Praxisübernahme planen: So vermeiden Sie rechtliche und finanzielle Stolperfallen

Eine Praxis verkauft man nur einmal – und Fehler können teuer werden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel erklärt in der Ausgabe 2-2025 von Body Media, wie Praxisabgeber rechtliche und finanzielle Stolperfallen vermeiden. Zwar ist es möglich eine Praxis notfalls auch innerhalb weniger Wochen zu verkaufen, doch empfiehlt sich eine Übergabe mit einem Vorlauf von mindestens einem halben Jahr. So haben Abgeber und Erwerber ausreichend Zeit, alle wichtigen Punkte sorgfältig zu klären und den Verkauf reibungslos zu gestalten.

Um dies zu gewährleisten, sollten vor den eigentlichen Vertragsverhandlungen die betrieblichen Unterlagen gründlich vorbereitet werden. Zudem ist es ratsam, vor der Einsichtnahme durch potenzielle Käufer eine Verschwiegenheitsverpflichtung zu vereinbaren, um sensible Informationen zu schützen.

Ein häufig übersehener, dabei aber zentraler Faktor beim Verkauf ist der Praxismietvertrag. Gerade bei Physiotherapiepraxen sind die Praxisräume neben den Mitarbeitern von zentraler Bedeutung für den Praxiswert. Deshalb sollte der Vermieter frühzeitig eingebunden werden, um zum Beispiel geplante Mieterhöhungen rechtzeitig zu erfahren.

Ebenso wichtig ist der Patientendatenschutz. Die Übergabe der Patientenakten unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften und darf keinesfalls vernachlässigt werden, da Verstöße die Gültigkeit des Kaufvertrags gefährden können.

Der wertbildende und umsatzbringende Faktor sind die Mitarbeiter, die es kommunikativ gut einzubinden gilt. So lässt sich verhindern, dass plötzliche Abwanderungen den Praxiswert deutlich schmälern. Gleichzeitig müssen auch die rechtlichen Anforderungen des § 613a BGB zum Betriebsübergang beachtet werden.

Darüber hinaus gibt es weitere zahlreiche juristische Details, die auf den ersten Blick klein wirken, im Ernstfall jedoch große Auswirkungen haben können und daher nicht vernachlässigt werden sollten.

Den vollständigen Text finden Sie unter dem folgendem Link oder in der Ausgabe 2-2025 von Body Media: https://www.bodymedia.de/themen/physiotherapie/praxisuebernahme-planen-so-vermeiden-sie-rechtliche-und-finanzielle-stolperfallen/

Jetzt noch schnell anmelden: Praxiskaufvertrag – Webinar für Therapeuten

Mittwoch 18. Juli, 17:00 Uhr: RatgeberRecht Webinar + Live-Chat mit Dr. Dr. Thomas Ruppel

Aktuelle Fälle zeigen: Bei einer Praxisübernahme können falsche Verträge die Kosten verdreifachen. Damit Sie sicher (ver)kaufen, erläutert Dr. Dr. Ruppel, was Sie zum

Praxiskaufvertrag beachten sollten und wie Käufer und Verkäufer Fallstricke vermeiden. Die Themen des Webinars:

  • So bereiten Sie sich auf eine Praxisübernahme bzw. -übergabe vor
  • Anteile an einer Gemeinschaftspraxis übernehmen oder abgeben
  • So setzt sich der Kaufpreis für die Praxis zusammen
  • Das sollten Sie im Kaufvertrag regeln

Hier geht’s direkt zur Anmeldung. Ihr Freischaltcode zur kostenlosen Teilnahme: opt1juli

Das Webinar findet im Rahmen des Infoservices RatgeberRecht statt – eine Kooperation zwischen dem Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH und der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel.