Zähneputzen

Das ist nicht nur für kleine Kinder interessant:

„Die Zahnpflege umfasst sowohl die Vorbereitung wie z. B. Zahnpasta-auf-die-Bürste-Geben und/oder das Aufschrauben von Behältnissen (Zahnpaste/Mundwasser)  als  auch  den  eigentlichen  Putzvorgang  und  die  Nachbereitung,  aber
auch die Reinigung von Zahnersatz und die Mundpflege, d. h. das Spülen der Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanische Reinigung der Mundhöhle.“

Aus den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches

Das Schlimme ist, dass man das als Jurist ganz normal findet, dass solche (vermeintlich) eindeutigen Tätigkeiten rechtlich definiert werden. Während normale Menschen einfach nur den Kopf schütteln.