Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht (Stuttgart)

Am 22. November 2024 findet erneut das Seminar von Dr. Dr. Thomas Ruppel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, statt. Dieses Seminar beleuchtet die Schnittstellen zwischen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf dem Vertragsarztrecht, Berufsrecht und Arzthaftungsrecht bei Vertragsgestaltungen. Die Vermittlung erfolgt praxisnah und anschaulich anhand konkreter Klauselbeispiele aus Praxiskaufverträgen, Anteilsübertragungsverträgen und Gesellschaftsverträgen, die die verschiedenen medizinrechtlichen Anforderungen und Gestaltungsvarianten verdeutlichen.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in ihren medizinrechtlichen Ausgestaltungen, darunter: Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Teil-BAG, Praxisgemeinschaft.
  • Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und seine rechtlichen Besonderheiten.

Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, die ihr Wissen um medizinrechtliche Aspekte erweitern möchten, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Fokus auf medizinrechtliche Mandate oder medizinrechtlichem Interesse.

Datum: 22. November 2024
Ort: Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.arber-seminare.de/seminar/schnittstellen-medizinrecht-und-gesellschaftsrecht-stuttgart/9408

Praxismietvertrag – die teuerste Entscheidung nach dem Praxiskauf

Beim Start in die Selbstständigkeit sind viele Entscheidungen zu treffen. Die teuerste ist neben dem Erwerb einer Praxis der Praxismietvertrag. Ein Fehler kann existenzielle Folgen nach sich ziehen. In einem Beitrag für den Ratgeber Recht von Optica hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel die rechtlichen Probleme und Hinweise zur Vermeidung dieser kurz und verständlich zusammengefasst. Er erklärt, wer die Mietvertragsparteien sein sollten, welche Laufzeit sachgerecht ist und wie wichtig die genaue Bezeichnung der Mietsache ist. Aber auch auf die Gefahr der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten wird eingegangen. Den Beitrag finden Sie im Oktoberheft von Zukunft Praxis und online im Ratgeber Recht von Optica unter diesem Link: hier.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe inkl. Vertragsgestaltung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist auch im Jahr 2022 wieder Referent bei den Fachanwaltslehrgängen der ARBER-Seminare. In Frankfurt am Main bildet er Fachanwälte für Medizinrecht an den Schnittstellen von Vertragsartztrecht (Kassenarztrecht) und Vertragsgsgestaltung aus. Dazu gehören etwa Praxiskaufverträge, Gesellschaftsverträge für Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften), Verträge über den Verkauf von Gemeinschaftspraxisanteilen, aber auch Vertragsgestaltungen rund um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und vertragsarztrechtlichem Jobsharing.

Recht der Zahnärzte – § 15 FAO-Seminar

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel gibt am 02. Dezember in Frankfurt am Main ein §-15-FAO-Seminar zum Recht der Zahnärzte. Praxisnah und beratungsorientiert bespricht Dr. Dr. Ruppel vertragsarzt-, beruf-, straf-, und gesellschaftsrechtliche Aspekte der zahnärztlichen Berufsausübung. Ein idealer Einblick für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftrecht, Fachanwälte für Strafrecht und natürlich Fachanwälte für Medizinrecht in die Beratung von Zahnärzten: Dr. Dr. Ruppel behandelt die Verschränkungen und Beziehungen aller Teilrechtsgebiete in der Rechtsberatung von Zahnärzten, von vertragszahnärztlichen Zulassungsverfahren über die arbeits- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung dabei bis zur Gestaltung von Praxiskaufverträgen und Berufsausübgungsgemeinschaften.

Webinar zur rechtssicheren Gestaltung eines Praxiskaufvertrages

Der Erwerb einer eigenen Praxis ist oftmals der wichtigste Schritt in der Laufbahn eines Leistungserbringers im Gesundheitswesen. Dieser Vorgang ist für Käufer wie Verkäufer mit einem großen Risiko verbunden. Umso wichtiger ist es, bei der Erstellung des Kaufvertrages bestimmte Details zu beachten. Unachtsamkeiten können hier schnell die Kosten der Praxisübernahme vervielfachen oder gar den ganzen Verkauf vereiteln.

Einen fundierten Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Ausgestaltung eines solchen Vertrages bedenken sollten, gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in einem Optica-Webinar.

Dabei geht er zunächst darauf ein, welche Vorbereitungen für eine reibungslose Kaufabwicklung unbedingt getroffen werden sollten. Anschließend werden die Nachteile von Musterverträgen und die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises thematisiert. Desweiteren erläutert Herr Dr. Dr. Ruppel, worauf bei der rechtssicheren Übernahme einer Patientenkartei zu achten ist, um abschließend darauf einzugehen, welche Klauseln unbedingt in den Kaufvertrag aufgenommen werden müssen.

Das Webinar können Sie bei Optica buchen und danach jederzeit abrufen. Bei noch offenen Fragen steht Referent Dr. Dr. Thomas Ruppel gerne via Email zur ihrer Verfügung.

Erfolgreiche RatgeberRecht-Webinare für Therapeuten

Expertenwissen vom Rechtsanwalt aus erster Hand – das wurde von Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen bei den RatgeberRecht-Webinaren im 1. Halbjahr 2019 gut angenommen. In Zusammenarbeit mit dem Optica Abrechnungszentrum hat Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel Premium-Webinare mit Live-Chat zu den Themen „Richtig absichern für Therapeut und Praxis“ und „Als Arbeitgeber rechtssicher handeln“ durchgeführt.

Teil des Programm waren auch die on-Demand-Webinare „Praxiskaufvertrag – wie Käufer und Verkäufer Fallstricke vermeiden“ und „Praxisgemeinschaft versus Gemeinschaftspraxis“.

Bei den Premium-Webinaren zu Arbeitsrecht und Absichern nutzten viele Teilnehmer den an den Vortrag anschließenden Live-Chat, bei dem Dr. Dr. Ruppel die individuellen Fragen direkt beantwortet hat. Die Teilnehmer waren entweder Inhaber einer Therapiepraxis oder selbstständige Therapeuten, so dass konkrete rechtliche Fragen und Probleme aus dem Praxisgeschehen angesprochen wurden. Zusätzlich wurden die Webinar-Folien zum Download und Links zu weiterführenden Informationen bereitgestellt. Anmelden konnten sich dabei nicht nur Optica-Kunden, sondern alle Interessierten – wobei Optica-Kunden ein Preisvorteil bei der Teilnahmegebühr eingeräumt wurde.

Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen, die eine eigene Praxis gründen oder eine Kooperation mit anderen Therapeuten eingehen wollen, können weiterhin die On-Demand-Webinare zu den Themen Praxiskaufvertrag und Praxisgemeinschaft versus Gemeinschaftspraxis jederzeit online abrufen. Das Optica-Webinarprogramm für das 2. Halbjahr 2019, das auch Themen zur Rezeptabrechnung und Absetzungen für Leistungserbringer im Heilmittelbereich abdeckt, ist derzeit noch in Planung. Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare.

Die Webinare mit Dr. Dr. Ruppel finden im Rahmen des Infoservice RatgeberRecht statt – eine Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Therapiepraxis oder möchten Sie Dr. Dr. Ruppel als Referent zu einem speziellen Thema aus dem Bereich Berufsrecht für Heilberufe einladen? Rufen Sie uns einfach an unter: 0451/29 366-500 oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Beim Praxiskaufvertrag Fallstricke vermeiden

Sie sind Therapeut und wollen eine Praxis kaufen oder Ihre Praxis verkaufen? Sie überlegen, Anteile an einer Gemeinschaftspraxis zu erwerben oder abzugeben? Dann spielt der Praxiskaufvertrag eine zentrale Rolle und birgt gleichzeitig viele Risiken. Was Käufer und Verkäufer beachten müssen, um häufige Fehler zu vermeiden, bringt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im RatgeberRecht Webinar „Praxiskaufvertrag – wie Käufer und Verkäufer Fallstricke vermeiden“ anschaulich und leicht verständlich auf den Punkt.

Das On-Demand-Webinar richtet sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, die sich mit dem Thema Praxiskauf oder -verkauf beschäftigen. Das Webinar ist jederzeit buchbar und danach auch jederzeit erneut abrufbar. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zum Webinar direkt per E-Mail an Dr. Dr. Ruppel zu richten.

Im Webinar erfahren Sie:

  • Wie Sie sich auf einen Praxiskauf bzw. Praxisverkauf vorbereiten
  • Was Sie bei der Wertermittlung beachten sollten
  • Wie Sie eine Patientenkartei rechtssicher übergeben
  • Welche Vertragsklauseln für Käufer bzw. Verkäufer wichtig sind

RatgeberRecht-Webinare für Therapeuten:

Praxiskaufvertrag – wie Käufer und Verkäufer Fallstricke vermeiden
Informationen und Anmeldung
Die Teilnahmegebühr beträgt 49 Euro bzw. 39 Euro für Optica-Kunden.

Das Webinar ist Teil des Infoservice RatgeberRecht – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum.

Auf der Optica-Webseite finden Sie auch Fragen, die Teilenehmer dieses Webinars bereits gestellt haben, mit Antworten von Dr. Dr. Ruppel: FAQ zum Praxiskaufvertrag.

Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare.

Nachfolgeberatung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel hat bei der IHK zu Lübeck interessierte Abgeber und potentielle Übernehmer von Unternehmen beraten. Die IHK zu Lübeck bietet kostenfreie Nachfolgeberatung an, in der betriebswirtschaftliche und rechtliche Themen besprochen werden.

Auch im Medizinrecht ist Rechtsanwalt Dr. Ruppel vor allem in der Nachfolgeberatung tätig, insbesondere bei der Übernahme von Praxen (Praxiskauf, Praxisverkauf) und bei Vorsorgevollmachten für Unternehmer, die sich, ihren Betrieb und ihre Familie vor bedrohlichen Krisen bei Krankheit und Unfall schützen wollen.