Gesundheitsdaten  – DSGVO und kein Ende?

Das für viele Therapeuten leidige Thema DSGVO und den Gesundheitsdatenschutz beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem aktuellen Beitrag für „Zukunft Praxis“, der online nachgelesen werden kann. Anschaulich und verständlich geht Dr. Dr. Ruppel auf Akteneinsichtsrechte von Patienten, Speicherpflichten, das (zumeist nicht bestehende) Recht auf Löschung von Gesundheitsdaten und ihre Weitergabe ein.

Jean-François Chenot, Martin Scherer (Hrsg.): Allgemeinmedizin

Im Dezember 2021 ist im Elsevier-Verlag mit „Allgemeinmedizin“ ein weiteres aktuelles medizinisches Fachbuch erschienen, an dem Rechtsanwälte unserer Kanzlei als Autoren beteiligt sind. Die Herausgeber Prof. Jean-François Chenot (Direktor der Abteilung für Allgemeinmedizin an der Universität Greifswald) und Prof. Martin Scherer (Direktor des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am UKE Hamburg) haben in Zusammenarbeit mit vielen Co-Autoren eine umfassende Sammlung des aktuellen Wissensstandes für angehende Allgemeinmediziner und Internisten erstellt. Die Darstellung der juristischen Rahmenbedingungen erfolgt dabei auch durch Dr. Dr. Thomas Ruppel und Julian Detmer.
Das Werk kann gleichermaßen zur Vorbereitung auf die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sowie zur Auffrischung der Kenntnisse von bereits praktizierenden Hausärzten verwendet werden.

Die rechtlichen Grundlagen der hausärzlichen Tätigkeit führen Prof. Chenot und Dr. Dr. Ruppel aus. Sie gehen dabei unter anderem auf alles Wissenswerte bezüglich der Aufklärung von Patienten und des Behandlungsvertrages ein. Ebenfalls erläutern sie die ärztliche Schweigepflicht sowie die Besonderheiten in der Abrechnung von Kassen- und Privatpatienten. Darüber hinaus kommen sie auch auf Vorwürfe von Behandlungsfehlern und strafrechtliche Vorwürfe zu sprechen.

Anschließend bespricht Prof. Chenot gemeinsam mit Julian Detmer die Dokumentation in der Hausarztpraxis. Sie erklären, welche wichtige Rolle der sachgerechten Dokumentation im Praxisalltag zukommt und welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Beachtung geschenkt werden muss, um langfristig erfolgreich zu praktizieren. Weiterhin stellen sie praxisbewährte Ansätze zur Strukturierung von Sprechstunden- und Aufklärungsdokumentation vor und wägen die Vorzüge und Nachteile von elektronischer und herkömmlicher Aktenführung gegeneinander ab. Abschließend erörtern sie das zunehmend wichtige Thema des Datenschutzes, der rechtssicheren Speicherung und Verarbeitung von Daten sowie der Weitergabe an Dritte.

Darüber hinausgehend informiert das Werk über zahlreiche weitere Aspekte der allgemeinmedizinischen Tätigkeit und vermittelt so das relevante fachliche und juristische Wissen, das erfolgreiches selbstständiges Praktizieren als Hausarzt oder Internist ermöglicht.
„Allgemeinmedizin“ ist unter anderem im beck-online-shop sowie im Buchhandel erhältlich.

Neuauflage des Handbuchs Medizinrecht (Ratzel / Luxenburger (Hrsg.))

Kürzlich ist im Verlag C.F.Müller die 4., vollständig überarbeitete Auflage des Handbuches Medizinrecht erschienen. Das von Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Bernd Luxenburger herausgegebene Werk ist eines der am häufigsten zitierten Handbücher dieses Rechtsgebietes.

Die neue Auflage ist um mehrere Kapitel erweitert worden, die sich unter anderem mit der noch jungen Thematik der Telemedizin sowie der europäischen Datenschutzgrundverordung beschäftigen. Auch das in diesem Jahr zu unverhoffter Bedeutung gelangte Infektionsschutzgesetz wird gesondert behandelt. Desweiteren sind sämtliche Abhandlungen, die bereits in den vorigen Ausgaben enthalten waren, an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst worden.

Das von Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl-Heinz Möller verfasste Kapitel zu Kooperationen im Gesundheitswesen (Ärztliches Gesellschaftsrecht) wurde für die neue Auflage vom Autoren gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel überarbeitet.

Das Handuch Medizinrecht kann ab sofort unter cfmueller.de bestellt werden.

Mitarbeit an der Neuauflage des Handbuches Medizinrecht (Ratzel / Luxenburger (Hrsg.))

Im Dezember 2020 erscheint im Verlag C.F. Müller die 4. Auflage des von Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Bernd Luxenburger herausgegebenden Handbuches Medizinrecht. Dieses Werk nimmt aufgrund seiner wissenschaftlich fundierten, dabei besonders praxisbezogenen Abbildung medizinrechtlicher Zusammenhänge eine herausstechende Position in der Fachliteratur ein. Es ist eines der am häufigsten zitierten Handbücher seines Rechtsgebietes.

Die 4. Auflage ist vollumfänglich überarbeitet worden. Bereits in den vorigen Ausgaben enthaltene Kapitel wurden an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst; desweiteren ist das Handbuch um neue Abhandlungen erweitert worden. Diese setzen sich unter anderem mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung sowie der noch jungen Problematik der Telemedizin auseinander. Auch das Infektionsschutzgesetz, das in der aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie zu immenser Bedeutung gelangte, wird in einem gesonderten Kapitel eingehend behandelt.

Die Abhandlung zu Kooperationen im Gesundheitswesen (Ärztliches Gesellschaftsrecht) von Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl-Heinz Möller wurde in der neuen Auflage vom Autoren gemeinsam mit Dr. Dr. Thomas Ruppel aktualisiert.

Weitere Informationen zu diesem Standardwerk des Medizinrechts finden Sie auf cfmueller.de. Unter demselben Link ist das Handbuch ab sofort vorbestellbar.

Beratung zum Recht der ärztlichen Telemedizin

In den letzten Jahren wurde das Fernbehandlungsverbot für Ärzte in zunehmendem Maße gelockert. Die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei in Lübeck stehen bei sämtlichen Fragen bezüglich der telemedizinischen Patientenversorgung jederzeit zur Ihrer Verfügung. Eine fachkundige Beratung können wir Ihnen unter anderem in allen rechtlichen Belangen hinsichtlich der Abrechnung nach GOÄ und EBM, der Haftung und Versicherung bei Fernbehandlungen wie auch bezüglich des Datenschutzes anbieten. In besonderem Maße bewandert sind unsere Anwälte ebenfalls bezüglich der Anamnese und Diagnose im Rahmen einer Videobehandlung, damit einhergehender Aufklärung zu Risiken.

Auch betreffend der in der kommenden Zeit aufgrund der Corona-Pandemie zu erwartenden Gesetzesänderungen im Bereich der Telemedizin beraten wir Sie gerne.

Praxishomepage – gut besuchte Vorträge auf der TheraPro und der Therapie

Auf großes Interesse ist der RatgeberRecht Vortrag „Abmahnfalle Praxis-Webseite – wie Sie Ihre Homepage über die DSGVO hinaus rechtssicher gestalten“ gestoßen, den Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Januar 2019 auf der TheraPro in Stuttgart und im März 2019 auf der Therapie in Leipzig gehalten hat. Beide Fachausstellungen richten sich an Leistungserbringer im Heilmittelbereich wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.

Dr. Dr. Ruppel erläuterte in dem Vortrag, welche rechtlichen Vorgaben bei einer Praxishomepage zu beachten sind. Das beginnt schon damit, dass Online-Inhalte im Gesundheitswesen nicht nur der DSGVO entsprechen müssen. Das Haftungsrecht und das Heilmittelwerbegesetz beinhalten weitere Vorgaben. Wer als Praxisinhaber diese Regelungen nicht kennt, kann leicht abgemahnt werden. Schon ein kleiner Fehler im Impressum kann eine Haftungsklage nach sich ziehen. Ein Zitat eines Patienten, der sich auf der Webseite für eine erfolgreiche Behandlung bedankt, kann ebenfalls abgemahnt werden. Ein weiteres Thema war der Datenschutz bei Online-Fotos. Ein Foto, dessen Quelle nicht korrekt nach den Vorgaben des Autors oder der Bilddatenbank angegeben ist, verstößt gegen das Urheberrecht. Fotos von Personen, die der Veröffentlichung nicht ausdrücklich zugestimmt haben, verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht.

Beide Vorträge fanden in Zusammenarbeit mit dem Optica Abrechnungszentrum statt. Optica war auf der TheraPro sowie auf der Therapie mit einem Infostand vertreten und hat interessierten Therapeuten kostenlosen Eintritt zur Fachausstellung und damit auch zum Vortrag ermöglicht.

Im Anschluss an die Vorträge hatten die Teilnehmer jeweils ausführlich Gelegenheit, ihre Fragen am Optica-Stand direkt mit Dr. Ruppel zu besprechen. Das Interesse war so groß, dass die Gespräche bis zum Ende des offiziellen Messetages gingen. Die Wartezeit zu überbrücken, war aber denkbar angenehm – das Optica-Team versorgte die Besucher mit leckeren Smoothies und kreativen kleinen Köstlichkeiten.

Die Vorträge sind Teil des Infoservice RatgeberRecht – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum.

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Praxishomepage oder möchten Sie Dr. Dr. Ruppel als Referent zu diesem Thema einladen? Rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.