Aktionstag „Unternehmensnachfolge“ – Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel zum „Notfallkoffer“

Bald ist es soweit: Am 21. Juni hält Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel bei der IHK zu Lübeck einen Vortrag zum Thema: „Notfallkoffer“ für Unternehmer und Geschäftsführer.

Der „Notfallkoffer“ ist ein Baustein zur Vorbereitung eines plötzlichen Ausfall des Geschäftsführers/Inhabers durch Krankheit oder Unfall, um die Foortführung des Betriebes zu ermöglichen und rechtliche und wirtschaftliche Schäden zu minimieren.

Der Vortrag findet statt im Rahmen einer ganztägigen, kostenfreien Veranstaltung der IHK, dem  „Aktionstag Unternehmensnachfolge„.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät Unternehmer auch außerhalb des Aktionstages zu Themen wie unternehmerischer Vorsorgevollmacht, Unternehmensverkauf und Nachfolgegestaltung. Er arbeitet dabei eng mit einem Netzwerk an Steuerberatern zusammen.

Mit der Kanzlei sicher & verschlüsselt mailen

Die Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Ruppel sind ab sofort auch mit verschlüsselten, sicheren E-Mails erreichbar. Für unsere zentrale E-Mailadresse schicken wir Ihnen gerne unseren öffentlichen Schlüssel, der auf dem OpenPGP-Projekt basiert und auch vom Bundesamt für SIcherheit in der Informationstechnik empfohlen wird. Dort gibt es auch eine Anleitung.

 

Schöne Werbung für Beratung und Ausbildung im Feuerwehrrecht

Das von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und seinen Kollegen Barbara Timm und Jörg Müssig verfasste Werk „Wer haftet, wenn was passiert“ – ein Ausbildungsbuch zu Haftungsfragen bei der Freiwilligen Feuerwehr wird im Feuerwehr-Magazin wunderbar beworben, und zwar in einem Best-Of von zwölf Sprüchen, die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Einsatzfall nicht hören wollen.

Das Buch ist übrigens auch im Shop des Feuerwehr-Magazins erhältlich.

Links von Praxiswebsite – Haftung?

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel beschreibt in einem Beitrag für den Newsletter „Arzt-Wirtschaft-Finanzen“ die Risiken, die mit der Einbindung von Internetlinks auf der Praxisinternetseite einhergehen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und Rechtsanwältin Christine Thürmann beraten bei allen Fragen des ärztlichen Werberechts – rund um die Praxiswebsite, Online-Terminvereinbarung, Impressumspflichten, die Einbindung von Google Maps und Datenschutzfragen.

Die Zeit: Pflegesystem lade zum Betrug ein

In der Onlinausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ schreibt Polke-Majewski, das Pflegesystem lade zum Betrug ein.

Als eine vpn mehreren Ursache hat er die hohe Anzahl von 13.000 Pflegediensten und 113 gesetzlichen Pflegekassen ausgemacht. Diese würden dazu führen, das der Pflegemarkt „chaotisch“ sei.

Es ist immer wieder interessant, wie Journalisten ohne jegliche Belege oder wissenschaftliche Fundierung Behauptungen aufstellen können. Mit der gleichen Wehemenz und auch ohne jede Begründung hätte er vermutlich eine Betrugsaffinität behauptet, wenn es nur wenige Pflegedienste und eine Pflegekasse gäbe, weil es dann an Wettbewerb fehle, weil immer die gleichen Akteure zusammen sitzen, weil regionale Besonderheiten nicht berücksichtigt würden…

Weiter behauptet Polke-Majewski, eine weitere Ursache sei eine fehlende zentrale Kontrolle über die Art und Weise der Leistungserbringung und Abrechnung. Das fehlende Kontrolle Betrug begünstigt, leuchtet ein. Weshalb diese – zumal in einem auch sonst föderal geprägtem Staat – nun gerade „zentral“ sein müsse, um effektiv und effizient zu sein, verrät der Autor nicht. Im Gegenteil, er geht auf Tranparency International ein, welches „regionale“ runde Tische aus Polizei, Aufsichtsbehörden usw. zur Besprechung von Abrechnungsbetrug fordere. Der Widerspruch scheint nicht aufzufallen.

Das Vorstellungsgespräch: Erlaubte und verbotene Fragen

In seinem aktuellen Beitrag in dem für junge Ärzte geschaffenen Portal „Operation-Karriere“ beantwortet Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel, welche Frage in ärztlichen Vorstellungsgesprächen erlaubt und welche verboten sind – und wie man auf verbotene Fragen reagiert.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Ruppel berät, vor allem Frau Rechtsanwältin Claudia Hintz, beraten umfassend im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht für Zahnärzte

Die Onlineausgabe der „Zahnmedizinischen Mitteilungen“ hat ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel zum Arbeitsrecht für Zahnärzte geführt. In dem Interview beantwortet Dr. Thomas Ruppel häufig gestellte Fragen von Zahnärzten zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, häufigen Streitpunkten, zur Sozialversicherung und zum Versicherungsschutz.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel, insbesondere Rechtsanwältin Claudia Hintz, beraten Ärzte und Zahnärzte in allen arbeitsrechtlichen Fragen und stehen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzunen und Gerichtsverfahren zur Seite.