Schon seit mehreren Jahren sind das Ärztenetz Haffnet (https://haffnet-online.de/) und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Ruppel enge Kooperationspartner. Haffnet ist ein freiwilliger Zusammenschluss engagierter haus- und fachärztlicher Praxen rund um Ueckermünde und Torgelow. Die Mitglieder haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Patientenversorgung zu erhalten und zu verbessern. Hierfür fördern sie nicht nur die Niederlassung und Anstellung junger Ärztinnen und Ärzte, sondern sind auch in vielen Gesundheitsprogrammen aktiv und betreiben umfangreich Versorgungsforschung. Uns als Kanzlei verbindet mit Haffnet nicht nur eine enge rechtsberatende Beziehung, sondern auch die gemeinsame forschende Tätigkeit.
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Kurs Intensivtransport
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hat im Rahmen des Intensivtransportkurses am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) die Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Intensivtransportwesens übernommen. Der Kurs orientiert sich an den Vorgaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).
Die zunehmende Zentralisierung hochspezialisierter medizinischer Leistungen und strukturellere Veränderungen in der Krankenhauslandschaft führen zu einer steigenden Zahl arztbegleiteter Interhospitaltransporte. Dabei stellen die kontinuierliche Fortführung intensivmedizinischer Therapien sowie hohe Überwachungs- und Behandlungsstandards erhebliche Anforderungen an das medizinische Fachpersonal.
Um Notärztinnen, Notärzte und Rettungsfachpersonal gezielt auf diese Herausforderungen vorzubereiten, hat die DIVI ein strukturiertes Curriculum zur Qualifikation für den Intensivtransport entwickelt.
Interessierte haben im Dezember 2025 erneut die Möglichkeit, an diesem Kurs teilzunehmen. Genauere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter diesem Link: https://www.uksh.de/notfallmedizin/Kursangebote/Intensivtransport_Kurs-p-1223.html
Der Praxisname: Wie darf ich meine Praxis nennen?
Die Wahl des Praxisnamens ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Er steht für die Identität der Praxis, prägt ihren Außenauftritt und trägt zur Wiedererkennung bei. Doch bei aller Kreativität dürfen die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht aus dem Blick geraten. Welche Regeln gelten, hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel im Ratgeber Recht von Optica erklärt.
Ob GmbH, Einzelpraxis oder GbR – für alle Heilmittelpraxen gelten klare Grenzen: Der Praxisname darf keine falschen Angaben enthalten, keine unzulässigen Heilversprechen vermitteln, nicht mit anderen Praxen im selben Einzugsgebiet verwechselt werden können und muss insgesamt klar unterscheidbar sein.
Besonders bei Heilmittelpraxen in der Rechtsform der GbR sorgt eine Gesetzesänderung von 2024 für Unsicherheit: Fantasienamen könnten künftig unzulässig sein – ganz geklärt ist das jedoch noch nicht. In jeden Fall ist die Angabe der Namen der Gesellschafter und der Zusatz „GbR“ zulässig. Wichtig ist auch, klar zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einer reinen Praxisgemeinschaft zu unterscheiden – schon der Praxisname darf hier keinen falschen Eindruck erwecken.
Ist der Name einmal gewählt und die Gründung abgeschlossen, muss er konsequent und korrekt verwendet werden auf allen Werbemedien. Denn missverständliche Angaben können im Ernstfall nicht nur für Verwirrung sorgen, sondern auch rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Mehr zum Thema – mit Beispielen und rechtlicher Einordnung – finden Sie im vollständigen Beitrag unter folgendem Link: https://www.optica.de/wissenswert/detail/praxisname
Handy, Laptop und Co – Dienstliche und private Endgeräte und deren Nutzung in der Praxis
In vielen Praxen und Unternehmen gehören Smartphones, Tablets und Laptops längst zur Grundausstattung. Doch im Arbeitsalltag stellen sich schnell praktische und rechtliche Fragen: Darf ich mein Dienstgerät privat nutzen? Muss ich mein eigenes Handy für die Arbeit einsetzen? Und was passiert, wenn etwas kaputtgeht?
Genau diesen Fragen geht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel im Ratgeber Recht von Optica nach. Dort erklärt er kurz und verständlich wie der Umgang mit dienstlichen und privaten Endgeräten geregelt ist – und wie sich unnötiger Ärger vermeiden lässt.
Wird ein Gerät vom Arbeitgeber gestellt, besteht grundsätzlich auch die Pflicht, es zu nutzen. Die private Nutzung des Geräts ist nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich oder stillschweigend gestattet wurde. Wer sich nicht daran hält und beispielsweise private Programme oder Apps installiert, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Umgekehrt darf der Arbeitgeber ohne vertragliche Regelung nicht verlangen, dass Mitarbeiter ihr eigenes Gerät für die Arbeit verwenden. Der Einsatz privater Technik bringt erhebliche rechtliche Risiken mit sich – von Lizenzproblemen bis zu Datenschutzverstößen, etwa wenn Patientendaten ungeschützt auf privaten Geräten gespeichert werden.
Wenn Sie tiefer in die rechtlichen Details rund um die Nutzung dienstlicher und privater Endgeräte eintauchen möchten, finden Sie den vollständigen Beitrag unter folgendem Link: https://www.optica.de/wissenswert/detail/dienstlaptop-therapiepraxis
Stellenangebot: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit Interesse am Medizinrecht
Unsere auf das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Lübeck sucht eine engagierte Rechtsanwältin oder einen motivierten Rechtsanwalt (m/w/d), der oder die Interesse an medizinrechtlichen Fragestellungen hat. Wir vertreten Leistungserbringer im Gesundheitswesen und decken dabei das gesamte Spektrum medizinrechtlicher Fragestellungen ab. Als forschungsstarke Kanzlei sind wir aktiv an interdisziplinären Projekten an der Schnittstelle zwischen Recht und Medizin beteiligt.
Wir wünschen uns Verstärkung durch Kolleginnen oder Kollegen, die nicht nur juristisch sicher agieren, sondern auch Freude an komplexen Fällen haben – insbesondere in Bereichen wie dem Vertragsarztrecht, der Gestaltung medizinrechtlicher Verträge, dem Arztstrafrecht oder auch dem Arbeitsrecht – und Freude daran finden, gemeinsam im Team tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Unsere Kanzleiräume befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Lübecker Hauptbahnhof. Für Radfahrer stehen Duschen zur Verfügung, und wer eine Pause braucht, findet Abwechslung am Kickertisch. Neben einer strukturierten und umfassenden Einarbeitung bieten wir Ihnen ein persönliches Mentoring durch erfahrene Kollegen und Kolleginnen, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie die Option zur Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Medizinrecht. Sie erhalten die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Mandatsbetreuung mit Mandantenkontakt von Anfang an. Ergänzend bieten wir ein flexibles Arbeitszeitmodell sowie die Möglichkeit zum Homeoffice, um eine ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen.
Detaillierte Informationen zu weiteren Vorteilen und zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.lto.de/karriere/stellenmarkt/job/163308-rechtsanwalt-dr-dr-thomas-ruppel-rechtsanwaeltin-rechtsanwalt-mit-interesse-am-medizinrecht-medizinrecht-luebeck
Online-Live-Lehrgang: Zertifizierte Fachkraft Feuerwehrwesen
Feuerwehraufgaben in der kommunalen Verwaltung sind ebenso vielfältig wie anspruchsvoll. Sie reichen vom Amtshaftungsrecht über die Feuerwehrbedarfsplanung und Gebührenkalkulation bis hin zum Vergaberecht. Wer in diesem Bereich Verantwortung übernimmt, braucht aktuelles Wissen. Genau das bietet der Online-Lehrgang „Zertifizierte Fachkraft Feuerwehrwesen“ der AKADEMIE HERKERT. Die nächsten Termine finden 2025 an zwei Terminen statt: vom 19. bis 22. Mai und vom 22. bis 25. September.
An vier aufeinanderfolgenden Lehrgangstagen vermitteln erfahrene Referenten kompakt, fundiert und praxisnah topaktuelles Fachwissen rund um die administrativen und organisatorischen Aufgaben der Feuerwehr. Sie bringen nicht nur fachliche Expertise mit, sondern auch langjährige Erfahrung aus der freiwilligen Feuerwehr – und damit ein Gespür für die Realität vor Ort.
Einer der drei Referenten ist Dr. Dr. Thomas Ruppel, der das Thema Amtshaftungs- und Disziplinarrecht behandelt. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht – und zugleich seit vielen Jahren in der freiwilligen Feuerwehr aktiv. Diese Kombination aus juristischer Fachkompetenz und praktischer Erfahrung im Einsatzdienst ermöglicht es ihm, komplexe rechtliche Fragen verständlich und praxisnah zu vermitteln. Er behandelt unter anderem die zivilrechtlichen Voraussetzungen der Amtshaftung, die Beamtenstellung im Einsatz, den Umgang mit qualifizierten Rückmeldungen bei Brandmeldeanlagen sowie die Einleitung und Durchführung von Disziplinarverfahren.
Der Lehrgang kombiniert Fachvorträge mit Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Teilnehmer erhalten während der gesamten Lehrgangsdauer Zugang zur digitalen Lernplattform und haben jederzeit die Möglichkeit live ihre Fragen zu stellen. Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat „Fachkraft Feuerwehrwesen“ verliehen.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter diesem Link: https://www.akademie-herkert.de/themenuebersicht/kommunales/zertifizierte-fachkraft-feuerwehrwesen
8. MVF-Kongressworkshop: „Impfstatus 2025 – § 25b SGB V: Chancen, Hinderungsgründe, Lösungen“
Am 18. Juni 2025 findet der 8. Kongressworkshop von „Monitor Versorgungsforschung“ in digitaler Form statt. Bei den vergangenen Kongressen wurden die Gründe für die vergleichsweise niedrigen Impfquoten in Deutschland intensiv untersucht. Dabei zeigte sich immer wieder, dass es zahlreiche Barrieren gibt, aber auch viele Chancen und Ansätze, diese zu überwinden.
Mit dem neu eingeführten § 25b SGB V steht den Krankenkassen nun ein modernes Instrument zur Verfügung, das es ihnen ermöglicht, datengestützte Auswertungen zum Gesundheitsschutz ihrer Versicherten vorzunehmen und diese über die Ergebnisse zu informieren. Allerdings ist diese Möglichkeit auf sechs Gesundheitsrisiken beschränkt, zu denen auch die Identifikation für Schutzimpfungen gemäß § 20 Absatz 2 IfSG zählt. Genau dieses Thema „Impfindikationen für Schutzimpfungen“ soll im 8. Online-Fachkongress im Mittelpunkt stehen.
Ziel des Kongresses ist es, zusammen mit den Teilnehmer die bestehenden Hürden zu identifizieren und das Potenzial der personalisierten Ansprache von Versicherten zu erkunden. Erstmalig werden auf dem Kongress auch die praktischen Erfahrungen mit Maßnahmen vorgestellt, die in den Jahren 2024 und 2025 auf Basis von § 25b SGB V umgesetzt wurden.
Zu den Referenten gehört auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel. Er wird über die rechtlichen Implikationen der Stratifizierung des Versichertenklientels nach § 25b SGB V referieren.
Der Kongress richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Verantwortlich aus Selbsthilfe/Patientenvereinigungen, aus Krankenversicherungen, aus Institutionen der Selbstverwaltung und an viele weitere Interessierte.
Datum: 18. Juni 2025
Ort: Online
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.monitor-versorgungsforschung.de/kongresse/impf-kongresse/8-mvf-kongress-impfstatus-2025/
Kongress von Monitor Versorgungsforschung „Mit PROM und PREM zu Patient Centered Care“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hat am 13. Kongress von Monitor Versorgungsforschung teilgenommen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand dabei der aktuelle Stand der Nutzung von Patient-Reported Outcome Measures (PROM) und Patient-Reported Experience Measures (PREM).
Trotz ihres Potenzials werden diese derzeit nur fragmentiert und unkoordiniert eingesetzt, was zu einem nicht genügend guten Patientenwohl führt. In seinem Vortrag beleuchtete Dr. Ruppel die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von PROMS/PREMS im Krankenversicherungsrecht. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der möglichen Anwendung von PROMs und PREMs in der ambulanten Versorgung – einem Bereich, in dem diese bislang kaum zum Einsatz kommen. Dr. Ruppel wies jedoch auch auf die Grenzen der Nutzung hin, insbesondere im Hinblick auf die Anonymität der Auswertungen und die damit verbundenen Herausforderungen für den Rechtsschutz.
Die Vortragsfolien und den Audiotrack des Beitrags von Dr. Ruppel sind jetzt wie auch alle weiteren Vorträge des Kongresses open access unter folgendem Link verfügbar: https://www.monitor-versorgungsforschung.de/featured/13-mvf-fachkongress/?cookie-state-change=1735381551210
Seminar: Korruption im Gesundheitswesen
Es gibt noch ein weiteres Mal die Möglichkeit, am Seminar „Korruption im Gesundheitswesen“ teilzunehmen, das von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel geleitet wird. Thematisiert werden die zentralen Inhalte sowie die neuesten Entwicklungen und der Umgang mit den Antikorruptionsvorschriften. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung bei der Gestaltung von Verträgen und Kooperationen. Dabei werden unter anderem die §§ 299a, 299b und 300 StGB, § 128 SGB V sowie relevante berufsrechtliche Regelungen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht oder Strafrecht sowie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich intensiv mit gestaltungsrechtlichen Fragen in diesen Bereichen beschäftigen. Ebenso eignet es sich für Anwälte auf der Seite der Leistungserbringer (insbesondere Fachanwälte für Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Strafrecht) sowie für Juristinnen und Juristen, die ärztliche Kooperationen konzipieren und bewerten.
Datum: 13. Dezember 2024
Ort: Online
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-hybrid/10129
Seminar: Korruption im Gesundheitswesen
Es bietet sich erneut die Gelegenheit, am Seminar „Korruption im Gesundheitswesen“ von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel teilzunehmen. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Inhalte und aktuellen Entwicklungen der Antikorruptionsvorschriften. Ein Fokus liegt dabei auf ihrer praktischen Anwendung bei der Gestaltung von Verträgen und Kooperationen. Thematisiert werden unter anderem die §§ 299a, 299b und 300 StGB, § 128 SGB V sowie die einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.
Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht oder Strafrecht sowie für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich vertieft mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in diesen Fachbereichen beschäftigen möchten. Zudem eignet es sich auch für Rechtsanwälte auf Leistungserbringerseite (insb. Fachanwälte für Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Strafrecht) und alle Juristen, die ärztliche Kooperationen gestalten und bewerten.
Datum: 29. November 2024
Ort: Raum Berlin
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-berlin/9416