Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel für Unternehmer zum „Notfallkoffer“

Im Rahmen eines Aktionstages der Industrie- und Handelskammern zur Übergabe und Übernahme von Unternehmen („Stabwechsel“) am 21. Juni 2017 hält Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel bei der IHK zu Lübeck einen Vortrag zum Thema: „Notfallkoffer“.

Auf dem ganztätigen, kostenfreien „Aktionstag Unternehmensnachfolge“ geht um betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragen der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit.

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hält einen Vortrag zur Vorbereitung eines plötzlichen Ausfall des Geschäftsführers/Inhabers durch Krankheit oder Unfall.

Maus: Rezension zu Ruppel, AGnES in der Regelversorgung

Rechtsanwalt Dr. Christian Maus aus Düsseldorf hat in der Fachzeitschrift „Wege zur Sozialversicherung“ (Ausgabe 2/2017, S. 63f) die Disseration von Dr. Thomas Ruppel, „AGnES in der Regelversorgung – Mangelhafte Umsetzung des § 87 Abs. 2b S. 5 SGB V in Bundesmantelvertrag und EBM“ rezensiert.

Dr. Thomas Ruppel hat in seinem Werk die Umsetzung des Modelles „AGnES“ zur Delegation von hausärztlichen Hausbesuchen auf nichtärztliche Fachkräfte, das insbesondere dem Ärztemangel im ländlichen Raum lindern sollte, durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverband Bund der Kankenkassen) untersucht. Dr. Ruppel kam zu dem Ergebnis, der der Gesetzgeber das „AGnES“-Modell in die Regelversorgung überführen wollte, dies aber durch die Selbstverwaltung sowohl im Umfang der delegierbaren Tätigkeiten, der in Frage kommenden Patienten, der Fortbildung für die Fachkräfte als auch hinsichtlich der Vergütung und vieler weiterer Aspekte nur unzureichend geschehen ist.

Büroleiter/in gesucht

Wir suchen eine/n Büroleiter/in in Teilzeit.

Das bringen Sie mit:

  • 1. juristisches Staatsexamen und/oder
  • 2. juristisches Staatsexamen oder
  • Fortbildung zur/m Rechtsfachwirt/in

Das bringen wir mit:

  • eine junge, wachsende Kanzlei
  • keine unbezahlten Überstunden
  • flexible Arbeitszeitmodelle
  • regelmäßige Fortbildungen
  •  gute Erreichbarkeit mit ÖPNV

Diese abwechslungsreichen Tätigkeiten erwarten Sie:

  • Büroleitung
  • Aktenbearbeitung (vollständig elektronisch)
  • selbstständige Abwicklung von Schriftverkehr
  • Mitarbeit im Marketing (Newsletter, Blogs)
  • Betreuung von Mandanten
  • Rechnungen erstellen
  • Mitarbeit bei Ausbildung (Refa / Bürokaufleute)
  • Erstellen und Kontrollieren von Verträgen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Rezension zum Werk von Müssig/Ruppel/Timm – Haftungsfragen bei der Feuerwehr

In der aktuellen Ausgabe des „Feuerwehr-Magazin“ gibt es auf Seite 39 eine Rezension zum dem von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel gemeinsam mit seinen Kollegen Jörg Müssig und Barbara Timm verfassten Werk: „Wer haftet, wenn was passiert?“ zu Haftungsfragen rund um Feuerwehreinsatz und Feuerwehrdienst.  Das Werk hat erfreuliche vier von fünf Punkten und das Prädikat „sehr interessant“ erhalten.

Das Buch ist außer direkt beim Ecomed-Verlag, im Buchhandeln und bei Amazon auch im Onlineshop des Feuerwehr-Magazins verfügbar.

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht am 21.03.2017 in Wismar

Vortragsankündigung zum Thema Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel am 21. März 2017 um 18.00 Uhr im Haus Friedenshof der Seniorenheime der Hansestadt Wismar.

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes lässt Zweifel an vielen Patientenverfügungen aufkommen. Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel informiert gemeinsam mit den Seniorenheimen der Hansestadt Wismar in einem Vortrag über notwendige Nachbesserungen, um im Zweifelsfall keine unwirksame Patientenverfügung zu haben.

Die Themen:
– Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. Was ist was? Wo sind die Unterschiede?
– Kann mein Ehegatte mich vertreten?
– Wünsche, Werte, Ängste. Welche Alternativen gibt es zu Ankreuz-Patientenverfügungen?
– Was muss außer medizinischen Fragen noch geregelt werden?
– Wo muss ggf. nachgebessert werden?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls kostenfrei durch die Seniorenheime der Hansestadt Wismar gesorgt. Deshalb wird um eine kurze Anmeldung gebeten unter 0451/ 29 366 – 500 oder kanzlei [at] gesundheitsrecht [dot] de.

Veranstaltungsort: Seniorenheime der Hansestadt Wismar – Haus Friedenshof, Störtebekerstraße 2, 23966 Wismar, Großer Saal, 18.00 Uhr.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel.

Vortrag von Rechtsanwalt Ruppel bei der 16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“

Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel hat anlässlich der  16. Good Clinical Practice-Schulung „Klinische Studien“ der Universitätsmedizin Greifswald, einem Intensivseminar für Ärzte, Study Nurses und Studienkoordinatoren einen Vortrag zu den rechtliche Grundlagen des Erfordernisses der Einwilligung in klinische Studien, zur Einwilligungsfähigkeit, zur Aufklärung, und zu klinischen Studien an Minderjährigen gehalten.

Der Vortrag war Teil eines mehrtägigen Seminares, mit dem Ärzte, Study Nurses, Studienkoordinatoren und Mitarbeiter  der  pharmazeutischen  Industrie  die nach dem Arzneimittelgesetz notwendigen Fortbildungsstunden bei der Durchführung klinischer Studien nachweisen.

 

Anstieg von Straftaten gegenüber niedergelassenen Ärzten und Praxispersonal

Immer mehr niedergelassene Ärzte berichten von einem Anstieg von Straftaten gegenüber ihnen und ihrem Praxispersonal. Sie beklagen, dass Patienten sich zunehmend aggresiv verhielten.

Würden Wünsche nicht erfüllt, so komme es zu Pöbeleien, Beleidigungen, Bedrohungen oder gar zu Handgreiflichkeiten. Die Ärztekammern sehen eine „überzogenen Anspruchshaltung“ einiger Patienten als Grund der Aggressivität.

Offizielle Zahlen zu dem Thema gibt es nicht. Bei einer Befragung durch das Deutsche Ärzteblatt im Jahr 2015, gab etwa jeder zehnte Hausarzt an, Gewalterfahrungen in seiner Praxis erlebt zu haben.

Die Ärztekammer möchte die Ärzte mit zusätzlichen Kursen für Mediziner und Fachangestellte schulen und so seinen Mitgliedern zur Seite stehen.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät Sie in Fragen des Hausrechts und Rechtsanwältin Christine Thürmann unterstützt Sie, einstweilige Verfügungen gegen gewalttätige Patienten zu erwirken und Ihre Rechte in etwaigen Straf- und Zivilverfahren durchzusetzen.

Vortrag zu Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht bringt Sicherheit

Fast 120 Besucher kamen in den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Gemeinnützigen Vereins in Lübeck-Travemünde und lauschten bei von den Mitarbeitern der Kanzlei selbst gebackenen Kuchen dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. rer. med. Thomas Ruppel zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel erläuterte in angenehmer Atmosphäre diese schwierigen Themen, ging auf die Notwendigkeit der rechtsgeschäftlichen Vollmachterteilung ein und wies auf die praktischen und rechtlichen Lücken der leider immer noch verbreiteten Patientenverfügungen zum Ankreuzen, wie es sie etwa aus dem Buchhandel gibt, hin.

Viele Zuhörer bekundeten nach dem Vortrag, dass sie nun endlich Sicherheit darüber hätten, ob die bestehenden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ausreichten oder ob noch Nachbesserungen notwendig sind.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und bietet an, diese in den Kanzleiräumen aufzubewahren.

Rechtsanwaltsfachangestellte/r auf 450€-Basis gesucht

Wir – eine medizinrechtliche Kanzlei in Lübeck (Eschenburgstraße) – suchen ab sofort eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n zur Unterstützung für unsere Anwälte auf 450-€-Basis.

Werden Sie Teil unseres netten Teams und unterstützen Sie unsere Anwälte.

Unsere Kanzlei ist modern und neu eingerichtet, alle Arbeitsplätze sind freundlich und ruhig. Wir arbeiten bereits komplett mit elektronischen Akten auf Basis von Advolux. Vorkenntnisse in „Advolux“ sind nicht notwendig, wir arbeiten Sie ein.

Sie sollten eine sehr genaue Arbeitsweise mitbringen, keine Angst vor Computern haben und über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen.

Ihre Arbeitszeiten können Sie nach Absprache mit uns recht flexibel festlegen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an:

Rechtsanwälte Dr. Ruppel
Christine Thürmann
kanzlei [at] gesundheitsrecht [dot] de