Vorsorgevollmachten für Unternehmer und Selbstständige

Niemand beschäftigt sich gerne mit Gebrechen, Krankheiten und Unfällen. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfüungen sind unabdingbar, um die Wahrung des eigenen Willens in Zeiten kurzer oder sogar jahrelanger Unfähigkeit, diesen selbst durchzusetzen, zu gewährleisten.

Während Privatpersonen häufig auf Vordrucke aus dem Buchhandel zurückgreifen oder darauf vertrauen, dass der Ehegatte die Vertretung übernimmt – was er nicht darf – sehen sich viele Unternehmer und Selbstständige deutlich komplexeren Fragen ausgesetzt. Es gilt, Ihr Lebenswerk und die Versorgung Ihrer Angehörigen zu sichern.

Unsere Kanzlei berät insbesondere Unternehmer und Selbstständige bei der Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übergangsregelungen bei Unfällen, Alter und Krankheit:

  • Wer darf, wenn der Geschäftsführer ausfällt, Entscheidungem im Unternehmen treffen?
  • Wer darf die Steuererklärung abgeben, Personalentscheidungen fällen, Verträge schließen oder gar das Unternehmen veräußern?
  • Welche rechtlichen Voraussetzungen (Prokura? aufschiebend bedingte Geschäftungsführer-Bestellung? Genehmigungsbedürftige Gewerbe?) sind dafür einzuhalten?
  • Wie kann der Zugriff auf Konten, Unterlagen, Datenbanken gewährt werden? Akzepzieren die Banken die bisherigen Regelungen?
  • Muss es wirklich eine Generalvollmacht sein?
  • Wie kann der Einblick in sensible Daten vor dem Vorsorgefall verhindert werden?
  • Wie kann der Missbrauch von ausgestellten Vollmachten verhindert werden?
  • Wer darf den Vertreter kontrollieren? Wer kann ihn auch effektiv kontrollieren?
  • Wie soll mit dem Unternehmen verfahren werden, wenn der Inhaber über Jahre erkrankt bleibt?

Rechtsanwalt Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel berät Sie zu allen Fragen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Aufgrund unserer Expertise im Medizinrecht und bei der Beratung von Unternehmen (insb. GmbH, Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts) können wir mit Ihnen gemeinsam praktikabele, rechtssichere und preiswerte Lösungen entwickeln um für den Fall der Fälle vorzusorgen und Ihr Lebenswerk zu sichern.

Wir beraten Sie auch für Ihre private Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

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