Rückblick: Meet-the-expert Delegation und Substitution

Am Vormittag des 05. Oktober (als noch niemand ahnen konnte, das die Rückfahrt aus Berlin unmöglich werden würde) hielt Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel eine meet-the-expert-Runde beim 16. Deutschen Kongress für Versorgungsvorschung vor Nachwuchswissenschaftlern zu rechtlichen Grenzen von Delegation und Substitution. Eine Stunde lang wurden vor allem berufsrechtlichen, vergütungsrechtlichen und strafrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für die Delegation ärztlicher Leistungen intensiv diskutiert. Die Substitution scheitert hingegen abseits sozialrechtlicher Modellvorhaben am Arztvorbehalt des Heilpraktikergesetzes.

Maus: Rezension zu Ruppel, AGnES in der Regelversorgung

Rechtsanwalt Dr. Christian Maus aus Düsseldorf hat in der Fachzeitschrift „Wege zur Sozialversicherung“ (Ausgabe 2/2017, S. 63f) die Disseration von Dr. Thomas Ruppel, „AGnES in der Regelversorgung – Mangelhafte Umsetzung des § 87 Abs. 2b S. 5 SGB V in Bundesmantelvertrag und EBM“ rezensiert.

Dr. Thomas Ruppel hat in seinem Werk die Umsetzung des Modelles „AGnES“ zur Delegation von hausärztlichen Hausbesuchen auf nichtärztliche Fachkräfte, das insbesondere dem Ärztemangel im ländlichen Raum lindern sollte, durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverband Bund der Kankenkassen) untersucht. Dr. Ruppel kam zu dem Ergebnis, der der Gesetzgeber das „AGnES“-Modell in die Regelversorgung überführen wollte, dies aber durch die Selbstverwaltung sowohl im Umfang der delegierbaren Tätigkeiten, der in Frage kommenden Patienten, der Fortbildung für die Fachkräfte als auch hinsichtlich der Vergütung und vieler weiterer Aspekte nur unzureichend geschehen ist.

Zähneputzen

Das ist nicht nur für kleine Kinder interessant:

„Die Zahnpflege umfasst sowohl die Vorbereitung wie z. B. Zahnpasta-auf-die-Bürste-Geben und/oder das Aufschrauben von Behältnissen (Zahnpaste/Mundwasser)  als  auch  den  eigentlichen  Putzvorgang  und  die  Nachbereitung,  aber
auch die Reinigung von Zahnersatz und die Mundpflege, d. h. das Spülen der Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanische Reinigung der Mundhöhle.“

Aus den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches

Das Schlimme ist, dass man das als Jurist ganz normal findet, dass solche (vermeintlich) eindeutigen Tätigkeiten rechtlich definiert werden. Während normale Menschen einfach nur den Kopf schütteln.

Eigentlich…

…darf die Aufklärung der Patienten vor ärztlichen Behandlungen über die Diagnose, die geplante Behandlung, mögliche Risiken, Alternativen und auch über wirtschaftliche Fragen nur von ärztlichem Personal erfolgen. Zudem muss sie persönlich oder ausnahmsweise telefonisch vorgenommen werden und dazu – aber nicht ausschließlich – schriftlich. Ein nicht ordnungsgemäß aufgeklärter Patient kann nicht wirksam in seine Behandlung, die eine Körperverletzung darstellt, einwilligen. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht wohl angesichts der Arbeitsbelastung deutlich anders aus.

Krankenhausbehandlung größter Kostenfaktor – Vorsorgekosten verschwindend gering?

Wie schon berichtet, hatte die GKV im Jahr 2012 Ausgaben von insgesamt 184,5 Milliarden Euro zu verzeichnen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums verteilen sich diese wie folgt:

  1. Krankenhausbehandlung 33 %
  2. Ambulante ärztliche Versorgung 18 %
  3. Arzneimittel aus Apotheken und von Sonstigen 16 %
  4. Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 5 %
  5. Krankengeld 5 %
  6. Netto-Verwaltungskosten 5 %
  7. Hilfsmittel 4 %
  8. Sonstige Ausgaben 4 %
  9. Heilmittel 3 %
  10. Zahnersatz 2 %
  11. Behandlungs-/Häusliche Krankenpflege 2 %
  12. Fahrkosten 2 %
  13. Vorsorge- und Reha-Maßnahmen 1 %

Die ambulante ärztliche Versorgung meint in dieser Statistik nicht nur die haus- und fachärztliche Versorgung, sondern unter anderem auch die „Behandlung durch Belegärzte in Krankenhäusern, ärztliche Beratung und Behandlung bei Empfängnisverhütung […]“ usw. anfallenden Kosten.

Hinsichtlich der Verwaltungskosten ist mir nicht bekannt, wie diese berechnet wurden, ob hier nur die Kosten der Organisationen, die tatsächlich „nur“ verwalten und nicht behandeln, wie der Krankenhassen und Kassenärztlichen Vereinigungen einbezogen wurden oder ob hierin auch Bürokratiekosten in den Praxen usw. enthalten sind.

Ich finde den äußerst geringen Anteil der Vorsorge- und Reha-Maßnahmen an den Gesamtausgaben überraschend, der sich nicht mit einem subjektivem Empfinden hinsichtlich der Kommuniaktion, wie wichtig Vorsorgemaßnahmen sein, überraschend.

Patientenverfügung

Wieder ein Ratgeber, auch diesesmal nicht von mir, aber (hoffentlich) hilfreich: Die Verbraucherzentrale NRW hat eine umfangreiche Broschüre „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ herausgegeben, die auch als E-Book in verschiedenen Formaten verfügbar ist und natürlich auch über die obligaten Textbausteine verfügt.

Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es hier. Der Preis erscheint mit unter 8,00 € erschwinglich.

Einige Änderungen im Gesundheitsrecht zum Jahreswechsel

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf die aus seiner Sicht relevanten Änderungen im Gesundheitsrecht zum Jahreswechsel hin, die insbesondere

– den Wegfall der Praxisgebühr (dazu in diesem Blog schon hier, hier und hier)
– keine Zusatzbeiträge bzw. sogar Prämienauszahlungen seitens der Kassen
– den Beitrag für den Basistarif der Privaten Krankenversicherungen
– Änderungen der Entgeltstrukturen
– und eine Pflegereform

betreffen, hin.

Für Arbeitgeber hat die Bahn BKK nützliche Hinweise zusammengestellt.

Pflegekinder

Die Tageszeitung berichtet in einem eindrücklichen Artikel aus der Perspektive einer Mutter über eine Situation, über die man sich wohl recht selten Gedanken macht: Pflegekinder. Nein, diesesmal nicht Kinder fremder Eltern, die von aufopferungsvollen Eltern zu sich genommen wurden, sondern über die Pflege eigener Kinder, die nicht weniger aufopferungsvolle Eltern über Jahre fordern.

Die bürokratischen Hindernisse scheinen, glaubt man dem Artikel, ähnlich aufwendig zu sein wie die Pflege der Kinder selbst, zumal es offenbar nur wenige professionelle Strukturen für diese zahlenmäßig recht kleine Gruppe Hilfebedürftiger gibt.

In dem von einer betroffenen Mutter gegründeten Gesprächskreis werden – leider – auch Adressen guter Anwälte ausgetauscht. Naiver Gedanke: Schade, dass es auch hier nicht ohne geht.

Zugleich berichtet der Spiegel,  gesetzliche Krankenkassen diskutierten „Modelle, wonach deutsche Pflegefälle im Ausland versorgt würden“, weil immer mehr pflegebedürftige Alte nicht mehr in der Lage wären, die Pflegekosten aus ihren eigenen Mitteln zu bestreiten. Bei – laut Spiegel – durchschnittlichen Pflegekosten in der Pflegestufe 3 von 2900 € kaum verwunderlich. Solche Rentenansprüche, die zur Finanzierung (des verbleibenden Differenzbetrages) der Pflegekosten herangezogen werden können, dürfte kaum ein Arbeitnehmer erwerben.