Das Bundesgesundheitsministerium weist auf die aus seiner Sicht relevanten Änderungen im Gesundheitsrecht zum Jahreswechsel hin, die insbesondere
– den Wegfall der Praxisgebühr (dazu in diesem Blog schon hier, hier und hier)
– keine Zusatzbeiträge bzw. sogar Prämienauszahlungen seitens der Kassen
– den Beitrag für den Basistarif der Privaten Krankenversicherungen
– Änderungen der Entgeltstrukturen
– und eine Pflegereform
betreffen, hin.
Für Arbeitgeber hat die Bahn BKK nützliche Hinweise zusammengestellt.