungsforschung hat Rechtsanwalt Dr. Ruppel auch einen Vortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen gehalten.

Dabei ging er insbesondere darauf ein, dass die Substitution mit Ausnahme von im SGB V verankerten Modellprojekten aufgrund der Regelungen des Heilpraktikergesetzes derzeit nicht möglich sei. Außerdem fehle es an Vergütungsstrukturen.

Die Delegation ärztlicher Leistungen fände, so Dr. Ruppel, hingegen bis auf wenige Ausnahmen keine Grenzen in einem Arztvorbehalt. Berufsrechtlich sei die Delegation weitgehend unproblematisch.
Das Haftungsrecht und das Strafrecht würden sich weitgehend neutral zur Delegation ärztlicher Leistungen verhalten, entscheidend sei hier vielmehr die Einhaltung des Facharztstandards (bzw. vergleichbarer Standards). Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung nicht an die Weiterbildung zum Facharzt geknüpft ist, sondern sichergestellt werden muss vielmehr, dass die Leistung so erbracht wird, wie ein Facharzt sie erbracht haben würde.
Als Flaschenhals erweist sich aber auch hier, so Dr. Ruppel, das Vergütungsrecht. Die Vergütungsstrukturen müssen die Delegation ärztlicher Leistungen auch zulassen.

Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel wird am 05. Oktober in Berlin auf dem Deutschen Kongress für Versorgungsforschung unter anderem einen Vortrag zum Thema „Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen“ halten. Zum gleichen Thema wird er mit Nachwuchswissenschaftlern bei einer meet-the-expert-Runde diskutieren.

Sozialversicherungspflicht für freiberufliche Ärztin im Notdienst?

Ein kürzlich vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedener Fall beschäftigte sich mit der Statusfeststellung einer Notärztin, die für einen Verein tätig war. Zu klären war, ob sie freiberuflich, also selbstständig, tätig war oder in Abhängigkeit für den Verein arbeitete – und damit Arbeitnehmerin war.

Die Klägerin selbst sah sich als unabhängig, sprich freiberuflich und daher von der Sozialversicherungspflicht befreit an. Der Verein wurde gegründet, um den Notdienst in einer ländlichen Region Nordrhein-Westfalens abzudecken. Hierfür schickte er monatlich mögliche Dienstpläne an die Mediziner und diese bestätigten oder kommentierten diesen. Noch nicht besetzte Dienste wurden nachträglich mittels telefonischer Rücksprache verteilt, die Dienste hatten eine flexible Länge und waren tauschbar. Der Vertrag sprach von freiwilliger Dienstübernahme und freiberuflicher Tätigkeit der Notärzte. Das Landessozialgericht erkannte weder im Vertrag noch im tatsächlichen Vorgehen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und entschied daher, dass die Notärztin selbstständig und somit auch versicherungsfrei sei. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Verein lediglich einzelne angebotene Dienste der Mediziner annehme und die Notärzte keine generelle Leistungspflicht besäßen.

Für eine Beratung oder Fragen zu Ihrem arbeitsrechtlichen Status, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Ruppel. Vor allem Frau Rechtsanwältin Claudia Hintz berät umfassend im Arbeitsrecht mit Bezug zum Medizinrecht.

Ruppel/Peters, Ausgewählte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheit und Pflege im Überblick

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und seine Mitarbeiterin Svenja Peters haben einen Überblicksaufsatz über die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu wichtigen Themen in Gesundheit und Pflege in der gleichnamigen Fachzeitschrift „GuP – Gesundheit und Plflege“, veröffentlicht.

Ruppel/Peters: Ausgewählte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheit und Pflege
im Überblick, GuP 2017, 104

Die Rechtsanwälte der Kanzlei beraten ärztliche und nicht-ärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen, auch Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und deren Mitarbeiter in allen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts, insbesondere im Arbeitsrecht, bei Nachfolgeregelungen, Abrechnungsfragen, im Strafrecht und bei Behandlungsfehlervorwürfen.

Das Vorstellungsgespräch: Erlaubte und verbotene Fragen

In seinem aktuellen Beitrag in dem für junge Ärzte geschaffenen Portal „Operation-Karriere“ beantwortet Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel, welche Frage in ärztlichen Vorstellungsgesprächen erlaubt und welche verboten sind – und wie man auf verbotene Fragen reagiert.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Ruppel berät, vor allem Frau Rechtsanwältin Claudia Hintz, beraten umfassend im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht für Zahnärzte

Die Onlineausgabe der „Zahnmedizinischen Mitteilungen“ hat ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel zum Arbeitsrecht für Zahnärzte geführt. In dem Interview beantwortet Dr. Thomas Ruppel häufig gestellte Fragen von Zahnärzten zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, häufigen Streitpunkten, zur Sozialversicherung und zum Versicherungsschutz.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel, insbesondere Rechtsanwältin Claudia Hintz, beraten Ärzte und Zahnärzte in allen arbeitsrechtlichen Fragen und stehen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzunen und Gerichtsverfahren zur Seite.

Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin – Ärztliches Arbeitsrecht & Abrechnung

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hat im Rahmen des Weiterbildungstages Allgemeinmedizin an der Universität Greifswald erneut junge Assistenzärzte in rechtlichen Fragen weitergebildet. Er hielt u.a. Vorträge zum ärztlichen Vergütungsrecht (EBM und GOÄ) sowie zum Arbeitsrecht für Ärzte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht. Gemeinsam mit dem Lehrstuhlinhabe, Prof. Chenot, diskutierte er zudem mit den angehenden Fachärzten für Allgemeinmedizin auch Haftungsfragen aus praktischer und rechtlicher Sicht.

Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel für Unternehmer zum „Notfallkoffer“

Im Rahmen eines Aktionstages der Industrie- und Handelskammern zur Übergabe und Übernahme von Unternehmen („Stabwechsel“) am 21. Juni 2017 hält Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel bei der IHK zu Lübeck einen Vortrag zum Thema: „Notfallkoffer“.

Auf dem ganztätigen, kostenfreien „Aktionstag Unternehmensnachfolge“ geht um betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragen der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit.

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hält einen Vortrag zur Vorbereitung eines plötzlichen Ausfall des Geschäftsführers/Inhabers durch Krankheit oder Unfall.

Ausbildungplatz zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

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