Personalfragen: Dürfen meine Mitarbeiter wegen Corona nicht zur Arbeit kommen?

Gerade in der aktuellen Ausnahmesituation stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen Ihre Mitarbeiter Ihrer Praxis fernbleiben dürfen.

Grundsätzlich gilt, dass die Angst vor einer Infektion durch Patientenkontakt nicht ausreichend ist, um nicht zur Arbeit zu erscheinen. In welchen Ausnahmefällen es Ihren Mitarbeitern doch erlaubt ist und was bei Infektionsverdacht geschieht, erfahren Sie in unserem Rechtstipp zu diesem Thema auf Anwalt.de.

Bei allen Fragen bezüglich der Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs, des Arbeitsschutzes, Ausnahmesituationen etc. stehen die Rechtsanwälte und Juristen unserer Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung!

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